Promotion
Interessenten/innen, die als Doktorant/in von Prof. Dr. Koch betreut werden möchten, sollten mindestens ein Examen mit der Note "vollbefriedigend" vorweisen können. In Ausnahmefällen kann eine Betreuung erfolgen, wenn die Interessenten/innen beide Examina mit der Note "befriedigend" abgeschlossen haben und darüber hinaus überdurchschnittliche Leistungen ("gut") in einem Seminarschein erbracht haben. Kandidaten, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, werden gebeten von Anfragen zwecks Anfertigung einer Promotion abzusehen.
Interessenten, die ihr Studium nicht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Hamburg absolviert haben, beachten bitte, dass die Annahme als Doktorant zumindest ein zweisemestriges Studium als Gasthörer der Fakultät erfordert (§3 Abs. 1 Ziff. 3 der Promotionsordnung). Hiervon kann nur in begründeten Ausnahmefällen eine Befreiung erteilt werden.
Die weiteren Voraussetzungen für eine Promotion an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg finden Sie hier.