Rechtsgutachten zur menschenrechtskonformen Ausgestaltung der sog. "Hotspots"
1. Juni 2016, von Internetredaktion

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In ihrem aktuellen Rechtsgutachten (Stand: 4. April 2016) loten Helene Heuser und Nora Markard die "Möglichkeiten und Grenzen einer menschenrechtskonformen Ausgestaltung der sogenannten 'Hotspots' an den europäischen Außengrenzen" aus.
Seit dem frühen Sommer 2015 ist die Europäische Kommission bemüht, durch einen Umverteilungsmechanismus die Mitgliedstaaten an den Außengrenzen der EU, insbesondere Griechenland und Italien, von ihrer Verantwortung für die dort ankommenden Flüchtlinge teilweise zu entlasten. In diesem Rahmen wurde erstmals das Konzept sogenannter Hotspots an den europäischen Außengrenzen politisch diskutiert. Hier sollen Schutzsuchende registriert und vorübergehend aufgenommen werden, bis sie entweder in andere Mitgliedstaaten umverteilt werden, vor Ort ins Asylverfahren gelangen oder direkt abgeschoben werden.
Besuche vor Ort haben ergeben, dass die wenigen derzeit operierenden Hotspots weder über angemessene Aufnahmekapazitäten verfügen, noch in der Lage sind, Schutzsuchende angemessen medizinisch zu versorgen. Es scheint auch nicht klar zu sein, wer hierfür die Verantwortung übernimmt. Zudem scheint es unterschiedliche politische Vorstellungen über die Funktion der Hotspots zu geben. Hinzu kommt, dass die Umverteilung der beschlossenen 160.000 Schutzsuchenden innerhalb Europas nur sehr schleppend vorankommt.
In ihrem Gutachten gehen die Autorinnen der Frage nach, ob und wie sogenannte Hotspots menschenrechts- und grundrechtekonform, d.h. mit hohen Ansprüchen an den Schutz der Rechte von Asylsuchenden, ausgestaltet werden können.