Bewerbung
Die Albrecht Mendelssohn Bartholdy Graduate School of Law schreibt Studienplätze und Stipendien aus.
Bewerbungen können über das Bewerbungsformular oder per Post an die nachfolgende Adresse eingereicht werden:
Albrecht Mendelssohn Bartholdy
Graduate School of Law
Universität Hamburg
Fakultät für Rechtswissenschaft
Rothenbaumchaussee 33
D-20148 Hamburg
Unvollständige Bewerbungen können im Auswahlprozess leider nicht berücksichtigt werden.
Bewerbungsphase
Wir nehmen Bewerber immer nur zum Beginn des Wintersemesters an.
Bewerbungen für das Wintersemester 2020/2021 werden angenommen zwischen
15. November 2019,
und
15. Februar 2020.
Wir nehmen nicht durchgehend Bewerbungen für Stipendien an. Dennoch empfehlen wir alle nötigen Bewerbungsunterlagen so früh wie möglich vorzubereiten, weil nach dem Ende der Bewerbungsphase keine weiteren Bewerbungen oder zusätzliche Dokumente akzeptiert werden.
Nach dem alle Bewerbungen gesichtet wurden werde die besten Bewerber zu einem persönlichen Gespräch eingeladen (ca. März/April) .
Bewertungskriterien
Multiple factors will be taken into consideration in the admission procedure:
- Successful applications must have proven their ability to produce excellent academic performance, generally demonstrated by outstanding qualifications (cf. § 3 PromO AMBSL);
- a suitable doctoral topic which corresponds to the research areas of the Graduate School; and
- the availability of expertise among our members of staff to supervise the proposed topic.
Aufnahmevoraussetzungen
- Wissenschaftliche Exzellenz, in der Regel nachgewiesen durch einen herausragenden Studienabschluss (vgl. dazu § 3 PromO AMBSL) in einem rechtswissenschaftlichen Studiengang (Erste juristische Prüfung / LL.M.) oder in einem nichtrechtswissenschaftlichen forschungsorientierten Masterprogramm (insbesondere in Wirtschaftswissenschaften, Politikwissenschaften, Soziologie)
- Ein einschlägiges Promotionsprojekt, das einem der strukturierten Programme der Graduiertenschule oder der Fakultät zugeordnet ist oder zum allgemeinen wissenschaftlichen Programm beiträgt.
Bewerbungsunterlagen
- ausgefülltes Bewerbungsformular (hier zum Download )
- Exposé des möglichen Dissertationsvorhabens (max. vier Seiten; Hinweise zum Erstellen eines Exposés)
- Motivationsschreiben, in dem das Interesse an der Albrecht Mendelssohn Bartholdy Graduate School of Law dargelegt wird
- tabellarischer Lebenslauf (ggf. mit Verzeichnis der bislang veröffentlichten Schriften)
- zwei Empfehlungen von Professorinnen oder Professoren zum Nachweis der wissenschaftlichen Eignung für ein Promotionsstudium
- Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife in Kopie (gilt nicht für ausländische Kandidaten)
- Abschlusszeugnisse des Staatsexamens / der Staatexamina bzw. der vergleichbaren Abschlüsse in Kopie sowie ein Transcript of Records
- ggf. vorhandene Leistungsnachweise von Seminararbeiten und Schwerpunktbereichshausarbeiten in Kopie
- ggf. Sprachnachweise für die deutsche oder englische Sprache: Bewerberinnen und Bewerber mit einem Studienabschluss einer ausländischen Hochschule und deren Muttersprache nicht Deutsch ist und die die Promotionsleistungen in deutscher Sprache erbringen wollen, weisen ausreichende Sprachkenntnisse durch das Bestehen der deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) oder gleichwertige Nachweise nach. Soll die Promotionsleistungen in englischer Sprache erbracht werden, sind die Kenntnissen der englischen Sprache auf der Niveaustufe C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nachzuweisen. Dies kann u.a. durch TOEFL (mind. 100 Punkte), IELTS (mind. 7 Punkte) oder TOEIC (mind. 945 Punkte) geschehen.
Bewerbungsunterlagen
- tabellarischer Lebenslauf (ggf. mit Verzeichnis der bislang veröffentlichten Schriften)
- Exposé des möglichen Dissertationsvorhabens (max. vier Seiten; Hinweise zum Erstellen eines Exposés)
- Motivationsschreiben, in dem das Interesse an der Albrecht Mendelssohn Bartholdy Graduate School of Law dargelegt wird
- zwei Empfehlungen von Professorinnen oder Professoren zum Nachweis der wissenschaftlichen Eignung für ein Promotionsstudium
- Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife in Kopie (gilt nicht für ausländische Kandidaten)
- Abschlusszeugnisse des Staatsexamens / der Staatexamina bzw. der vergleichbaren Abschlüsse in Kopie sowie ein Transcript of Records
- ggf. vorhandene Leistungsnachweise von Seminararbeiten und Schwerpunktbereichshausarbeiten in Kopie
- ggf. Sprachnachweise für die deutsche oder englische Sprache: Bewerberinnen und Bewerber mit einem Studienabschluss einer ausländischen Hochschule und deren Muttersprache nicht Deutsch ist und die die Promotionsleistungen in deutscher Sprache erbringen wollen, weisen ausreichende Sprachkenntnisse durch das Bestehen der deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) oder gleichwertige Nachweise nach. Soll die Promotionsleistungen in englischer Sprache erbracht werden, sind die Kenntnissen der englischen Sprache auf der Niveaustufe C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nachzuweisen. Dies kann u.a. durch TOEFL (mind. 100 Punkte), IELTS (mind. 6,5 Punkte) oder TOEIC (mind. 945 Punkte) geschehen.
Frequently Asked Questions
Frequently Asked Questions
1. Muss ich vor der Bewerbung bei der Graduiertenschule einen Professor/ Betreuer kontaktieren? Für den Fall, dass ich dies tue: Benötige ich bereits vor der Kontaktaufnahme ein offizielles Dissertations- bzw. Forschungsprojekt? Wie detailliert müsste mein Entwurf sein? Oder wäre es möglich, einen potenziellen Betreuer zu kontaktieren und per Mail über das Projekt zu diskutieren?
- Eine Bewerbung ist sowohl möglich, bevor ein potenzieller Betreuer kontaktiert wird, als auch nachdem bereits ein erster Kontakt zustande gekommen ist. Für Bewerber, die vorab nicht mit einem Professor gesprochen haben, wird nach einer erfolgreichen Zulassung ein Treffen vereinbart, um Projektideen zu besprechen. Sofern aber angedacht ist, ein in Betracht kommendes Promotionsthema vor der Bewerbung mit einem bestimmten Professor zu besprechen, ist dies zulässig und erwünscht. In so einem Fall können die Professoren direkt kontaktiert werden (allerdings kann es momentan eine Weile dauern bis Sie eine Rückmeldung erhalten, weil diese mitten im Semester sehr beschäftigt sind). Sämtliche Professoren sind auf der Website der Fakultät für Rechtswissenschaften der Universität Hamburg zu finden.
2. Welche Sprachkenntnisse erfordert das Programm?
- Unser Programm ist zweisprachig. Die Veranstaltungen werden daher auf Englisch oder auf Deutsch angeboten. Daher erwarten wir von unseren Studenten, dass sie eine der beiden Sprachen am Anfang des Programms beherrschen und die andere Sprache in dessen Verlauf lernen. Es ist also erforderlich, nach der Zulassung Deutsch/Englisch zu lernen. Ob die Dissertation auf Deutsch oder auf Englisch geschrieben werden soll, kann jedoch frei entschieden werden.
3. Welches Sprachniveau benötige ich, um mich bewerben zu können?
-
Studenten, die keine Muttersprachler sind und ihre Dissertation auf Deutsch oder Englisch schreiben wollen, müssen ihr Sprachniveau mittels anerkannter Zertifikate nachweisen.
- Deutsch: TestDAF oder DSH; Englisch: ein Zertifikat, das das C1 Level der CEFR nachweist (Common European Framework of Reference for Languages). Erforderlich sind dabei Testergebnisse von mindestens 100 Punkten beim TOEFL, 6.5. Punkten beim IELTS und 945 Punkten beim TOEIC. Der TOEFL DI Code lautet 2258.
4. Mein Masterprogramm schließe ich Ende Februar ab, der Bewerbungsschluss ist aber am 15. Februar. Wäre es möglich, Ihnen ausschließlich mein Abschlusszeugnis nach Erhalt (und nach Fristablauf) zu zusenden?
- Ja, allerdings benötigen wir dann detaillierte Informationen zu Ihrem Bachelor-Abschluss sowie ein Transcript of Records und die bisherigen Noten aus Ihrem Masterstudium. Erforderlich ist zudem eine Bestätigung Ihrer Universität darüber, dass Sie den Master vor dem Beginn unseres Programms abschließen.
5. Der nächste IELTS-Test findet Ende Februar statt, sodass ich mein Zertifikat voraussichtlich nicht vor dem 15. Februar und dem Bewerbungsschluss erhalte. Gibt es Alternativen?
- Da wir bemüht sind, dass die Bewerbungen nach dem Fristablauf schnell überpüft werden und die Entscheidungen zeitig getroffen werden, sind wir vorsichtig im Umgang mit Ausnahmen in dieser Hinsicht. Wenn Ausnahmen gemacht werden, dann nur, wenn keine andere Option besteht. Insofern wären wir Ihnen dankbar, wenn Sie andere Möglichkeiten in Betracht ziehen und beispielsweise den TOEFL Test (oder einen anderen international akzeptierten Test) absolvieren würden. Dies wäre für uns sehr hilfreich.
- Sollten keine anderen Optionen bestehen, könnten wir Ihnen unter Umständen eine bedingte Zulassung anbieten, welche voraussetzt, dass Sie vor dem Programmbeginn einen passenden Nachweis Ihres Sprachniveaus einreichen.
6. Meine Professoren, die möglicherweise ein Empfehlungsschreiben verfassen, sprechen kein Deutsch/ Englisch. Könnte ich Ihnen ihre Referenzen mitsamt einer notariell beglaubigten Übersetzung senden ( oder in zwei Sprachen -Englisch/Russisch-, gestempelt mit dem Dienstsiegel der Universität) ?
- Wir akzeptieren anderssprachige Empfehlungen in einer offiziellen englischen Übersetzung. In Ihrem Fall wären also beide Optionen zulässig.
7. Kann ich auch als externer Student aus dem Ausland teilnehmen?
- Die Natur der Graduiertenschule erfordert es, dass unsere Studenten während des gesamten Programms in Hamburg wohnen. Ausnahmen können lediglich für einen begrenzten Zeitraum gemacht werden. Während der Vorlesungszeit müssen jedoch alle Studenten an den Veranstaltungen teilnehmen.
8. Die Gültigkeit meines IELTS-Tests ist letzten Monat abgelaufen. Kann ich ihn trotzdem einreichen oder wird mir ein bedingtes Studienplatzangebot gemacht, sodass ich im Anschluss an die Bewerbung mein neues IELTS-Ergebnis einreichen kann?
- Wenn der Test erst kürzlich abgelaufen ist, können wir ihn noch immer problemlos für den Bewerbungsprozess akzeptieren.
9. Wo kann ich eine englische Version des Bewerbungsformulars finden?
- Die gesamte AMBSL-Seite kann mithilfe eines Buttons oben rechts auf Englisch umgestellt werden. In der englischen Version finden Sie auch ein englisches Bewerbungsformular.
10. Die Informationen auf der Website wirken, als seien auch Bewerbungen von Graduierten mit (nur) ausreichend guten Englisch-Kenntnissen erwünscht. Ist das richtig?
- Ja, das ist grundsätzlich richtig. Zum Zeitpunkt der Bewerbungen reicht es vollkommen, dass der/die Bewerber/in entweder Deutsch oder Englisch spricht. Da es sich bei unserem Programm allerdings um ein bilinguales handelt und die Vorlesungen in beiden Sprachen integraler Bestandteil des zugrunde liegenden Konzepts sind, erwarten wir von unseren Studenten, dass sie die jeweils andere Sprache im Laufe des Studiums erlernen. Seit diesem Jahr bieten wir daher auch einen entsprechenden Sprachkurs ( DaF auf A1-Niveau) an.
11. Ist es zulässig, meine Masterthesis zu genau demselben Thema zu schreiben wie meine künftige Dissertation? Wäre es möglich, meine Masterarbeit in meine künftige Dissertationsrecherche einzugliedern?
- Eine Dissertation kann das Thema einer Masterthesis - wenn man den deutlich größeren Forschungsaufwand bedenkt- weiterentwickeln, nicht aber genau dasselbe Thema behandeln. Dennoch ist es sinnvoll, für die Masterthesis ein Thema in einem Forschungsgebiet auszuwählen, in welchem man sich auch die Anfertigung einer Dissertation vorstellen kann.
12. Werden Übersetzungen akzeptiert?
- Wir akzeptieren Übersetzungen, die entweder von der Universität oder von einem beeideten Übersetzer stammen.
13. Ich habe die Deadline aus dem Call for Applications verpasst. Kann ich mich dennoch bewerben?
Es bestehen zwei Möglichkeiten sich für unser Pogramm zu bewerben/ an diesem teilzunehmen:
1. Sie können den nächsten Call for Applications abwarten, welcher voraussichtlich im November 2019 erscheint und Stipendien sowie Studienplätze für den Herbst 2020/21 ausschreibt.
2. Sie können versuchen, sich ohne ein Stipendium zu bewerben.
14. Leider händigen meine Professoren mir die Empfehlungsschreiben nicht persönlich aus, sie können diese nur direkt an die Universität schicken und die Universität muss ihnen eine E-Mail mit der Bitte um Übersendung der Schreiben schicken, damit Sie direkt Kontakt für die Empfehlungsschreiben aufnehmen.
- Gerne können Ihre Professoren die Empfehlungsschreiben direkt über ambsl.jura"AT"uni-hamburg.de an uns senden.
- Alternativ können sie diese auch per Post an
schicken.
15. Kann ich mich für einen Master bewerben?
- Leider bietet die Albrecht Mendelssohn Bartholdy Graduate School of Law keine Masterprogramme an. Unser Angebot beinhaltet lediglich strukturierte Doktorandenprogramme. Für Masterprogramme der Universität Hamburg, sehen Sie sich gerne das dortige Angebot an.