Zweite Folge des Podcasts "zurechtgerückt"
4. September 2020, von Internetredaktion
In seinem Dissertationsprojekt beschäftigt sich Matthias K. Klatt mit abweichenden Meinungen, die Richter*innen des Bundesverfassungsgerichts zu Senatsentscheidungen veröffentlichen können. Bei Senatsentscheidungen beraten die Richter*innen des Kollegs gemeinsam und stimmen am Ende über die Entscheidung ab. Wer sich dieser Entscheidung nicht anschließen möchte, kann im Nachgang die abweichende Auffassung veröffentlichen. Wie ist dieses sonderbare Instrument der Verfassungsrechtsprechung einzuordnen? Und warum gibt es diese Möglichkeit erst seit 1970? Diesen und vielen weiteren Fragen widmet sich die zweite Folge von zurechtgerückt.