Benutzerkennungen für Rechtsreferendar:innen
Die Beantragung von Benutzerkennungen durch die Zentralbibliothek Recht ist ausschließlich möglich für Rechtsreferendar:innen möglich.
Sie müssen dafür die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie besitzen einen gültigen Bibliotheksausweis des Bibliothekssystems Universität Hamburg und
- Sie können einen gültigen Referendarsausweis oder -vertrag vorlegen.
Mit einer Benutzerkennung der UHH erhalten Sie Zugriff auf das WLAN vor Ort und auf weitere Datenbanken, die aus lizenzrechtlichen Gründen nur Universitätsangehörigen zur Verfügung stehen.