Ausleihe
Die Zentralbibliothek Recht ist eine Präsenzbibliothek, deren Medienbestand in der Regel nur in den Bibliotheksräumen genutzt werden darf. Eine Ausleihe von Büchern ist in begrenztem Umfang nach Maßgabe von § 5 der Benutzungsordnung möglich:
Studierende und Stadleser:innen können über das Wochenende zwei, Examenskandidat:innen bis zu vier Medien während der Dauer ihrer Examensschwerpunktsarbeit von Freitag, 8 Uhr, bis maximal Montag, 17 Uhr, ausleihen.
Ausgabe der Medien | Freitag von 8 Uhr bis 17 Uhr |
Rückgabe | Am darauf folgenden Montag bis 17 Uhr |
Studierende mit Kindern unter zwölf Jahren (nachzuweisen mit Geburtsurkunde + Lichtbildausweis des Studierenden) können bis zu vier Bücher für maximal eine Woche entleihen. Diese Möglichkeit besteht montags bis freitags von 8 Uhr bis 17 Uhr.
Für das wissenschaftliche Personal und weitere Personengruppen gelten besondere Ausleihbedingungen (s. § 5 Abs. 4 - 8 und § 6 der Benutzungsordnung).
Sie können die Bücher am ZBR-Informationstresen im Erdgeschoss gegen Vorlage des Bibliotheksausweises ausleihen und wieder zurückgeben. Bitte beachten Sie, dass bei Überschreiten der Leihfrist Mahngebühren fällig werden!
Von der Ausleihe ausgenommen sind u.a. folgende Gruppen von Medien:
- Hefte und gebundene Jahrgänge von Zeitschriften
- Loseblatt-Sammlungen
- Festschriften
- Medien aus dem Referenzbestand
- allgemeine Nachschlagewerke
Die historischen Bestände aus den Sperrschränken sind generell nicht ausleihbar; dies ist jeweils im Campus-Katalog an entsprechender Stelle vermerkt. Die Bibliothek behält sich vor, stark nachgefragte Bücher von einer Ausleihmöglichkeit auszuschließen oder diese vor Ablauf der vereinbarten Leihfrist von den Entleiher:innen zurück zu fordern.