Nutzungsbeschränkungen
Es gibt Zeiten, in denen die Arbeitsplätze in der Zentralbibliothek Recht besonders dringend zum rechtswissenschaftlichen Arbeiten benötigt werden. Dies ist in den Hausarbeits- und Prüfungsphasen an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Fall.
Bei Bedarf wird während dieser Zeiten der Zugang zur ZBR für fachfremde Nutzer, die nicht auf die in der Zentralbibliothek Recht vorhandene juristische Fachliteratur angewiesen sind, für einen Teil der Tagesöffnungszeiten eingeschränkt. Zugang zur ZBR haben dann nur Bibliotheksbesucher, die rechtswissenschaftliche Literatur benötigen.
Studierende der rechtswissenschaftlichen Studiengänge, Professoren, wissenschaftliche Mitarbeiter und Mitarbeiter des technischen und Verwaltungspersonals der Universität und alle Nutzer, die nachweislich mit rechtswissenschaftlicher Literatur arbeiten müssen, können die ZBR ohne Einschränkung betreten.
Fachfremde Bibliotheksbenutzer können bei Bedarf einen Ausnahmeantrag (PDF) stellen.
Bislang mussten solche Zugangsbeschränkungen jährlich insgesamt ca. 8 bis 12 Wochen lang eingerichtet werden, um einen geregelten Bibliotheksbetrieb aufrecht zu erhalten. Auch nach Einführung der elektronischen Zugangsanlage ist die Zentralbibliothek Recht jedoch den weitaus größten Teil des Jahres für alle Bibliotheksbesucher mit gültigem Bibliotheksausweis während ihrer großzügigen Öffnungszeiten zugänglich.