Beantragung Benutzerkennung für Rechtsreferendar:innen
Beantragung der Benutzerkennung beim Regionalen Rechenzentrum (RRZ)
Die Beantragung einer Benutzerkennung für Rechtsreferendar:innen umfasst mehrere Schritte. Bitte lesen Sie genau und führen Sie die Anweisungen sorgfältig aus. Eine Bearbeitung von fehlerhaften Anträgen/Anträgen ohne die benötigten Nachweise ist leider nicht möglich.
Beantragen Sie eine Benutzerkennung online unter https://ap.uni-hamburg.de/. Beachten Sie bitte unbedingt die folgenden Hinweise zum Ausfüllen des Formulars.
- Füllen Sie die Felder für Ihre persönlichen Daten aus.
- Geben Sie bei "Zweck der Benutzerkennung" bitte "Rechtsreferendar/in" an.
- Bei "Welche IT-Dienste sollen genutzt werden?" geben Sie bitte "Nutzung von Datenbanken" und "Internetrecherche" ein.
- Als Organisationseinheit wählen Sie bitte 1000 Fakultät Recht ZBR aus.
- Bei "Zu welcher Einrichtung oder Firma gehören Sie?" geben Sie bitte "Zentralbibliothek Recht" an.
- Ändern Sie bitte NICHT die Angaben zur Gültigkeit Ihrer Kennung.
- Geben Sie Ihre Kontaktdaten an.
--> WICHTIG: Prüfen Sie die Richtigkeit Ihrer Angaben, bevor Sie auf "Antrag erstellen" klicken.
--> WICHTIG: Speichern Sie den erstellten Antrag als PDF-Dokument ab. OHNE DIESE PDF-DATEI KANN IHR ANTRAG NICHT BEARBEITET WERDEN! Nutzen Sie dafür die "Drucken"-Funktion Ihres Browsers, die Funktion "Seite drucken" auf der Website oder die Tastenkombination [Strg] + [P]. Haben Sie die Seite geschlossen ohne das PDF-Dokument zu generieren, müssen Sie einen neuen Antrag stellen.
Sie erhalten vom RRZ automatisch eine E-Mail, die den Eingang Ihres Antrags bestätigt. Bewahren Sie diese bitte auf, Sie brauchen darauf aber nicht reagieren.