Beantragung Benutzerkennung für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare
Beantragung der Benutzerkennung beim Regionalen Rechenzentrum (RRZ)
Die Beantragung einer Benutzerkennung für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare umfasst mehrere Schritte. Bitte lesen Sie genau und führen Sie die Anweisungen sorgfältig aus. Eine Bearbeitung von fehlerhaften Anträgen/Anträgen ohne die benötigten Nachweise ist leider nicht möglich.
Beantragen Sie eine Benutzerkennung online unter https://ap.uni-hamburg.de/. Beachten Sie bitte unbedingt die folgenden Hinweise zum Ausfüllen des Formulars.
- Füllen Sie die Felder für Ihre persönlichen Daten aus.
- Geben Sie bei "Zweck der Benutzerkennung" bitte "Rechtsreferendar/in" an.
- Bei "Welche IT-Dienste sollen genutzt werden?" geben Sie bitte "Nutzung von Datenbanken" und "Internetrecherche" ein.
- Als Organisationseinheit wählen Sie bitte 1000 Fakultät Recht ZBR aus.
- Bei "Zu welcher Einrichtung oder Firma gehören Sie?" geben Sie bitte "Zentralbibliothek Recht" an.
- Ändern Sie bitte NICHT die Angaben zur Gültigkeit Ihrer Kennung.
- Geben Sie Ihre Kontaktdaten an.
--> WICHTIG: Prüfen Sie die Richtigkeit Ihrer Angaben, bevor Sie auf "Antrag erstellen" klicken.
--> WICHTIG: Speichern Sie den erstellten Antrag als PDF-Dokument ab. OHNE DIESE PDF-DATEI KANN IHR ANTRAG NICHT BEARBEITET WERDEN! Nutzen Sie dafür die "Drucken"-Funktion Ihres Browsers, die Funktion "Seite drucken" auf der Website oder die Tastenkombination [Strg] + [P]. Haben Sie die Seite geschlossen ohne das PDF-Dokument zu generieren, müssen Sie einen neuen Antrag stellen.
Sie erhalten vom RRZ automatisch eine E-Mail, die den Eingang Ihres Antrags bestätigt. Bewahren Sie diese bitte auf, Sie brauchen darauf aber nicht reagieren.