Nutzungseinschränkungen von 20.01.20 - 29.03.20 täglich von 07:00 bis 16:00 Uhr
19. Februar 2020, von Internetredaktion
Update 19.02.2020: Verlängerung der Nutzungseinschränkungen bis zum 29.03.20
9.01.2020
Liebe Nutzerinnen und Nutzer der Zentralbibliothek Recht,
an der Fakultät für Rechtswissenschaft läuft die Klausuren- und Hausarbeitsphase. In dieser Zeit werden die Leseplätze in der Zentralbibliothek Recht (ZBR) vordringlich für das rechtswissenschaftliche Arbeiten benötigt.
Wir bitten daher alle fachfremden Nutzerinnen und Nutzer, ab Montag, 20.01.2020 bis zunächste Sonntag, 29.03.2020 täglich in der Zeit von 7:00 bis 16:00 Uhr auf die jeweiligen Fachbibliotheken oder die Staats- und Universitätsbibliothek (SUB) auszuweichen.
Die SUB hat Montag - Freitag von 9:00 bis 24:00 Uhr sowie am Wochenende von 10:00 bis 24:00 Uhr geöffnet.
Bitte halten Sie einen gültigen Studierenden- bzw. Referendarsausweis im Original bereit. (§ 2 Abs. 2 i.V. mit § 3 Abs. 1 Bibliotheksordnung)
gez. Prof. Dr. Repgen
(Direktor der Zentralbibliothek Recht)
Ausnahmegenehmigungen - Antrag auf Zulassung (PDF)