Ausweitung der Serviceleistungen
30. September 2021, von Internetredaktion
Auf Grundlage der 22. Dienstanweisung des Präsidenten vom 30.09.2021 besteht bei der Bibliotheksnutzung (inkl. Gruppenarbeitsräumen und Einzelarbeitsplätzen) ab sofort keine Verpflichtung zur Einhaltung des Mindestabstands, was die Nutzung aller Arbeitsplätze der Bibliothek möglich macht.
Für anwesende Personen gilt in geschlossenen Räumen nach wie vor die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske nach § 8 HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO.
Für die Nutzung der Bibliothek ist für Studierenden der Campus-Pass erforderlich. Bei Kontrollen in und vor den Fachbibliotheken durch Kontrollteams der Uni Hamburg ist von Studierenden der Campus-Pass vorzuzeigen.
https://www.uni-hamburg.de/newsroom/intern/2021/0930-faq-campus-pass.html
Bitte beachten Sie auch, dass zum Zweck der Kontaktnachverfolgung eine Vor-Ort-Registrierung erfolgen wird.