Kontaktnachverfolgung in der ZBR wurde aufgehoben
7. Februar 2022, von Internetredaktion
Liebe Nutzerinnen und Nutzer,
am Dienstag, den 01.02.2022, wurde in der Landespressekonferenz über den Senatsbeschluss berichtet, auf die Maßnahme der Kontaktdatenerhebung zur Kontaktnachverfolgung bis auf wenige Ausnahmebereiche zu verzichten. Als Begründung wurde angeführt, dass ein hinreichender Schutz durch die vorhandenen Zugangskontrollen gegeben sei. Diese Beschlusslage wurde in die Hamburger Eindämmungsverordnung eingearbeitet, die ab Samstag, 05.02.2022, gelten wird.
Mit der neuen Änderungsverordnung werden auch sämtliche Maßnahmen zur Kontaktnachverfolgung gestrichen.
Ihr ZBR-Team