Zugangsbeschränkung ZBR ab 06.02.2023
6. Februar 2023, von Internetredaktion
Liebe Nutzerinnen und Nutzer der ZBR,
ab dem 06.02.2023 bis zum 31.03.2023, montags bis freitags zwischen 7 und 16 Uhr, gilt in der Zentralbibliothek Recht eine Zugangsbeschränkung für fachfremde Nutzerinnen und Nutzer. Grund dafür ist, dass die Arbeitsplätze der Zentralbibliothek Recht von den Fakultätsangehörigen während der Hausarbeiten- und Klausurenphase an der Fakultät der Rechtswissenschaft besonders dringend zum rechtswissenschaftlichen Arbeiten benötigt werden.
Daher wird bei Bedarf während dieser Zeiten der Zugang zur ZBR für fachfremde Nutzer, die nicht auf die in der Zentralbibliothek Recht vorhandene juristische Fachliteratur angewiesen sind, für einen Teil der Tagesöffnungszeiten eingeschränkt. Zugang zur ZBR haben dann nur Bibliotheksbesucherinnen und -besucher, die rechtswissenschaftliche Literatur benötigen.
Studierende der rechtswissenschaftlichen Studiengänge, Professorinnen und Professoren, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des technischen und Verwaltungspersonals der Universität und alle Nutzerinnen und Nutzer, die nachweislich mit rechtswissenschaftlicher Literatur arbeiten müssen, können die ZBR ohne Einschränkung, d.h. während der gesamten Öffnungszeiten, betreten.
Informationen rund um die Zugangsbeschränkung und welche Ausnahmen möglich sind, finden Sie hier.