Anpassung Gebührenordnung ab 02.02.2026
2. Februar 2026, von Internetredaktion
Liebe Nutzerinnen und Nutzer,
am 2.2.2026 tritt die vom Senat der Freien und Hansestadt Hamburg verabschiedete neue Gebührenordnung für die Staats- und Universitätsbibliothek (SUB) in Kraft. Sie betrifft die Gebühren für Bibliotheksausweise und für Fernleihbestellungen. Die Anpassungen der Gebühren erfolgt aufgrund der hohen Kostensteigerungen im Personal- und Sachkostenbereich.
Bibliotheksausweis
Jahresausweis: 44,50 €
Monatsausweis: 16,65 €
Ermäßigter Jahresausweis: 5,55 €
Jahresausweis für juristische Personen: 177,60 €
Zweitausfertigung eines Bibliotheksausweises (gilt für alle Nutzendengruppen): 22,20 €
Weiterhin gebührenfrei bleibt der Bibliotheksausweis für:
Studierende staatlicher Hochschulen im Europäischen Hochschulraum
Personal und Gäste staatlicher Hamburger Hochschulen nach § 1 HmbHG, der Helmut-Schmidt-Universität – Universität der Bundeswehr Hamburg oder der Evangelischen Hochschule für Soziale Arbeit & Diakonie
Lehrer:innen der staatlichen Hamburger Schulen
Auszubildende
Schüler:innen, die einen Schulabschluss oder eine Berufsausbildung an einer Berufsfachschule anstreben
Säumnisgebühr / Überschreitung der Leihfrist pro Band/Woche
1. Woche: 1,11 €
2. Woche: 2,22 € zusätzlich
3. Woche: 5,55 € zusätzlich
5. Woche: 11,10 € zusätzlich, jedoch insgesamt höchstens 19,98€
Die vom Senat der Freien und Hansestadt Hamburg am 2.12.2025 beschlossenen Gebührenänderungen finden Sie auf dem Portal Landesrecht Hamburg: Gebührenordnung der Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg Carl von Ossietzky.
Bei Fragen melden Sie sich bitte per E-Mail an ZBR-Service@uni-hamburg.de oder per Telefon unter Tel.: +49 40 42838-7171.
Ihr ZBR-Team