Lehre
In der Lehre sind die Mitglieder der Forschungsstelle Umweltrecht maßgebend an der Ausbildung im Umweltrecht beteiligt, die in Hamburg sowohl für das Staatsexamen als auch die Schwerpunktausbildung eine erhebliche Rolle spielt. Bundesweit einmalig zählt das Umweltrecht in seinen Grundzügen in Hamburg zum Pflichtstoff für das Erste Juristische Staatsexamen. Hinzu kommen das Umwelt- und Planungsrecht als mögliche Spezialisierungen im Rahmen der universitären Schwerpunktausbildung. Die umwelt- und planungsrechtlichen Lehrangebote des Schwerpunkts „Umwelt- und Planungsrecht“ werden maßgeblich von den Mitgliedern der Forschungsstelle Umweltrecht getragen, zugleich aber auch durch eine Reihe von Lehrbeauftragten aus der Praxis unterstützt und ergänzt. Die zahlreichen Absolventen des Hamburger Schwerpunkts „Umwelt- und Planungsrecht“ sind – von der Umweltverwaltung in Hamburg, Berlin und Brüssel über die Verwaltungsgerichtsbarkeit, Anwaltssozietäten, Verbände, Wirtschaftsunternehmen, die Europäische Union und internationalen Organisationen – in nahezu allen umweltrechtsrelevanten Bereichen tätig.