Promotionsbetreuung
Wissenschaftliche Betreuung
Die wissenschaftliche Betreuung der Disstertationsvorhaben der Studierenden der Albrecht Mendelssohn Bartholdy Graduate School of Law erfolgt grundsätzlich durch die Professorinnen und Professoren der Graduiertenschule, durch alle anderen promotionsberechtigten Mitglieder der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg sowie durch kooperierende Institutionen.
Betreuungsvereinbarungen und Betreuungsteams
Zwischen den Doktoranden und den Betreuerinnen und Betreuern werden nach Aufnahme in die Graduiertenschule Betreuungsvereinbarungen abgeschlossen, die die Rechte und Pflichten der Betreuten sowie der Betreuenden verbindlich festlegen. Dabei sollen Betreuungsteams etabliert werden. Dies ist vor dem Hintergrund des wissenschaftlichen Programms insoweit von Bedeutung, als dadurch eine disziplinübergreifende Betreuung sichergestellt werden kann. In der Betreuungsvereinbarung verpflichten sich die Doktoranden, regelmäßig über den Fortschritt ihrer Arbeit zu berichten. Ein Muster einer solchen Betreuungsvereinbarung finden Sie hier (PDF) und hier (PDF).