Bartholdy
Graduate School of Law
Foto: UHH/Denstorf
30. Mai 2020, von Internetredaktion
In der Fakultät für Rechtswissenschaft, der Albrecht-Mendelssohn-Bartholdy Graduate School of Law und dem Zentrum für das Recht in der digitalen Transformation ist gem. § 28 Abs. 3 HmbHG ab dem 01.07.2020 in dem Prjoekt "Das Recht und seine Lehre in der digitalen Transformation" eine Stelle als
WISSENSCHAFTLICHE MITARBEITERIN BZW. WISSENSCHAFTLICHER MITARBEITER (M/W/D)
befristet auf der Grundlage von § 2 Wissenschaftszeitvertragsgesetz zu besetzen. Die Befristung ist vorgesehen bis zum 31.12.2023. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden. Die Stelle ist auch teilzeitgeeignet.
Aufgaben:
Die Aufgaben umfassen wissenschaftliche Dienstlesitungen im o. g. Projekt. Außerhalb der Dienstaufgaben besteht Gelgenheit zur wissenschaftlichen Weiterbildung.
Aufgabengebiet:
Die Stelle ist eine wissenschaftliche Koordinationsstelle, die im Rahmen einer von der Landesforschungsförderung vorgesehenen Anschubfinanzierung für ein Graduiertenkolleg zu besetzen ist. Sie deint der Beteiligung an der Entwicklungeines Graduiertenkollegs, das sich mit der digitalen Transformation des Rechts befasst Das derzeitige Vorbereitungsprojekt befasst sich insbesondere mit Grundlagenfragen von Legal Analytics, der Rolle der medien des Rechts, Möglichkeiten und Grenzen der Personalisierung des Rechts, der implementierung und Effektivierung des Rechts durch digitale Technologien, alternativen Rechtsregimen durch Digitalisierung und im Sinne einer Querschnittsaufgabe mit dem Lehren und Lernen in der digitalen Transformation (Einzelheiten zu den Teilbereichen, die nicht abschließend sind, finden Sie auf der Homepgae des Zentrums für das Recht in der digitalen Transformation https://www.jura.uni-hamburg.de/forschung/institute-forschungsstellen-und-zentren/digitalisierung-und-recht.html). Die Stelle dient der Unterstützung der Sprecher des Kollegs im Prozeß der Antragstellung, der Betreuung der Stipendiaten, der Koordination der Tätigkeit mit der Albrecht Mendelssohn Bartholdy Graduate School of Law und der eigenen wissenschaftlichen Qualifikation, vorzugsweise in dem Themenfeld des Kollegs.
Einstellungsvoraussetzungen:
Abschluss eines den Aufgaben entsprechenden Hochschulstudiums, Promotion. Erwartet wird eine hervorragende Promotion, die möglichst schon durch die Promotion nachgewiesene Fähigkeit zur interdisziplinären Arbeit, insbesondere in einem Bereich, der durch Digitalisierungsvorgänge gerpägt ist, Erfahrungen in der Lehre, gute kommunikative Fähigkeiten auch in einem internationalisierten Kontext und gute konzeptionelle und organsisatorische Fähigkeiten, die im Verfahren der Antragsstellung von besonderer Bedeutung sind. Gute Englischkenntnisse werden erwartet.
Die FHH fördert die Gleischstellung von Frauen und Männern. An der Universität Hamburg sind Frauen in der Stellenkategorie der hier ausgeschriebenen Stelle, gemäß Auswertung nach den Vorgaben des Hanburgischen Gelichstellungsgesetzes (HmbGleiG), unterrepräsentiert. Wir fordern Frauen daher ausdrücklich auf, sich zu bewerben. Sie werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Schwerbehindere und ihnen gleichgestelle Bewerberinnen und Bewerer werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung im Bewerbungsverfahren vorrangig berücksitchtg.
Für näherer Informationen wenden Sie sich bitte an Prof. Dr. Hans-Heinrich Trute (Mobil +49 1712703574, E-Mail: hans-heinrich.trute@uni-hamburg.de(hans-heinrich.trute"AT"uni-hamburg.de )) oder schauen Sie im Internet unter https://www.jura.uni-hamburg.de/forschung/institute-forschungsstellen-und-zentren/digitalisierung-und-recht.html nach.
Bewerbungen:
Bitte senden Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Bewerbungsschreiben, tabellarischer Lebenslauf, Hochschulabschluss) bis zum 15.05.2020 an
Universität Hamburg
Fakultät für Rechtswissenschaft
Prof. Dr. Hans-Heinrich Trute
Rothenbaumchaussee 33
20148 Hamburg
oder per E-Mail an:
hans-heinricht.trute"AT"uni-hamburg.de
Bitte beachten Sie, dass wir Bewerbungsunterlagen nicht zurücksenden können. Reichen Sie daher bitte keine Originale ein. Wir werden Ihre Unterlagen nach Beendigung des Verfahrens vernichten. Weitere Informationen zum Datenschutz bei Auswahlverfahren erhalten Sie hier.