Bartholdy
Graduate School of Law
Foto: UHH/Denstorf
29. Mai 2017, von Internetredaktion
Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie herzlich zu der kommen Veranstaltung des Albrecht Mendelssohn Bartholdy Forums am 29. Mai 2017 einladen.
Herr Prof. Dr. Wolfgang Ernst,
Professor für Römisches Recht und Privatrecht, Universität Zürich
Regius Professor of Civil Law and Fellow, All Souls College, Oxford
wird zum Thema
“Haftung für Gremienentscheidungen“
vortragen. Die Veranstaltung findet ab 18.00 Uhr (s.t.) in Raum A131 in der Fakultät für Rechtswissenschaft (Rothenbaumchaussee 33) statt. Über Ihr zahlreiches Erscheinen und eine lebendige Diskussion würden wir uns freuen. Anschließend besteht Gelegenheit zum persönlichen Austausch im Rahmen eines Empfangs.
Herr Prof. Dr. Wolfgang Ernst studierte Jura in Bonn, Frankfurt/M und New Haven (CT). Er wirkte als Professor für Bürgerliches und Römisches Recht in Tübingen, Bonn, Zürich und als Arthur Goodhart Professor of Legal Science in Cambridge. Seit 2015 ist er Regius Professor of Civil Law und Fellow, All Souls College, in Oxford. Seine Forschung dreht sich um Grundsatzfragen des Privatrechts (etwa um die Reziproziät im Vertragsrecht). Methodisch ist er der historischen Schule verpflichtet: Er sucht Aufklärung durch Nachvollzug der geschichtlichen Entwicklung juristischer Figuren. In den letzten Jahren hat er sich verstärkt Fragen der kollektiven Willensbildung aus rechtlicher und rechtsgeschichtlicher Perspektive gewidmet.
Abstract:
Ein Grossteil gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Prozesse läuft in Organisationen ab. Entscheidungsfindung in Organisationen erfolgt typischerweise in Gremien. Es geht um Vorstände und Aufsichtsräte von Aktiengesellschaften und anderen Körperschaften, in vergleichbarer Weise aber auch um Entscheidungen von staatlichen Kollegialorganen. Soweit die Gremienmitglieder uneins sind, wird die Entscheidung durch Beschlussfassung nach dem Mehrheitsprinzip herbeigeführt. Wenn durch einen Beschluss (oder in seiner Umsetzung) Recht gebrochen wird, stellt sich die Frage nach den zivil- und strafrechtlichen Sanktionen. Für eine etwaige Individualhaftung der Gremienmitglieder sind Täterschaft und Teilnahme hinsichtlich der Beschlussfassung zu bestimmen. Die erforderliche Zurechnungsanalyse muss berücksichtigen, dass und wie die Beschlussfassung als rechtlich Vorgang konstituiert ist. Es geht etwa um die Wirkung von Enthaltungen, um die Rolle des Gremienleiters, um namentliche Abstimmungen und weitere Details entsprechend dem Abstimmungsdesign des konkreten Gremiums. Eine solche «feinmechanische» Analyse ist nicht Selbstzweck. Sie soll es ermöglichen, dem Gemienmitglied klare Handlunsanweisungen zu geben, wie er sich angesichts drohenden Rechtsbruchs richtig verhalten kann.