Fachtagung 2013: Abstracts, Beiträge und Materialien
Delinquenz und der Übergang in das Erwachsenalter
Andreas Daniel(andreas.daniel"AT"uni-bielefeld.de)
(Universität Bielefeld, Fakultät für Soziologie)
Der Vortrag behandelt den Übergang in das Berufsleben im deutschen Bildungssystem und dessen Einfluss auf delinquentes Verhalten. Ausgehend von kontroll- und verhaltenstheoretischen Überlegungen wird angenommen, dass der Eintritt in das Berufsleben (in der Regel in Form einer Berufsausbildung), sowohl durch Akkumulation personalen Kapitals, als auch durch Schaffung neuer Routineaktivitäten delinquenzreduzierende Effekte aufweist. Dabei ist jedoch die Frage zu stellen, in welchem Zusammenhang diese Mechanismen mit handlungs- und identitätstheoretischen Überlegungen (in Form von normativen Einstellungen) bezüglich Delinquenz stehen (Human Agency). Diesbezüglich werden drei Thesen in der Literatur diskutiert. (1) Die Abkehr von delinquenten Handlungsweisen, aufgrund der genannten strukturellen Effekte des Eintritts in das Berufsleben, ohne eine substantielle Einstellungsänderung bezüglich dieser Akte (desistance by default). (2) Eine substantielle Einstellungs- und Verhaltensänderung hin zur Konformität als substantielle Voraussetzung für den Eintritt in das Berufsleben (settling-down). (3) Der Einstieg in das Berufsleben als ein Katalysator vorangegangener konformer Einstellungsänderungen (hooks for change).
Für die Analysen wurden Daten der Panel-Studie „Kriminalität in der modernen Stadt“ verwendet. Als abhängige Variable dient der Verlauf der summierten Eigentumsdeliktsinzidenzen (fünf Delikte) im Alter zwischen 15 bis 20 Jahren. Es zeigt sich, dass vor allem konforme normative Einstellungen vor dem Übergang den Abfall der Delinquenzraten beschleunigen und gleichzeitig der Stabilisierung der Delinquenzraten entgegenwirken, wohingegen normative Einstellungen nach dem Übergang keinen Effekt aufweisen. Für den Verlauf des Berufsstatus in den vier Jahren nach dem Übergang kann nachgewiesen werden, dass Personen, welche einen unproblematischen Ausbildungsverlauf erleben, ein deutlich höheres Ausgangsniveau und einen geringeren Abfall sowie stärkere Stabilisierungstendenzen der Delinquenz aufweisen. Bezüglich der kontroll- und verhaltenstheoretischen Überlegungen ist dieses Ergebnis unerwartet. Alle anderen Verlaufsmuster haben keinen Effekt auf Delinquenz. Zudem liefern die Ergebnisse Hinweise dafür, dass Änderungen auf der Einstellungsebene vor dem Übergang, den späteren Berufsverlauf beeinflussen. Somit lässt sich zumindest für die „Desistance by default“-These keine empirische Bestätigung finden, wohingegen die Geltung der anderen Thesen weiterer Untersuchungen bedarf.
Mediengewalt in der Lebenswelt Jugendlicher -- Funktionale und dysfunktionale Aspekte der Nutzung gewalthaltiger Medien im Jugendalter
(Ruhr-Universität Bochum, Lehrstuhl für Kriminologie, Kriminalpolitik und Polizeiwissenschaft)
Obwohl die Diskussion über Gewalt in den Medien keineswegs mehr neu ist, ist sie von ungebrochener Brisanz. Insbesondere nach realen Gewalttaten, bei denen ein Zusammenhang zwischen Tat und Medienhabitus des Täters vermutet wird, findet sich das Thema auf der öffentlichen Agenda wieder und richtet das Interesse der (Medien-)Öffentlichkeit auf die Frage nach dem Gefährdungspotential medialer Gewaltdarstellungen. Im Zentrum der Sorge stehen neben Kindern vor allem Jugendliche, die oftmals eine Präferenz für entsprechende Medienangebote aufweisen und daher als besonders gefährdet und schutzbedürftig gelten.
Ziel der Dissertation ist es, eine sowohl die strukturellen wie prozessualen Elemente umfassende Perspektive auf die Rezeption gewalthaltiger Filminhalte durch Jugendliche theoretisch zu entwickeln und empirisch zu fundieren. Ausgehend von einem handlungstheoretischen und subjekttheoretischen Bezugsrahmen, sollen die Wahrnehmungs-, Deutungs- und Bewertungsmuster jugendlicher Rezipienten betrachtet werden, insbesondere mit dem Ziel, funktionale wie auch dysfunktionale Aspekte der Rezeption herauszuarbeiten.
Um den Rezeptionsprozess angemessen zu analysieren, bedarf es einer Analyse beider Seiten der Kommunikation, d.h. zum einen des Medientextes selbst, um die spezifischen Charakteristika und lebensweltlichen Bezüge zur Lebensphase Jugend herauszuarbeiten, zum anderen die Seite des Rezipienten mitsamt deren lebensweltlichen Situation und sozialen Einbettung. Vor diesem Hintergrund umfasst das methodische Vorgehen im Rahmen der Dissertation Filmanalysen sowie (fokussierte) Gruppendiskussionen und (leitfadengestützte, themenzentrierte) Einzelinterviews mit Jugendlichen.
Materialien
Präsentation: fischer-2013.pdf
Gewalt als Sanktionshandlung
(Universität Bielefeld, Fakultät für Soziologie, Projekt "Kriminalität in der modernen Stadt")
Grundlegend soll es im Dissertationsprojekt um die Frage gehen, inwieweit jugendlichen Gewalthandlungen eine sanktionierende Absicht innewohnt. Kann Gewalt als eine Form der Sanktion angesehen werden, ergeben sich vor allem für die Beschreibung dieses Phänomens neue Räume, die nicht nur den Auswüchsen, sondern speziell der Genese und Beschaffenheit von Jugendgewalt Platz bieten. Gewalt soll also nicht nur als Tat, sondern auch als Resultat betrachtet werden. Das Phänomen Gewalt muss hierfür jedoch situativ betrachtet und erfasst werden, da sanktionierende Absichten in einen Handlungskontext sind.
Quantitative Erhebungen von Gewalt erfragen Tatbestände und Handlungen häufig ausschließlich retrospektiv und damit zeitversetzt, so dass anhand dieser Surveys für die angestrebte Erfassung von Gewalt als sanktionierender und kontextueller Reaktion keine adäquate Information – im Sinne einer direkten Aktion-Reaktion-Kette – zur Verfügung steht.
Eine Möglichkeit, dieses Problem zu entschärfen, bietet die Erfassung hypothetischer Handlungsabsichten durch den Einsatz einer Vignette, die sich einerseits quantitativ verwirklichen lässt und andererseits durch die konkrete Vorgabe einer Situation die Absichten hinter einer gewalthaltigen Handlung berücksichtigen kann. Mit dem Einsatz einer Vignette und den bereits vorhandenen Daten des DFG-Projektes Kriminalität in der modernen Stadt (CriMoc) soll das Forschungsinteresse empirisch umgesetzt werden.
Von der Staats- zur Bürgerpolizei? empirische Studien zur Polizeistruktur im Wandel
Von einer Staatspolizei zu einer modernen Bürgerpolizei mit Ansätzen eines „community policing“, die sich als Teil der Demokratie begreift und sich vorbehaltlos der Kontrolle des Souveräns stellt, ist es ein langer Weg. Während noch in den 70iger Jahren Demonstranten pauschal als Gegner gesehen wurden, so hat sich die Einstellung – bei allen Problemen – deutlich geändert.
Aber es sind nicht nur die Vorgaben der Politik und der Polizeiführung, die den Umgang mit dem Bürger prägen, sondern auch die speziellen Polizistenkulturen, die in den einzelnen Organisationseinheiten der Polizei gerade so unterschiedlich sind. Insbesondere zeigen die empirischen Ergebnisse auf, dass sich die Kultur, welche sich auf den einzelnen Dienststellen im Miteinander darstellt, das Verhältnis nach Außen - zum Bürger - entscheidend bestimmt.
Neben einer grundsätzlichen soziologischen Betrachtung des Begriffspaares Polizei- und Polizistenkultur und einer Betrachtung des Begriffes „Bürgerpolizei“ werden in meiner Dissertation verschiedene quantitative Forschungen vorgestellt. Hierbei werden sowohl Fragestellungen, die den Umgang miteinander, als auch im Verhältnis Polizei-Bürger widerspiegeln operationalisiert. Dabei wird sich zeigen, dass sich die einzelnen (Sub-) Kulturen in ihrer Wirkung nach innen und nach außen nicht trennen lassen.
Der derzeitige Forschungsstand zur Polizistenkultur, welcher sich bisher insbesondere auf teilnehmende Beobachtung und qualitative Interviews stützt, wird hierdurch quantitativ erweitert.
Ziel der Arbeit ist es nicht nur eine durch empirische Daten gesichertere Analyse der Polizistenkultur vorzustellen, sondern vielmehr geht es um die weiterführende demokratische Ausgestaltung der Polizei- und der Polizistenkultur im Rahmen des gesellschaftlichen Diskurses.
Materialien
Präsentation: duebbers-2013.pdf
Masterarbeit: Wirkung von Organisationsveränderungen auf die Polizei- und Polizistenkultur an ausgewählten Beispielen. Münster-Hiltrup 2009 (DHPol) (PDF)
Telefonieren im Strafvollzug
(Freie Universität Berlin, Fachbereich Rechtswissenschaft)
Seit der Föderalismusreform liegt die Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug bei den Bundesländern. Die von den Ländern erlassenen Gesetze bzw. die bereits existierenden Gesetzesentwürfe müssen sich an dem Resozialisierungsprinzip aus dem GG orientieren. Allerdings ist das Ziel der Resozialisierung unter den Bedingungen des Strafvollzuges nur sehr schwer zu erreichen und hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab. Unter diesen haben sowohl das Vorhandensein als auch die Qualität von Außenkontakten der Gefangenen besondere Bedeutungen. Der Zugang zu den Außenkontakten kann insbesondere durch das Telefon gewährleistet werden. In meiner Dissertation werde ich mich daher mit den Telefonmöglichkeiten der Inhaftierten unter folgenden juristischen und kriminologischen Fragestellungen auseinandersetzen:
- Umfasst der Begriff der Freiheitsstrafe in der heutigen Informationsgesellschaft nur den Entzug der körperlichen Bewegungsfreiheit?
- Ist die Telefonmöglichkeit nach außen für die Resozialisierung des Inhaftierten förderlich?
- Ist die unterschiedliche Handhabung des Telefonierens der JVAen verfassungsgemäß?
- Ist die Telefonpraxis in den jeweiligen Ländern rechtmäßig?
- Kann das Internettelefon, Mobiltelefon und das Haftraumtelefon im geschlossenen Vollzug für Männer rechtmäßig zugelassen werden?
- Sind die Strafvollzugsgesetze in den betroffenen Bundesländern rechtmäßig?
Soziale Kompetenzen und soziale Unterstützung bei Jugendstrafgefangenen. Erste Ergebnisse einer Inhaftiertenbefragung
(Universität Bielefeld, Fakultät für Erziehungswissenschaft)
Freizeitmaßnahmen im Jugendstrafvollzug haben durch die neue Gesetzgebung an Stellenwert gewonnen. Sie sollen die übrigen Maßnahmen und Angebote im Jugendstrafvollzug dabei unterstützen, die Jugendlichen auf ein straffreies Leben vorzubereiten. Dabei wird, neben der Vermittlung einer strukturierten und „sinnvollen“ Gestaltung der Freizeit, besonders auf die Schulung sozialer Kompetenzen gesetzt. Doch welche sozialen Kompetenzen sind es eigentlich, die Jugendliche für die Legalbewährung benötigen? Das ist eine der Forschungsfragen, mit denen sich das Projekt „Freie Zeit gestalten“ beschäftigt. Anhand einer Panelstudie mit Jugendlichen und Heranwachsenden während und nach ihrer Haft im Jugendstrafvollzug (JVA Herford) und Querschnittsdaten aus der „Normalbevölkerung“ werden unterschiedliche soziale Kompetenzen und ihre Vermittlungsfähigkeit im Rahmen von vollzuglichen Freizeit- und Behandlungsprogrammen untersucht.
Erste Ergebnisse weisen darauf hin, dass professionelle Biographiearbeit und die Stärkung des Selbstwertgefühls zwei Wege zur Kompetenzsteigerung sind. (1) Die Auseinandersetzung mit der eigenen Biographie, mit den Eigen- und Fremdanteilen an der Tat und dem, was zur Tat geführt hat, führt zur Stärkung des Unrechtsbewusstseins. (2) Eine positive Einstellung zu den eigenen Eigenschaften und Fähigkeiten steigert einen aktiven Problembewältigungsstil. Beides wiederum lässt zukünftige Delinquenz für die Befragten unwahrscheinlicher erscheinen. Ob diese Kompetenzen auch eine tatsächliche Legalbewährung nach der Haft beeinflussen, werden die weiteren Analysen des Forschungsprojektes „Freie Zeit gestalten“ zeigen.
Anzeigepflicht des Anstaltsleiters bei Straftaten in der Jugendstrafanstalt
(Freie Universität Berlin, Fachbereich Rechtswissenschaft)
Aufgrund des engen Zusammenlebens besonders problembelasteter Jugendlicher ohne Ausweichmöglichkeiten und der im Jugendstrafvollzug vorliegenden Deprivationen sind Hierarchisierungsprozesse und die damit verbundene Begehung von Straftaten durch Insassen häufig vorprogrammiert. Das Spektrum reicht von einfachen Vergehen, wie die Mitnahme von Arbeitsutensilien (Diebstahl nach § 242 I StGB), über Betäubungsmitteldelikte bis hin zu schweren Gewalttaten gegenüber Mitgefangenen und Anstaltsbediensteten. Dabei drängt sich die Frage nach dem richtigen Umgang mit diesen Straftaten auf. Einerseits darf in der Jugendstrafanstalt kein strafrechtsfreier Raum entstehen, andererseits muss aber mit Blick auf den Erziehungsgedanken eine Lösung gefunden werden, die den Resozialisierungsprozess nicht behindert, sondern auf lange Sicht fördert. Die Anstaltsleitung der Jugendstrafanstalt steht in einer solchen Situation vor einem Dilemma: ahndet sie das Fehlverhalten des Insassen allein intern, macht sie sich gegebenenfalls wegen Strafvereitelung strafbar – zeigt sie solche Taten jedoch an, steht unter Umständen eine Gefährdung des Vollzugszieles im Raum.
Gegenstand meiner Dissertation ist die Problematik der Anzeigepflicht des Anstaltsleiters bei Straftaten in der Jugendstrafanstalt. Dabei stellen sich drei Fragen: Erstens, ob nach geltendem Recht eine solche Anzeigepflicht besteht; zweitens, ob diese überhaupt sinnvoll ist und drittens, wie in der Praxis des Jugendstrafvollzugs mit Straftaten umgegangen wird. Ausgehend von den rechtlichen Grundlagen soll deshalb untersucht werden, wie im Hinblick auf den Erziehungsgedanken mit Straftaten im Jugendstrafvollzug umgegangen wird bzw. werden sollte. Ein Schwerpunkt wird auf das Anzeigeverhalten der einzelnen Anstaltsleiter (insbesondere Rechtsunsicherheit und unterschiedliches Anzeigeverhalten) und den mit einer Strafanzeige verfolgten Zielen innerhalb des Strafvollzugs gelegt. Besonderes Augenmerk gilt dabei auch den Auswirkungen einer Strafanzeige auf die Behandlung und auf das Anstaltsklima.
Materialien
Präsentation: schwan-2013.pdf
Diversity in der polizeilichen Praxis
Diversity ist in der polizeilichen Praxis ein alltägliches Thema. Sowohl Konflikte, die aufgrund unterschiedlicher kultureller Vorstellungen entstehen als auch solche, die durch Vorurteile und Stereotypen hervorgerufen werden, müssen durch die Polizei bearbeitet und möglichst befriedet werden. Zudem hat die Polizei in den letzten Jahrzehnten gelernt, Diversity zu akzeptieren und zu leben sowie für die polizeiliche Arbeit sinnvoll zu nutzen. Mehrere EU-Richtlinien verpflichteten die EU-Mitgliedstaaten den Diversity-Gedanken in Gesetzesnormen zu verfestigen. Die Intention der EU war es: Antworten zu finden auf verschiedene Arten der Diskriminierung, insbesondere im Hinblick auf Fremdenfeindlichkeit und Rassismus, die Stärkung des Menschenrechtsprofils der EU und die Verdeutlichung des Respekts vor der Individualität eines jeden Menschen (vgl. Rudolf/Mahlmann 2007). Die Bundesrepublik Deutschland hat deshalb 2006 das AGG (Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz) verabschiedet. Anhand des § 19 AGG (zivilrechtliches Benachteiligungsverbot) soll erforscht werden: (1) die tatsächliche Wirkung des zivilrechtlichen Benachteilungsverbots (und damit teilweise der EU-Richtlinie), (2) die Veränderung der Arbeit des Einsatz- und Streifendienstes im Zusammenhang mit Konflikten vor Diskotheken, z.B. Änderung des Verhaltens von potentiellen Diskothekenbesuchern bei Einlassverweigerung, fehlende Möglichkeit der Diskothekenbetreiber sich auf das Hausrecht zurückzuziehen, (3) der Kenntnisgrad der polizeilichen Praxis um das zivilrechtl. Benachteiligungsverbotes und seine Bedeutung für die polizeiliche Praxis, (4) die Betroffenheit von Polizeibeamten im Privatbereich von Verstößen gegen das zivilrechtliche Benachteiligungsverbot und die Auswirkungen auf ihre Ausübung des Polizeiberufes.
Evaluation der Sozialtherapie in Niedersachsen
(Celle, Kriminologischer Dienst im Bildungsinstitut des niedersächsischen Justizvollzuges)
Die Bedingungen für eine gut kontrollierte Evaluationsstudie zur sozialtherapeutischen Behandlung von Straftätern sind spätestens seit 2003 schwierig geworden: Seitdem gibt es recht eindeutige gesetzliche Regeln, nach denen (vor allem Sexual-) Straftäter in die Sozialtherapie zu verlegen sind, weshalb sich z.B. randomisierte Versuchspläne (wie bei Ortmann, 2002) verbieten.
In diesem Beitrag soll vorgestellt werden, wie der Kriminologische Dienst des niedersächsischen Justizvollzugs die Ergebnisevaluation der sozialtherapeutischen Behandlung plant. Diskussionsbeiträge hierzu sind sehr willkommen.
Evaluation der Sozialtherapie in Mecklenburg-Vorpommern -- ein qualitativer Ansatz
(Güstrow, Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege des Landes MV)
Der Kriminologische Forschungsdienst für den Strafvollzug in Mecklenburg-Vorpommern erhielt 2008 vom dortigen Justizministerium den Auftrag, die sozialtherapeutische Abteilung der Jugendanstalt Neustrelitz zu evaluieren. Dafür wurden methodisch sehr enge Vorgaben gemacht, in deren Zentrum eine Aktenanalyse für eine Grundgesamtheit von N = 60 stand. Im Laufe der Zeit gelang es, das Forschungsdesign deutlich zu erweitern (N = 120) und vor allem eine qualitative Komponente auf der Basis von Mixed-Methods einzuarbeiten.
Mit der Art der Untersuchung, der Datenerfassung und der Analyse werden drei Dimensionen im Forschungsprozess charakterisiert, in welchen mit dem gemeinsamen Einsatz von qualitativen und quantitativen Methoden eine mehrperspektivische und zumeist multikriteriale Sicht auf den Untersuchungsgegenstand verfolgt wird. Daraus lässt sich auch der angestrebte Erkenntnisgewinn des gemeinsamen Einsatzes von unterschiedlichen Methoden ableiten, nämlich zu breiteren und profunderen Erkenntnissen, zu einem besseren Verstehen und Erklären der Wirksamkeit von Sozialtherapie zu gelangen, und dadurch, dem Forschungsgegenstand eher gerecht zu werden.
Nicht eine Verifizierung der anderen Methoden oder eine Vermessung der Wirklichkeit sind das Ziel, sondern vielmehr eine methodologisch fundierte Annäherung an eine Wirklichkeit. So wird begründet, dass gerade der Mehrdimensionalität, den Wechselbeziehungen und der immer wieder aufgegriffenen Komplexität des Forschungsgegenstandes: „Sozialtherapie“ mehrere Methoden, Daten und Perspektiven erst gerecht werden können. Und weil es an integrativen Strategien von empirisch-induktiven und normativ-deduktiven Methoden fehlt, wird die Idee der Mixed Methods von uns begrüßt und im praktischen Forschungsprozess aufgegriffen.
Wir sehen in der Qualitativen Inhaltsanalyse von Philipp Mayring aufgrund der darin vorgesehenen Verbindung von qualitativen und quantitativen Analyseschritten eine geeignete Methode für Mixed Methods, was u.a. durch die induktiven sowie deduktiven Kategorisierungseinheiten realisiert wird.
Materialien
Präsentation: bieschke-2013.pdf
Therapievorbereitung in Zwangskontexten
(Celle, Kriminologischer Dienst im Bildungsinstitut des niedersächsischen Justizvollzuges)
In dem 10-minütigen Vortrag werden erste Ergebnisse der Evaluation des Therapievorbereitungsprogramms „Fit für Therapie“ präsentiert. Dabei wird neben der möglichen theoretischen Einbettung der Evaluation deskriptive Beschreibung der befragten abhängigen Inhaftierten geliefert. Zum anderen werden erste Ergebnisse der multivariaten Analysen zur Untersuchung von Erfolgsprädiktoren für die stationären Suchtmitteltherapien präsentiert. An der Studie beteiligten sich 268 Inhaftierte. Davon nahmen 170 an der Maßnahme „Fit für Therapie“ (FfT) teil (63,7%). 97 (36,3%) wurden zwar in eine Therapie vermittelt, nahmen aber nicht an FfT teil (Kontroll- bzw. Vergleichsgruppe).
Zusammenfassung des Promotionsvorhabens: Mithilfe von Angaben der Abhängigen und der Durchführenden soll eine Maßnahme („Fit für Therapie“) hinsichtlich ihrer Wirksamkeit und Implementation untersucht werden. Verläufe von Suchtkarrieren sollen dargestellt und durch hinzuziehen von Gefangenenakten/Strafvollstreckungsheften analysiert werden. Dabei könnten sowohl Aussagen über das Ausmaß der Belastung durch Drogen eruiert, als auch Prädiktoren für Erfolg bzw. Misserfolg des Therapieverlaufs ermittelt werden. Welche inhaftierten Abhängigen erreichen die Ziele der Maßnahme (Therapieantritt, Abschluss der Langzeittherapie)? Welche Variablen könnten darauf Einfluss haben (bspw. Vorstrafen, Vorerfahrungen mit Suchtmitteltherapien, psychische Dispositionen, Suchtverhalten etc.)? Dabei liefert diese Studie sowohl Ergebnisse für die Weiterentwicklung der Maßnahme "Fit für Therapie" als auch weitergehende Erkenntnisgewinne für die Therapieforschung.
Es sollen Erfolgs- bzw. Risikofaktoren identifiziert und konfiguriert werden und in einem integrativen Modell zu den Bedingungsfaktoren des erfolgreichen Ausstieges aus der Sucht in einem Zwangskontext münden.
Methodische Zuverlässigkeit von Selbstberichten zur Jugenddelinquenz
(Universität Bielefeld, Fakultät für Soziologie)
Im Rahmen der Längsschnittstudie „Kriminalität in der modernen Stadt“ (CrimoC) werden seit 2002 Schülerinnen und Schüler in Duisburg wiederholt befragt. Unter anderem aufgrund von Überschneidungen im Erhebungsprozess füllen in jedem Jahr einige Befragte den Fragebogen innerhalb kurzer Zeit doppelt aus. Diese doppelten Fragebögen (N = 330) werden für Test-Retest-Analysen verwendet. Neben Angaben zu Freizeitbeschäftigungen, Werten sowie der Unterscheidung verschiedener Antwortformate stehen Fragen zur selbstberichteten Delinquenz (Lebens- und Jahrsprävalenzen, Inzidenzen und aus diesen Fragen aggregierte Indices) im Mittelpunkt der Darstellung. Abhängig von der Antwortverteilung erweist sich der Prozentanteil übereinstimmender Antworten als ungeeignet, um die Reliabilität des Antwortverhaltens zu beschreiben. Test-Retest-Korrelationen und Maße der Intercoder-Reliabilität (Kappa) werden als Alternativen erprobt. Die Zuverlässigkeit der Angaben zur selbstberichteten Delinquenz bleibt hinter den Erwartungen zurück. Sie liegt etwa auf dem Niveau der untersuchten Einstellungsvariablen. Es zeigt sich, dass häufig begangene Delikte etwas reliabler berichtet werden. Die Zuverlässigkeit der Angaben weiblicher Befragter ist höher.
Chancen und Risiken im Lebensverlauf
(Universität Bielefeld, Fakultät für Soziologie, SFB 882)
Im Rahmen des Sonderforschungsbereichs 882 „Von Heterogenitäten zu Ungleichheiten“ werden im Teilprojekt A2 „Die Entstehung und Entwicklung devianten und delinquenten Verhaltens im Lebensverlauf und ihre Bedeutung für soziale Ungleichheitsprozesse“ (Kurztitel „Chancen und Risiken im Lebensverlauf“) unter der Leitung von Prof. Reinecke (Universität Bielefeld) und Prof. Stemmler (Universität Erlangen) seit dem Jahr 2012 im jährlichen Abstand Schülerbefragungen durchgeführt. Dieser Beitrag erläutert neben dem Studiendesign (Kohorten-Sequenz-Design) auch die theoretische Zielsetzung des Längsschnittprojekts (berücksichtige werden sowohl psychologische als auch soziologische Perspektiven), stellt erste Ergebnisse zur selbstberichteten Delinquenz vor und setzt sie mit anderen Dunkelfeldstudien in Bezug.
Insgesamt konnten in der ersten Befragungswelle N = 2757 Schülerinnen und Schüler der 5. und 9. Jahrgangsstufe an zwei Standorten (Dortmund und Nürnberg) befragt werden.
Materialien
Präsentation: meinert-schepers-2013a.pdf
Integrative Ansätze zur Erklärung von Jugenddelinquenz: Erste empirische Ergebnisse
(Universität Bielefeld, Fakultät für Soziologie, SFB 882)
Die Age-graded-theory of informal social control Sampson und Laubs (1993, Laub und Sampson 2003) untersucht unter anderem die Altersabhängigkeit verschiedener Ursachen krimineller und devianter Verhaltensweisen. Weitherhin stellt sich die Frage welchen Einfluss zentrale Kontrollinstanzen wie Familie, Schule und Freunde in der Jugendphase haben. Vereint werden hierbei klassische kontrolltheoretische sowie lerntheoretische Überlegungen.
Die Situational Action Theory (Wikström 2004, 2006) integriert individuelle und umweltbedingte Perspektiven zur Entstehung kriminellen Verhaltens und schlägt vor, kriminelle Handlungen als Resultat eines Perception-Choice-Process zu untersuchen, der durch die Interaktion der individuellen kriminellen Neigung einer Person (propensity) und dem Ausgesetzt Sein von kriminogenen Settings (exposure) geleitet ist. Die SAT vereint personen-orientierte Ansätze und umweltbedingte Erklärungen und hat durch diesen umweltbedingten Handlungsansatz den Anspruch einer generellen Kriminalitätstheorie.
Die Fragebogenuntersuchung „Chancen und Risiken im Lebensverlauf“ des SFB 882 ermöglicht die Untersuchung der zentralen Konstrukte sowohl der SAT (propensity und exposure) als auch der age-graded-theory (u.a. zentrale Konstrukte zu Familie, Schule und Peers). Die Studie basiert dabei auf Daten zur selbstberichteten Delinquenz Dortmunder und Nürnberger Schülerinnen und Schüler. Es werden erste empirische Ergebnisse vorgestellt, bei der die zentralen Annahmen der Situational Action Theory und der Age-graded-theory mittels Strukturgleichungsmodellen überprüft werden.
Erklärung von Korruption mit Hilfe der Situational Action Theory
(Fachhochschule Münster, Fachbereich Sozialwesen)
In unserem Beitrag wollen wir die Situational Action Theory (SAT) von Wikström und Kollegen (z. B. Wikström 2006; 2010) auf Korruption anwenden und zeigen, wie die SAT einen Beitrag zu einer bisher fehlenden, umfassenden theoretischen Erklärung des Phänomens leisten kann. So wird nach den Ursachen von Korruption auf verschiedenen Ebenen geforscht: Persönliche Eigenschaften und Einstellungen, aber auch Situationsfaktoren wurden mit korrupten Akten in Verbindung gebracht, wobei betont wird, dass zur Erklärung von Korruption sowohl Person als auch Situation berücksichtigt werden müssen. Ebenso wird auf korruptionsbegünstigende Eigenschaften des sozialen Umfelds und nicht zuletzt auf gesellschaftliche Ursachen verwiesen, wie etwa auf die Veränderung gesellschaftlicher Wertorientierungen. Auch wir gehen in unserem Forschungsprojekt zu ‚Korruption und unethischem Verhalten im Sozialwesen’ an der Fachhochschule Münster solchen Ursachen nach. Insbesondere interessieren uns dabei auch die Auswirkungen von Ökonomisierung in diesem Bereich. Auf der Suche nach einer theoretischen Basis zur Erklärung von Korruption sind wir auf unterschiedliche Ansätze gestoßen, die in der Korruptionsforschung nebeneinander herangezogen werden, jedoch scheint es kein umfassendes und mehrere Ebenen abdeckendes Erklärungsmodell zu geben. Ein solches Modell kann aber die relativ junge SAT bieten. Sie berücksichtigt in handlungstheoretischer Hinsicht sowohl Personen- als auch Situationsfaktoren und deren Interaktion, bezieht daneben aber auch indirekte Einflussfaktoren auf anderen Ebenen mit ein. Insbesondere wollen wir in unserem Beitrag darauf eingehen, wie die SAT mit Ideen der Institutionellen Anomietheorie (Messner & Rosenfeld 1994; 2007) verknüpft werden kann, die sich speziell auch mit den Auswirkungen von Ökonomisierung beschäftigt.
Mehrfachtäterschaft im Jugendalter. Hintergründe wiederholter Gewalttätigkeit
(Universität Bielefeld, Institut für Interdisziplinäre Konflikt- und Gewaltforschung)
Bei der Betrachtung von Jugenddelinquenz beunruhigt vor allem, dass eine kleine Gruppe junger Menschen wiederholt und mit hoher Frequenz auch schweres kriminelles und gewalttätiges Verhalten zeigt. Auf der Basis eines sozial- und jugendtheoretischen Ansatzes sowie einer Kombination von qualitativen und quantitativen Forschungsmethoden soll daher den Hintergründen nachgegangen werden, warum Jugendliche über einen längeren Zeitraum wiederholt auch schwere Gewalttaten verüben, Gelegenheiten aufsuchen und Situationen herstellen, um kriminelle Handlungen zu begehen. Während hierbei einzelne Studien existieren, die sich mit den Bedingungen und Hintergründen beschäftigen, die zum Abbruch einer kriminellen Karriere im späten Jungend- bzw. jungen Erwachsenenalter führen, ist seitens der Forschung bislang jedoch ungeklärt, wann es zur Ausbildung delinquenter Karrieren kommt und wann nicht, und ob diejenigen Bedingungen, die bei durchschnittlich delinquenzbelasteten Jugendlichen bisher zur Erklärung von Persistenz oder Nicht-Persistenz herangezogen wurden, auch für wiederholt auffällige Jugendliche ausschlaggebend sind. Im Mittelpunkt unserer Studie steht daher die Frage nach den Weichenstellungen beim Übergang von episodisch ausgeführter Delinquenz zur Verfestigung delinquenter Karrieren. Leitende Annahme dabei ist, dass neben den biographisch frühen Beeinträchtigungen und den Chancenstrukturen der aktuellen Lebenssituation, vor allem Prozesse von Desintegration und Anerkennungsdefiziten entscheidend sind. Die Studie setzt hierbei auf die Selbstauskünfte von Jugendlichen in einer standardisierten Befragung (2 Erhebungszeitpunkte) und biographisch-problemzentrierten Interviews mit häufig und gelegentlich delinquent handelnden Jugendlichen. Diese Sicht wird ergänzt durch die Perspektive von Eltern und Lehrkräften der qualitativ befragten Jugendlichen.
Materialien
Präsentation: freiheit-etal-2013.pdf
Der Einfluss von Kontexteigenschaften auf das Anzeigeverhalten
(Hannover, Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen)
Aussagen zur Verbreitung und Entwicklung der Kriminalität beruhen häufig auf Auswertungen der Polizeilichen Kriminalstatistik. Diese bildet allerdings nur den Teil des strafbaren Verhaltens der Bevölkerung ab, der zur Anzeige kommt bzw. der von der Polizei im Rahmen ihrer Tätigkeit aufgedeckt wird. Dem Anzeigeverhalten kommt insofern entscheidende Bedeutung bei der Beurteilung der Verlässlichkeit der Kriminalstatistik zu. Bislang existieren nur wenige empirische Studien, die sich dem Anzeigeverhalten gewidmet haben. Dabei zeigte sich u.a., dass die Höhe des entstandenen Schadens ein entscheidender Einflussfaktor ist. Zudem hat sich wiederholt bestätigt, dass unbekannte Täter bzw. Täter mit Migrationshintergrund häufiger angezeigt werden. Bislang weitestgehend unbeantwortet ist die Frage, inwieweit Kontextfaktoren das Anzeigeverhalten beeinflussen. Auf Basis einer in den Jahren 2007 und 2008 in 61 Landkreisen in über 1200 Schulen durchgeführten Dunkelfeldbefragung in der neunten Jahrgangsstufe kann dieses Desiderat in Teilen geschlossen werden. Die empirischen Auswertungen anhand von Mehrebenenanalysen belegen, dass in erster Linie schulische Faktoren mit dem Anzeigeverhalten in Beziehung stehen. In Schulen, in denen Polizeibeamte über Vorträge den Schülern bekannt sind wird häufiger Anzeige erstattet, ebenso in Schulen mit hohem Anteil an sozial benachteiligten Schülern. An Gymnasien wird hingegen signifikant seltener bei Gewaltvorfällen angezeigt. Obwohl damit Kontextfaktoren eine Rolle spielen, erweisen sich Individualfaktoren wie die Schadenshöhe oder Tätermerkmale als deutlich relevantere Prädiktoren des Anzeigeverhaltens. Zukünftige Studien sollten sich verstärkt der Frage widmen, inwieweit Kontextfaktoren diese Zusammenhänge auf Individualebene vermitteln könnten.
Soziale Ungleichheit und Sanktionierung -- Eine Untersuchung am Beispiel der Ersatzfreiheitsstrafe
Gelingt es einer verurteilten Person nicht, eine Geldstrafe zu bezahlen oder durch gemeinnützige Arbeit zu tilgen, so wird die Strafe in eine Ersatzfreiheitsstrafe (EFS) umgewandelt. Die Diskussion über soziale und rechtliche Implikationen der EFS wird durchaus kritisch geführt. Befunde lassen erkennen, dass diese Tilgungsform vor allem sozial benachteiligte, randständige Personen trifft. Das Projekt "Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen" am Institut für Kriminologie der Universität zu Köln evaluiert die Implementation von EFS-Vermeidungsprogrammen in NRW durch einen mixed-methods-approach (amtliche Daten, Aktenanalyse, Interviews mit Verurteilten und Gruppendiskussionen mit Rechtspflegern und Sozialarbeitern). Im Rahmen des Vortrags werden erste deskriptive Ergebnisse zu den Lebenslagen der EFS-Verbüßenden vorgestellt. Die amtlichen Daten zeigen, dass die EFS am häufigsten auf Geldstrafen wegen Leistungserschleichung und Vermögensdelikten folgt. Inhaltsanalyse und Typenbildung der Interviews mit verurteilten Personen ergaben idealtypische Lebenslagen der Inhaftierten vor Antritt der EFS, die den Befund der sozialen Randständigkeit bestätigen und illustrieren (siehe dazu Bögelein/Ernst/Neubacher, in Vorbereitung). Im Ausblick wird das Dissertationsvorhaben der Vortragenden vorgestellt, das Deutungsmuster von Geldstrafe und EFS auf "beiden Seiten", bei verurteilten und vollstreckenden Personen, herausarbeiten will.
Materialien
Präsentation: boegelein-2013.pdf
Gefangenenraten im Bundesländervergleich
(Freie Universität Berlin, Fachbereich Rechtswissenschaft)
Legalbewährung von Frauen. Befunde einer niedersachsenweiten Untersuchung im Frauenvollzug
(Celle, Kriminologischer Dienst im Bildungsinstitut des niedersächsischen Justizvollzuges)
Mit einem Anteil von etwa fünf Prozent an allen Inhaftierten spielen Frauen in deutschen Gefängnissen eine eher untergeordnete Rolle. Entsprechend selten sind weibliche Inhaftierte, ihre Situation in Haft sowie deren Auswirkungen auf die Legalbewährung Gegenstand empirischer Forschung. Aus diesem Grund erfolgte für alle im Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2004 inhaftierten Frauen in Niedersachsen eine Erhebung verschiedener Merkmalen durch Justizvollzugsbedienstete, wodurch eine umfassendere Beschreibung dieser Gefangenenpopulation und ihren spezifischen Lebens- und Problemlagen in Haft möglich ist. Ferner können diese Informationen mit Daten des Bundeszentralregisters verknüpft werden, so dass Aussagen zur Rückfälligkeit im Allgemeinen und zu Bedingungs- und Risikofaktoren der Legalbewährung möglich sind. Insgesamt wird fast die Hälfte aller Frauen innerhalb von drei Jahren nach Entlassung aus der Haft wieder verurteilt, ein Drittel wird innerhalb dieses Zeitraums erneut inhaftiert. Zentrale Risikofaktoren der Rückfälligkeit sind u.a. das Alter zum Zeitpunkt der Entlassung, die Vorstrafenbelastung, eine Suchtproblematik und die Einordnung als Vollzugsstörerin durch die Bediensteten der jeweiligen Anstalten.
Poster: Interkulturelle Spezifika beim Delinquenzverhalten Jugendlicher
(Universität Erlangen-Nürnberg, Institut für Psychologie)
Download: poster-uysal-2013.pdf
Poster: Steigt die Wahrscheinlichkeit für eine Gewaltstraftat mit der Zahl der Risikofaktoren? Eine Überprüfung der Risikokumulations-Hypothese anhand einer Längsschnittstudie an Dortmunder und Nürnberger Jugendlichen
(Universität Erlangen-Nürnberg, Institut für Psychologie)
Download: poster-suenkel-2013.pdf
Poster: Delinquente Jugendliche weiblichen Geschlechts Eine qualitativ orientierte Untersuchung zu Lebenslagen delinquenter Mädchen unter besonderer Berücksichtigung von Übergangserfahrungen von der Mittelschule in die Berufsausbildung/Arbeit
(Universität Erlangen-Nürnberg, Institut für Psychologie)
Download: poster-arnis-2013.pdf
(aktualisiert: 25.09.2013)