Studienregelung
Anrechnen für Freischuss und Fremdsprachenschein
Jurastudierende der Universität Hamburg können sich das Auslandssemester auch für den Freischuss und als Fremdsprachenschein anrechnen lassen. Dazu brauchen sie:
- das Formular Nichterbringung von Leistungen an der Universität Hamburg
- das Formular Erasmus Vorlesungsbescheinigung mit Semesterwochenstunden-Nachweis
- das Formular Confirmation of Stay
- ihr Zertifikat “Chinese Law Taught in English”, das sie nach Abschluss des Kurses erhalten
Reichen Sie das ausgefüllte Formular zur "Nichterbringung von Leistungen" bitte vor Antritt des Auslandssemesters im Prüfungsamt ein. Die weiteren Unterlagen bringen Sie bitte ausgefüllt nach Ihrer Rückkehr mittwochs zwischen 14 und 15 Uhr zum Justizprüfungsamt, Dammtorwall 13, Hamburg, um Ihre Bescheinigung zu erhalten. Mehr zu Freischuss und Leistungsnachweis