Brexit: Rechtsexperten erwarten Auswirkungen auf internationales Handelsrecht
8. Dezember 2016, von Internetredaktion

Foto: CESL
Der EU-Austritt Großbritanniens wird Anpassungen im internationalen Handelsrecht erforderlich machen. Das wiederum werden China und chinesische Unternehmen in Europa spüren, stellten Experten bei einer CESL-Tagung am 6. Dezember fest.
Mit dem Brexit müsse Großbritannien zahlreiche internationale Verträge neu verhandeln, waren sich die bei der Konferenz zum Thema „Brexit: Rechtliche Aspekte und Auswirkungen auf China“ in Peking anwesenden rund 50 Rechtswissenschaftler, Rechtswissenschaftler, Prakterinnen und Praktiker aus China und Europa einig. Auch wenn die britische Premierministerin Theresa May ihren Vorschlag durchsetzen könne, dass EU-Recht weiter gültig bleibe bis London sich für Änderungen entscheidet, löse dies nicht alle Rechtsfragen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer betonten auch, da bislang offen sei, wie das Brexit-Abkommen mit der EU konkret aussehen wird, sei noch nicht möglich, klare Aussagen zum britisch-chinesischen Verhältnis zu treffen. Sie gingen davon aus, dass sich die Austrittsverhandlungen länger als zwei Jahren hinziehen werden. Relevant sei auch die künftige Regelung der Zuständigkeitsbereiche der Rechtsprechung, der außergerichtlichen Streitbeilegung, des Wettbewerbsrechts und des Eigentumsrechts.
Während der Konferenz erörterten die Juristinnen und Juristen auch die Hintergründe für das Votum der Briten sowie Einzelheiten des Artikels 50 des Lissabon-Vertrags, der die verfassungsrechtliche Grundlage für einen EU-Austritt darstellt. Sie untersuchten mögliche Szenarien der künftigen europäisch-britischen Beziehungen, wobei sie nicht nur die Modelle Norwegens und der Schweiz diskutierten, sondern auch den „harten Brexit“. Damit ist gemeint, dass sich Großbritannien vollständig aus dem EU-Binnenmarkt zurückzieht, neue Handelsverträge abschließt und strikte Einwanderungsregeln festlegt. Die Diskussion streifte auch die Frage: Könnte Großbritannien sich umentscheiden? Wäre also der oft beschworene Exit vom Brexit möglich? Immerhin wird aktuell noch vor dem Obersten Gericht Großbritanniens geprüft, ob die britische Regierung den Austritt überhaupt ohne Beteiligung des Parlaments einleiten darf.