Jiang Ping und Zheng Yongliu zählen zu den „100 bedeutendsten Juristen Chinas“
21. März 2017, von Internetredaktion

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Prof. Jiang Ping und Prof. Zheng Yongliu von der China-EU School of Law gehören für das Monatsmagazin “China Today” zu den 100 bedeutendsten Juristen Chinas. Hauptkriterium sei der Beitrag der Rechtswissenschaftler zum rechtlichen Reformprozess in der Volksrepublik, begründete die Redaktion ihre in der Ausgabe vom März 2017 veröffentlichte Auswahl. Prof. Jian Ping wird in der Liste als einer der 20 „Herausragenden Persönlichkeiten der Rechtswissenschaft in China“ aufgeführt, Prof. Zheng Yongliu zählt zu den 80 „Maßgeblichen Juristen“. „Die Rechtswissenschaftler tragen in herausragender Weise dazu bei, die sozialistisch geprägte Rechtstheorie weiterzuentwickeln und den Ausbau des Rechtssystems in China voranzubringen“, heißt es weiter. Zudem engagierten die Professoren sich für die Ausbildung von Nachwuchsjuristen. Beide Professoren gehören zur Fakultät des Doppelmasterstudiengangs der China-EU School of Law.
Prof. Jiang Ping, vormals Präsident der China University of Political Science and Law, forscht und lehrt an der China EU School of Law vorrangig in den Feldern Römisches Recht, Zivilrecht und Wirtschaftsrecht sowie Unternehmensrecht. Prof. Zheng Yongliu, derzeit Direktor des Institute for Legal Philosophy an der China EU School of Law, setzt die Schwerpunkte seiner Arbeit auf den Gebieten Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Menschenrechte und Rechtsausbildung.
Unter den 100 Professoren im Ranking der China Today finden sich 12 weitere Rechtswissenschaftler der China University of Political Science and Law, der Partneruniversität der China-EU School of Law. Prof. Zhang Jinfan, Prof. Chen Guangzhong, Prof. Pan Handian and Prof. Wu Changzhen werden ebenfalls als „Herausragende Persönlichkeiten der Rechtswissenschaft in China“ genannt. Prof. Ying Songnian, Prof. Huang Jin, Prof. Zhu Yong, Prof. Ma Huaide, Prof. Fan Chongyi, Prof. Wang Weiguo, Prof. Bian Jianlin und Prof. Zhang Xudong zählen zu den „Maßgeblichen Juristen“.