Beratungsbedingungen
Die Cyber Law Clinic ist ein seit dem Wintersemester 2012/13 durch die Fakultät für Rechtswissenschaft etabliertes Projekt an der Universität Hamburg. Die Studierenden beraten ausschließlich Ratsuchende, die –soweit ersichtlich – keine gebührenpflichtige Rechtsberatung in Anspruch nehmen können. Die Beratung erfolgt unter Anleitung einer Rechtsanwältin/eines Rechtsanwalts. Ziel ist es, die Studierenden frühzeitig mit der Praxis in Berührung zu bringen bzw. darüber hinaus praktizieren zu lassen.
Die Beratung erfolgt unter folgenden Bedingungen:
- Die Beratung erfolgt durch Studierende, die keine geprüften Juristen sind. Die Beratung kann somit eine anwaltliche Rechtsberatung nicht ersetzen.
- Die Beratung ist kostenlos und unverbindlich.
- Sollte die Komplexität des Einzelfalls die beratenden Studierenden tatsächlich oder rechtlich überfordern, können die Studierenden die Beratung jederzeit beenden. Dies ist dem jeweiligen Ratsuchenden unverzüglich mitzuteilen.
- Ansprüche der Ratsuchenden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung der Studierenden, der Rechtsanwälte oder ihrer Erfüllungsgehilfen.
- Die von den Ratsuchenden mitgeteilten Informationen und die zur Verfügung gestellten Unterlagen werden durch die beratenden Studierenden und die anleitenden Rechtsanwälte vertraulich behandelt. Ein Zeugnisverweigerungsrecht besteht für die beratenden Studierenden und unter Umständen für die anleitenden Rechtsanwälte nicht.
- Die personenbezogenen Daten der Ratsuchenden und die zur Bearbeitung des Falles notwendigen Daten können bis zum Abschluss der Beratung gespeichert werden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Spätestens zum Ende des Projekts werden alle Daten unverzüglich gelöscht.
- Die bis dahin gespeicherten Daten stellen keine anwaltliche Mandantenakte dar. Ein Schutz vor etwaiger Beschlagnahme in einem Strafverfahren besteht somit nicht. Deshalb erfolgt die Beratung in strafrechtlichen Angelegenheiten nur in Ausnahmefällen und nach Rücksprache mit den anleitenden Rechtsanwälten.
- Die vorstehenden Bestimmungen bleiben für den Fall einer teilweisen Unwirksamkeit in den übrigen Teilen verbindlich.