Studium
Das rechtswissenschaftliche Studium, das mit der »Ersten Prüfung« abgeschlossen wird, soll den Studierenden unter Einbeziehung der geschichtlichen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, politischen und philosophischen Grundlagen des Rechts gründliche Kenntnisse der rechtlichen Regelungen sowie den Gebrauch rechtswissenschaftlicher Methoden vermitteln und sie damit zur eigenverantwortlichen Lösung praktischer Aufgaben und zur wissenschaftlichen Bearbeitung von Rechtsfragen befähigen.
Insbesondere in den Schwerpunktbereichen erhalten die Studierenden Gelegenheit, vertiefte Kenntnisse in einem ausgewählten Rechtsbereich zu erwerben. Die Ausbildung berücksichtigt neben der Vermittlung interdisziplinärer und internationaler Bezüge auch den Erwerb sog. Schlüsselqualifikationen, die die Studierenden in den Stand versetzen, den Anforderungen der anschließenden praktischen Ausbildung im Staatsdienst (2-jähriger Vorbereitungsdienst oder auch Referendariat genannt) gerecht werden zu können.