Internationale Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler (visiting scholar program)
Die Fakultät für Rechtswissenschaft freut sich über das Interesse von Wissenschaftler*innen aus dem Ausland, die als internationale Gastwissenschaftler*innen für einen begrenzten Zeitraum an der Fakultät forschen wollen.
Das Gastwissenschaftler*innen-Programm (visiting scholar program) der Fakultät für Rechtswissenschaft richtet sich an Professor*innen, Postdocs und Doktorand*innen, die an einer wissenschaftlichen Einrichtung im Ausland tätig sind und einen Forschungsaufenthalt von bis zu einem Jahr an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg durchführen möchten. Im Rahmen des Gastwissenschaftler*innen-Programms erhalten die Gastwissenschaftler*innen Zugang zu den Bibliotheken und Online-Datenbanken der Universität Hamburg sowie, im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten, einen Arbeitsplatz in der Fakultät für Rechtswissenschaft.
Das Gastwissenschaftler*innen-Programm richtet sich nicht an internationale Studierende (Bachelor, Master); diese finden weitere Informationen hier.
Voraussetzung eines Forschungsaufenthaltes als internationale*r Gastwissenschaftler*in ist grundsätzlich, dass sich ein Mitglied der Fakultät bereit erklärt, den Forschungsaufenthalt als wissenschaftliche Gastgeberin bzw. als wissenschaftlicher Gastgeber zu begleiten. Eine Übersicht über die Professorinnen und Professoren der Fakultät finden Sie hier. Das International Office unterstützt gerne bei der Suche nach einem geeigneten wissenschaftlichen Gastgeber an der Fakultät.
Das International Office der Fakultät für Rechtswissenschaft ist die zentrale Beratungsstelle und Serviceeinrichtung für internationale Gastwissenschaftler*innen. Es steht als erste Anlaufstelle zur Verfügung und unterstützt u.a. bei der Beschaffung von Einladungsschreiben (für Visa und Stipendien), durch Information über Wohnmöglichkeiten und bei der Organisation vor Ort (Arbeitsplatz, Zugang zu den Bibliotheken und zum Internet).
Ansprechpartnerin für Wissenschaftler*innen aus dem Ausland, die Interesse an einem Forschungsaufenthalt an der Fakultät für Rechtswissenschaft haben, ist:
Frau Andrea Hearst
Tel.: +49 (0) 40 42838 2349
E-Mail: international-office-law"AT"uni-hamburg.de
Anfragen zu Forschungsaufenthalten an der Fakultät werden jederzeit entgegengenommen. Interessenten übermitteln bitte die folgenden Informationen per Email an international-office-law@uni-hamburg.de:
- Name und Kontaktdaten,
- Angaben zu Zeitpunkt, Dauer und Inhalt des geplanten Forschungsaufenthaltes (max. 1 Seite),
- Lebenslauf mit Publikationsverzeichnis, sowie
- Name der oder des wissenschaftlichen Gastgebers*in an der Fakultät für Rechtswissenschaft, soweit bekannt.
Die Fakultät für Rechtswissenschaft kann Forschungsaufenthalte an der Fakultät finanziell grundsätzlich nicht unterstützen. Für herausragend ausgewiesene Professor*innen stehen in begrenztem Umfang Magdalene Schoch Fellowships zur Verfügung.
Eine finanzielle Förderung von Forschungsaufenthalten (auch von Postdocs und Doktorand*innen) kann u.a. bei den folgenden Einrichtungen beantragt werden:
Vor Beginn des Forschungsaufenthaltes in Hamburg sollte die oder der Gastwissenschaftler*in selbst die folgenden Bedingungen geklärt haben:
- Visum (Länderspezifische Informationen hierzu finden sich auf den Seiten des Auswärtigen Amtes),
- Krankenversicherung,
- Unterkunft (das International Office kann Unterbringungsmöglichkeiten auf dem oder in der Nähe des Campus empfehlen).