Forschungsaufenthalt
Sie planen als Gastwissenschaftler/als Gastwissenschaftlerin (Professoren/Professorinnen und Post-Docs) einen Aufenthalt an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg.
1. Vor dem Aufenthalt
Um einen Aufenthalt an der Fakultät für Rechtswissenschaft zu organisieren ist zunächst die Klärung der wissenschaftlichen Eingliederung und Betreuung durch einen Professoren/eine Professorin der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg wichtig. Das International Office der Fakultät für Rechtswissenschaft hilft gerne bei der Prüfung der Verfügbarkeit eines Arbeitsplatzes und bei weiteren Fragen.
Gastwissenschaftler/ Gastwissenschaftlerinnen die langfristiger an der Fakultät für Rechtswissenschaft forschen werden, können sich über das Hamburg Welcome Center bereits im Heimatland vor der Einreise allgemein rund um das Thema "Neu in Hamburg" informieren.
2. Vor Ort in Hamburg
Der Service für internationale Gastwissenschaftler/ Gastwissenschaftlerinnen der Universität Hamburg bietet Hilfestellungen zu Orientierungsfragen und zu den Abläufen des Gastaufenthaltes an der Universität Hamburg.
3 Fördermöglichkeiten
Förderung für Gastwissenschaftler/ Gastwissenschaftlerinnen für einen Forschungsaufenthalt in Deutschland; Zielgruppen: Post-Docs, erfahrene Wissenschaftler/Wissenschaftlerinnen |
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Auf Einladung eines Mitarbeiters/ einer Mitarbeiterin der Universität Hamburg, kann ein Aufenthalt von Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftlern sowie Doktorandinnen und Doktoranden gefördert werden |
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DAAD Stipendien finden und bewerben |
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Aufenthalt von max. 10 Tagen mit mindesten 8 Stunden Unterricht pro Woche, Zustimmung beider Partnerhochschulen (Teaching Assignment) |
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Förderung für Promovierende, Post-Docs, Gastwissenschaftler/ Gastwissenschaftlerinnen |
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Kurz- und Mittelfristige Aufenthalte |
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Magdalene Schoch Fellowships |
Informationen |
Im Rahmen der einzelnen Projekte wird intensiver und langfristiger Austausch mit Wissenschaftlern/Wissenschaftlerinnen aus dem In- und Ausland ermöglicht. |
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Programm des Projektbezogenen Personenaustauschs: Kooperationsförderung zwischen deutschen und ausländischen Wissenschaftler/Wissenschaftlerinnen. Antragsvoraussetzung ist ein konkretes wissenschaftliches Forschungsvorhaben, an dem Wissenschaftler aus zwei Ländern gemeinsam arbeiten. |