Promotion
Eine Promotion ist die forschungsorientierte Vertiefung auf dem Gebiet eines bereits abgeschlossenen Hochschulstudiums mit dem Ziel, einen eigenständigen, wissenschaftlichen Beitrag zur Forschung zu leisten. Eine Promotion in der Rechtswissenschaft dauert in der Regel drei Jahre. In dieser Zeit wird ein Forschungsthema eigenständig wissenschaftlich bearbeitet und schließt mit einer Dissertation (schriftliche Doktorarbeit) und Disputation (Vortrag mit Diskussion) ab.
An der Fakultät für Rechtswissenschaft können Sie sowohl individuell als auch in strukturierten Doktorandenprogrammen promovieren. Beide Arten der Promotion schließen mit dem Grad Dr. iur. ab, unterscheiden sich jedoch in ihren Rahmenbedingungen.
Bitte beachten Sie, dass ab dem 24. Juli 2023 Anträge auf Zulassung zur Promotion nur noch über das Online Tool Docata für Promotionsverfahren an der Universität Hamburg gestellt werden können.
Auch für den weiteren Verlauf Ihres Promotionsverfahrens bedeutet dies, dass Sie mit Docata
- zukünftig einen sicheren Online-Zugriff auf alle Informationen und Dokumente für Ihr Promotionsverfahren haben.
- geänderte Kontaktdaten und neue Informationen zu Ihrer Promotion online einreichen können.
- Dokumente direkt in Docata hochladen können.
- wichtige Informationen rund um Ihr Promotionsverfahren in Docata erhalten.
- den Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens online stellen können.
- Weitere Informationen zum Zulassungsverfahren in Docata und zum Verlauf des Promotionsverfahrens finden Sie bitte unter Individualpromotion : Rechtswissenschaft : Universität Hamburg (uni-hamburg.de) und https://www.faq-docata.uni-hamburg.de/allgemein.html
Des Weiteren bietet die Fakultät – zum Teil auch unter Beteiligung anderer Institute – eine Reihe von Aufbaustudiengängen und Masterprogrammen für AbsolventInnen der Ersten Juristischen Prüfung (oder eines vergleichbaren Studiums an einer ausländischen Hochschule) an.