Promotion
Eine Promotion ist die forschungsorientierte Vertiefung auf dem Gebiet eines bereits abgeschlossenen Hochschulstudiums mit dem Ziel, einen eigenständigen, wissenschaftlichen Beitrag zur Forschung zu leisten. Eine Promotion in der Rechtswissenschaft dauert in der Regel drei Jahre. In dieser Zeit wird ein Forschungsthema eigenständig wissenschaftlich bearbeitet und schließt mit einer Dissertation (schriftliche Doktorarbeit) und Disputation (Vortrag mit Diskussion) ab.
An der Fakultät für Rechtswissenschaft können Sie sowohl individuell als auch in strukturierten Doktorandenprogrammen promovieren. Beide Arten der Promotion schließen mit dem Grad Dr. iur. ab, unterscheiden sich jedoch in ihren Rahmenbedingungen.
Des Weiteren bietet die Fakultät – zum Teil auch unter Beteiligung anderer Institute – eine Reihe von Aufbaustudiengängen und Masterprogrammen für AbsolventInnen der Ersten Juristischen Prüfung (oder eines vergleichbaren Studiums an einer ausländischen Hochschule) an.