Service und Kontakt
Die persönlichen Sprechzeiten finden bis auf Weiteres telefonisch statt.
Dokumente
Dokumente
Die Universität Hamburg hat zum 1. April 2017 erstmalig eine hochschuleigene „Gebührensatzung für die Inanspruchnahme von besonderen Leistungen“ (https://www.fid.uni-hamburg.de/satzung-gebuehren-leistungen.pdf) erlassen und damit die „Gebührenordnung für das Hochschulwesen“ ersetzt.
Die Fakultäten sind nun verpflichtet, sämtliche in der Satzung geregelten Gebührentatbestände haushaltsrechtskonform umzusetzen. Bei diesen Leistungen handelt es sich vor allem um die Anfertigung von Kopien (ab zehn Seiten) und der Anfertigung und Ausstellung von Zweitschriften bzw. Ersatzurkunden.
Entsprechend werden künftig sowohl im Prüfungsamt als auch im Promotionsbüro der Fakultät für die erwähnten Leistungen entsprechende Gebühren erhoben. Die Gebühr für eine s/w-Kopie n DIN A4 bzw. einen s/w-Ausdruck DIN A4 aus dem Internet beträgt 0,50 Euro und wird ab einem Aufwand von zehn Seiten und mehr erhoben. Die Anfertigung und Ausstellung von Zweitschriften von Urkunden, Zeugnissen, Diploma Supplements und Transcript of Records liegt je nach Aufwand zwischen 10,- und 40,- Euro (max. 75,- Euro).
Sie bekommen für die Inanspruchnahme der obigen Leistungen einen entsprechenden Gebührenbescheid ausgestellt, damit Sie den Betrag auf das Konto der UHH überweisen können. Die Leistungen können Sie im Vorwege beantragen oder wie gewohnt direkt während unserer Sprechzeiten in Anspruch nehmen.