Leitbild der Fakultät für Rechtswissenschaft
Das Leitbild unterstreicht das zukunftsgewandte Profil der Fakultät und konkretisiert das Selbstverständnis aller Fakultätsmitglieder. Es bietet Orientierung für Entscheidungen im Rahmen des rechtlich und finanziell Möglichen.
Das Leitbild ist getragen von dem Bekenntnis zu der friedenssichernden, integrativen und ausgleichenden Kraft von Recht in pluralistischen Gesellschaften.
Im Leitbild wird der Individualität aller Mitglieder der Fakultät angemessen Raum gegeben. Das Leitbild nimmt die Ziele der Universität Hamburg auf, wie sie unter anderem in deren Leitbild zum Ausdruck kommen. Es berücksichtigt die fachspezifischen Anforderungen der Rechtswissenschaft in Studium, Forschung und Lehre an der Fakultät.
Das Leitbild ist nicht unveränderlich. Es ist ein kontinuierliches Anliegen der Fakultät, sich der Gültigkeit der durch das Leitbild ausgedrückten Grundsätze zu vergewissern.
Geschäftsordnung der Ethikkommission an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg (PDF)
Vor diesem Hintergrund hat der Fakultätsrat der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg am 17.12.2014 das folgende Leitbild beschlossen:
1. Ort und Personen
Hamburg, der Campus und die Fakultät sind Orte der Vielfalt. Die Vielfalt an der Fakultät zeigt sich in der Zusammensetzung ihrer Mitglieder und in ihren unterschiedlichen Anliegen, der Bandbreite rechtswissenschaftlicher Fragestellungen und der methodischen Vielseitigkeit bei der Bearbeitung dieser Fragen. Diese Vielfalt bereichert Forschung, Studium und Lehre an der Fakultät.
Unterpunkt 1
Hamburg ist eine weltoffene, vielseitige und kreative Stadt. Das kulturelle, politische und ökonomische Spektrum bietet allen Fakultätsmitgliedern die Möglichkeit, sich zu engagieren und zu bilden. Diese urbane Vielfalt prägt die Universität Hamburg und damit auch die Fakultät.
Unterpunkt 2
Die Universität Hamburg ist als Vollcampus ein Ort der Inspiration und der Chancen für die wissenschaftliche und persönliche Entwicklung aller Mitglieder der Fakultät. Die moderne und große Zentralbibliothek ist repräsentativ für den vielseitigen rechtswissenschaftlichen Bildungsanspruch. Zugleich ist die Bibliothek ein Ort der Begegnung und des wissenschaftlichen und persönlichen Austauschs.
Unterpunkt 3
An der Fakultät kommen Menschen in verschiedenen Lebensphasen und mit unterschiedlichen Lebensentwürfen aus vielen Städten und Ländern zusammen. Alle Mitglieder haben die Möglichkeit, sich in den Fakultätsalltag und in das Campusleben den eigenen Stärken gemäß einzubringen. Die Fakultät setzt für ein solches Engagement die entsprechenden Anreize.
2. Handlungsorientierter Wissenserwerb
Jurist*innen gestalten gesellschaftliche Belange maßgeblich mit. In der Lehre werden der Kontinuität und der Dynamik der Rechtsordnung gleichermaßen Rechnung getragen. Den Grundlagen des Rechts wird ausreichend Raum geboten. Der Bildungs- und Ausbildungsanspruch des Studiums ist dabei nicht allein auf den Erwerb juristischen Fachwissens ausgerichtet. Das Studium setzt vielmehr die rechtswissenschaftlichen Inhalte in ihren gesellschaftlichen Kontext und bindet die Rechtspraxis angemessen ein. Es soll die Studierenden dazu befähigen, mit ihrem Wissen verantwortungsbewusst und engagiert umzugehen.
Unterpunkt 1
Normatives Denken und die Arbeit an normativen Texten und Begriffen sind ein Wesensmerkmal der Rechtswissenschaft. Normativität ist jedoch kein Selbstzweck. Gerade die Auseinandersetzung mit rechtswissenschaftlicher Normativität im Spiegel gesellschaftlicher Realität fördert einen verantwortungsbewussten und reflektierten Umgang mit Recht.
Unterpunkt 2
Die Unterstützung der Persönlichkeitsentwicklung der Studierenden ist ein wichtiges Anliegen. Die Umsetzung dieses Anliegens bedingt unter anderem den Einsatz studierendenzentrierter Lehransätze, die schrittweise hochschuldidaktisch angeleitet geprüft und in den rechtswissenschaftlichen Lehrfundus überführt werden können.
Unterpunkt 3
Die Fakultät unterstützt die Studierenden darin, auf verschiedenen Ebenen praxisrelevantes Wissen und lebensnahe Erfahrungen zu sammeln. Dazu gehören Einblicke in die juristische Praxis, der Kontakt zu Berufspraktiker*innen und die Integration praxisrelevanter Perspektiven in die Lehre.
3. Europäisierung und Internationalität
Europäische und internationale Bezüge sind integrale Bestandteile des Rechts, seiner Erforschung und Vermittlung in einer globalisierten Welt. Die Internationalität hat an der Fakultät eine lange Tradition und prägt die heutige Forschung und Lehre in einem breiten Spektrum. Der (rechts-) kulturelle Austausch wird an der Fakultät gefördert.
Unterpunkt 1
Die Kenntnis der Verflechtungen und der wechselseitigen Beeinflussung von nationalem, internationalem und Europarecht ist eng mit der Fähigkeit verbunden, mit fremden (Rechts-) Kulturen respektvoll umzugehen. Die fortschreitende europäische Integration und der Aufbau einer friedlichen internationalen Gemeinschaft erfordern es, sich kritisch mit der eigenen (Rechts-) Kultur auseinanderzusetzen und ein Verständnis für die Besonderheiten anderer (Rechts-) Kulturen zu entwickeln.
Unterpunkt 2
Das Studium vermittelt europäische und internationale Bezüge sowohl in den Pflichtfächern des deutschen Rechts als auch verstärkt in den Veranstaltungen zu Grundlagen, Schlüsselqualifikationen und Fremdsprachen sowie in den Schwerpunktbereichen.
Unterpunkt 3
Gaststudierende und -wissenschaftler*innen sind willkommen, an der Fakultät zu lernen, zu lehren und zu forschen. Umgekehrt werden Auslandsaufenthalte und die Teilnahme an internationalen Projekten hiesiger Studierender und Wissenschaftler*innen gefördert, ihre erworbenen Kenntnisse werden anerkannt und in die Forschung und Lehre an der Fakultät integriert. Der internationale Austausch ist geprägt von Offenheit und Kooperation.
4. Interdisziplinärer Dialog
Der wissenschaftliche Austausch mit anderen Disziplinen ist Voraussetzung für eine kontextsensible Forschung, Lehre und Rechtspraxis. Die Fakultät nutzt ihre örtliche Nähe zu und institutionelle Verbundenheit mit den anderen Fakultäten unter dem Dach der Universität Hamburg als Volluniversität. Die wissenschaftliche Zusammenarbeit mit anderen nationalen und internationalen Einrichtungen in fachspezifischen und fächerübergreifenden Aspekten ist ihr ein wichtiges Anliegen.
Unterpunkt 1
Extrajuridisches Wissen ist oftmals zur Sachverhaltsermittlung, aber auch zur Auslegung juristischer Normen notwendig. Im Sinne einer interdisziplinär informierten Rechtswissenschaft unterstützt die Fakultät die Integration fachfremden Wissens in die rechtswissenschaftliche Forschung und Lehre.
Unterpunkt 2
Die Vernetzung der einzelnen Disziplinen stellt das Gegenstück zu der Ausdifferenzierung der Wissensbestände dar. Sie ist erforderlich, um Lösungen für die komplexen rechtlichen Probleme der globalisierten Welt zu erarbeiten.
Unterpunkt 3
Die Fakultät betont ihre Integration in die Volluniversität und den Reichtum, den diese bietet. Im Rahmen der Auseinandersetzung mit anderen Wissenschaften findet auch eine kritische Reflexion mit der eigenen disziplinären Identität statt. In interdisziplinären Veranstaltungen, Lehrangeboten und durch Information vertieft die Fakultät ihre Vernetzung.
5. Rechtskritik und Reflexion
Als Lehre aus der Geschichte und in Verantwortung vor ihr, ist es der Fakultät ein besonderes Anliegen, ein kritisches und reflektiertes Bewusstsein auch gegenüber aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen zu lehren und zu leben. Den Grund- und Menschenrechten als zentralem Bezugspunkt der Rechtsordnung kommt deswegen insbesondere im Studium eine herausgehobene Bedeutung zu.
Unterpunkt 1
Angesichts der Katastrophe des Übergangs der Weimarer Republik in den Faschismus des Dritten Reiches auch in allen juristischen Bereichen ist es der Fakultät eine moralische Pflicht, die Lehren des Grundgesetzes hervorzuheben, sich kritisch mit der Vergangenheit auseinanderzusetzen und diese im geeigneten Rahmen aufzuarbeiten.
Unterpunkt 2
In ihrer Geschichtsorientierung schafft die Fakultät nicht Erstarrung vor einem Mahnmal, sondern zeigt die Dynamiken auf und lehrt das Prozesshafte. Sie unterstreicht die Notwendigkeit von Zivilcourage, die mit dem Mut zur kritischen Frage beginnt.
Unterpunkt 3
Kritische Reflexion ermöglicht es, gesellschaftliche Entwicklungen zu antizipieren und auf eine nachhaltige Rechtssetzung und -praxis hinzuwirken. Forschende, Lehrende und Studierende wahren auch auf diese Weise die Funktion des Rechts als ein zentrales gesellschaftliches Ordnungsinstrument.
6. Freiräume
Lehre und Forschung setzen Freiraum zur Reflexion voraus. Dieser Freiraum unterstützt die Mitglieder der Fakultät, eine individuelle und reflektierte Perspektive auf das Recht in Studium, Forschung und Lehre einzunehmen und zu entwickeln.
Unterpunkt 1
Die Fakultät versteht sich als wissenschaftliche Ideenschmiede für Forschende und Studierende. Diese Offenheit trägt der Aufgabe der Universität Rechnung, an gesellschaftlichen Entwicklungen mitzuwirken.
Unterpunkt 2
Studierende eignen sich im Verlauf ihres Studiums einen vielfältigen Wissensbestand an, den sie aktiv für die Bearbeitung juristischer Fragestellungen anwenden. Trotz der Fülle der Inhalte benötigt der Prozess des Lernens Freiraum zur Reflexion. Nur so lässt sich sicherstellen, dass Studierende das Wissen verstehen und mit diesem Wissen in verschiedenen Kontexten flexibel und selbstbewusst umgehen.
Unterpunkt 3
Mit den Erkenntnissen rechtswissenschaftlicher Forschung werden Impulse zur Fortentwicklung des positiven Rechts gesetzt und ein theoriegeleitetes juristisches Arbeiten erleichtert. Die Erkenntnisse der Forschung werden den Studierenden zeitnah in der Lehre weitergegeben. Die Fakultät schafft Angebote, um Studierenden Einblicke in das Arbeitsfeld rechtswissenschaftlicher Forschung zu geben.
7. Kommunikation
Ein zugewandtes, respektvolles und solidarisches Miteinander aller Fakultätsmitglieder ist Voraussetzung für Tiefe und Inspiration in Studium, Forschung und Lehre. Die Fakultät stärkt mit geeigneten Maßnahmen die Motivation aller Mitglieder, sich zu vernetzen und den persönlichen Kontakt zu pflegen.
Unterpunkt 1
Um eine hohe Beteiligung in ihren Gremien sicherzustellen und um die Akzeptanz sowohl der Gremien als auch deren Entscheidungen zu fördern, informiert die Fakultät umfassend über aktuelle Vorhaben. Sie gewährleistet die Kommunikationsstrukturen für einen Austausch innerhalb der Statusgruppen sowie für den statusgruppenübergreifenden Austausch. Das Interesse an einer regen Zusammenarbeit wird dadurch gefördert.
Unterpunkt 2
Die Fakultät schafft den Rahmen, den persönlicher Kontakt und direkter Austausch erfordern. Hiervon umfasst sind Veranstaltungen, der Umgang mit räumlichen Kapazitäten und die strukturelle Planung in Studium, Lehre und Forschung. Auf persönlichen Kontakt und direkten Austausch wirkt die Fakultät insbesondere in ihren Arbeitsverhältnissen und der studienbegleitenden Betreuung hin. Bei Konflikten wird das persönliche Gespräch gesucht und wenn nötig die Vermittlung durch eine dritte Partei angestrebt, um eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten.
Unterpunkt 3
Die Fakultät fördert in der Lehre und im Fakultätsalltag die Teamfähigkeit der Studierenden und die Entwicklung eines Verantwortungsbewusstseins füreinander, um Konkurrenzdruck zu mindern und ein angenehmes Lernklima zu schaffen. Mit einer fairen Entscheidungspraxis gegenüber den Studierenden trägt die Fakultät dazu bei, Leistungsdruck zu mindern.
8. Partizipation
Die Fakultät trifft ihre Entscheidungen deliberativ und partizipativ. Dies erreicht sie durch Transparenz, demokratisch strukturierte Gremien und Veranstaltungen, die auf breite Beteiligung der Fakultätsöffentlichkeit zielen. Mit diesem Verständnis bringt sie sich auch außerhalb der Fakultät in Entscheidungsprozesse ein.
Unterpunkt 1
Die Fakultät trifft ihre Entscheidungen transparent und in paritätisch besetzten Gremien. Insbesondere grundlegende Entscheidungen werden in eigens dafür eingesetzten nicht-ständigen Gruppen beteiligungsoffen und langfristig vorbereitet. Eine solche Beteiligung fördert die Identifikation mit den Entscheidungen und damit eine positive und produktive Atmosphäre an der Fakultät.
Unterpunkt 2
Ein zentrales Forum, wie ein jährlich stattfindender Fakultätstag, sichert das Zusammenwirken aller Fakultätsmitglieder. In einem solchen Forum berichtet das Dekanat regelmäßig über Entwicklungen zu den im Leitbild definierten Bereichen. Darauf aufbauend werden Zukunftsperspektiven ausgearbeitet und konkrete Projekte geplant, die das Profil der Fakultät stärken und das Selbstverständnis dieses Leitbilds spiegeln.
Unterpunkt 3
Forschungsinhalte, Ideen für didaktische Weiterentwicklungen und verwaltungsorganisatorische Neuerungen entstehen maßgeblich auch außerhalb der Fakultät. Die Fakultät wirkt daher darauf hin, dass sich ihre Mitglieder in die Diskurse außerhalb der Fakultät einbringen und die neuen Informationen in den fakultätsinternen Diskurs hineintragen, um Weiterentwicklungen anzustoßen.
9. Nicht-Diskriminierung
Die Fakultät unterbindet mit den ihr zu Gebote stehenden Mitteln jede Form von Diskriminierung aufgrund des Alters, der sexuellen Orientierung, des sozialen oder religiösen Hintergrunds sowie sexistische und rassistische Diskriminierungen und solche aufgrund von Behinderung. In Lehre, Prüfung und Verwaltung wirkt sie auf die Beseitigung stereotyper Geschlechterrollen hin.
Unterpunkt 1
Ein diskriminierungsfreies Umfeld ist das Ergebnis engagierter Arbeit und eines aufmerksamen und respektvollen Umgangs miteinander. Die personelle und wissenschaftliche Vielfalt an der Fakultät bietet Chancen für Innovation und Fortentwicklung. Deswegen ist es der Fakultät ein Anliegen, diese Vielfalt zu schützen und zu fördern.
Unterpunkt 2
Die Fakultät fördert Angebote, die dazu anregen, sich mit Diskriminierungserfahrungen auseinanderzusetzen und diese zu reflektieren. Zugleich unterstützt die Fakultät Veranstaltungen, die darauf gerichtet sind, sich wissenschaftlich mit Fragen der Diskriminierung und der Gleichstellung auseinanderzusetzen.
10. Barrierefreiheit
Die Fakultät setzt sich für ein barrierefreies Forschungs-, Lehr- und Lernumfeld ein. Dies beinhaltet die physische Barrierefreiheit sowie den kontinuierlichen Abbau sozialer, sprachlicher und technischer Barrieren.
Unterpunkt 1
Die Fakultät setzt bei Umbaumaßnahmen und Modernisierungen physische Barrierefreiheit um und berücksichtigt dabei die Sichtweisen der Menschen, die auf barrierefreie Zugangsmöglichkeiten zur Fakultät angewiesen sind. Die Homepage und die technische Organisation von Studium, Forschung und Lehre werden barrierefrei ermöglicht. Die Fakultät wirkt darauf hin, dass sich aus technischen Mängeln für Studierende keine faktischen Nachteile für den Studienverlauf ergeben.
Unterpunkt 2
Die Fakultät baut soziale Barrieren kontinuierlich ab. Sie unterstützt Erstakademiker*innen, indem sie diese zur Aufnahme des Studiums motiviert und für sie während des Studiums zusätzliche Angebote bereithält. Vergleichbare Angebote schafft sie auch für Nachwuchswissenschaftler*innen. Für Studierende, bei denen sich Schwierigkeiten beim Bestehen des Studiums abzeichnen, hält sie Beratungs- und Förderangebote bereit.
11. Biografische Vereinbarkeit
Die Fakultät gestaltet die Arbeits-, Forschungs- und Studienbedingungen so, dass für alle Mitglieder der Fakultät die Vereinbarkeit mit Familie, Beruf und individuellem Lebensentwurf möglich ist.
Unterpunkt 1
Studierende, Forschende, Lehrende und Verwaltungsmitarbeiter*innen haben unterschiedliche persönliche Hintergründe und Lebensläufe. Bei Planungen kommt die Fakultät den damit verbundenen individuellen Bedürfnissen entgegen. Die Fakultät ermöglicht es beispielsweise Studierenden, in Teilzeit und vereinbar mit beruflicher Tätigkeit dem Studium nachzugehen.
Unterpunkt 2
Vor allem Studierende und Wissenschaftler*innen in der Qualifikationsphase mit Kindern sind einer erhöhten Belastung ausgesetzt bevor ihr zukünftiger Berufsweg gesichert ist. Die Fakultät unterstützt diese Mitglieder mit Angeboten, die darauf hinwirken, familiengerechtes Studieren oder eine familiengerechte wissenschaftliche Weiterqualifikation zu ermöglichen.