Hintergrund
Das Konzept der Law Clinic stammt ursprünglich aus den USA und ist inzwischen an zahlreichen Universitäten in aller Welt etabliert. Eine der ersten und auch die bekannteste Clinic in Deutschland ist die Refugee Law Clinic der Justus-Liebig Universität Giessen. Inzwischen gibt es aber Law Clinics in vielen verschiedenen Rechtsbereichen.
Ursprung ist ein Gemeinnützigkeitsanliegen: Studierende wenden ihr erworbenes Rechtswissen praktisch an, indem sie unter anwaltlicher Begleitung Rechtssuchende beraten, die sich keine anwaltliche Beratung leisten können oder die nur erste grundlegende Rechtserläuterungen zu ihrem Problem benötigen.
Auf den Punkt gebracht geht es bei einer Law Clinic um Praxissimulation. Die Praxissimulation nimmt in der juristischen Ausbildung zum ersten Staatsexamen noch eine untergeordente Rolle ein. Zwar können erste Erfahrungen in Praktika, Nebenjobs oder durch die Teilnahme an einem Moot Court gesammelt werden, die praktische Ausbildung ist wiederum erst im Referendariat vorgesehen.
Die Cyber Law Clinic bietet hier eine willkommene Möglichkeit für die Studierende um schon während des Studiums wertvolle praktische Erfahrungen zu sammeln und sich so auf den Werdegang der/des Anwält:in vorzubereiten.
Die Law Clinic legt den Schwerpunkt dabei auf die Zusammenarbeit mit der nichtjuristischen Öffentlichkeit, d.h. es soll vor allem der Kontakt mit dem Mandanten simuliert werden. Studierende lernen unter Anleitung einer/eines erfahrenen Praktikerin/Praktikers Fragen aus dem jeweils gesetzten Rechtsgebiet richtig auszulegen und einer für den Fragenden nützlichen und für diesen verständlichen Antwort zuzuführen.
Die Fragen liefern vor allem Privatpersonen, aber auch kleinere Agenturen oder Start Ups, die sich aktuell noch keinen Rechtsbeistand leisten können. Aber auch die Studierenden selbst sind herzlich eingeladen, ihre Fragen einzubringen.
Nähere Informationen finden Sie auch im Artikel aus der Zeitschrift "Wirtschaftsführer für junge Juristen", Richard Boorberg-Verlag.