Für Studierende
Was erwartet dich?
Du bereitest dich als Legal Advisor der Cyber Law Clinic mit der Betreuung realer Fälle auf die Laufbahn als Anwältin/Anwalt vor, verbesserst dein theoretisches und praktisches Wissen im Internetrecht, arbeitest mit Hamburger Fachanwält:inn zusammen und betreust im direkten Kontakt Ratsuchende u.a. aus der Kreativ- und Medienbranche.
Unter Anleitung des Lehrstuhls wirst du im Bereich des Internetrechts weitergebildet. Dies beinhaltet Lehrveranstaltungen, externe Vorträge und die Auswertung der aktuellen Rechtsprechung. Zusätzlich findet in der Vorlesungszeit alle zwei Wochen die Treffen der Cyber Law Clinic statt, in denen du dich mit den anderen Teilnehmenden fachlich austauschst und Fälle der CLC sowie aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung und Gesetzgebung besprichst.
Der:die betreuende Fachanwält:in begleitet dich von Anfang an bei der Bearbeitung der Fälle. Die Fallbearbeitung beginnt regelmäßig mit einem Beratungsgespräch und schließt mit einem von deiner Arbeitsgruppe formulierten Antwortschreiben ab.
Die Erfassung eines juristischen Sachverhalts durch gezielte Fragestellungen sowie das Verfassen eines für den juristischen Laien verständlichen Antwortschreibens stellen dabei jedes Mal aufs Neue eine herausfordernde Aufgaben dar, durch die du wertvolle praktische Erfahrungen sammelst.
Daneben veranstaltet die Cyber Law Clinic regelmäßig After-Work-Treffen mit den betreuenden Anwält:innen. Ein gewohnt lockeres Umfeld bietet die optimale Möglichkeit für gegenseitiges Kennenlernen und bereichernde Gespräche auch fernab von juristischen Fragestellungen.
Du erhältst mit erfolgreicher Teilnahme einen Nachweis für deinen Lebenslauf oder du kannst dein Engagement als Schlüsselqualifikation anerkennen lassen. Außerdem ist die Cyber Law Clinic freischussrelevant, d. h., dir wird mit Teilnahme an dem einjährigen Programm der CLC ein zusätzliches Semester zugebilligt.
Was wir von dir erwarten
Du sollten mindestens das dritte Fachsemester abgeschlossen haben oder vergleichbare einschlägige Erfahrungen im Bereich des Internetrechts vorweisen. Gern gesehen, aber auch nicht zwingend erforderlich, ist die Belegung des Schwerpunktbereichs VII (Information und Kommunikation).
Wir erwarten von dir ein überdurchschnittliches Engagement, eigenverantwortliches Arbeiten im Team und absolute Zuverlässigkeit bei Arbeits- und Terminzusagen sowie umfassende Verschwiegenheit in Bezug auf die konkreten Rechtsfälle.
Die Bewerbungsphase für das Wintersemester 2024/25 hat begonnen und endet am 17.10.2024.
Bewirb dich jetzt!
Wir freuen uns auf dich!
Mit der Teilnahme an der Cyber Law Clinic und bestandener Zwischenprüfung können Sie eine Schlüsselqualifikation i.S.d. §§ 13 Abs. 1, Ziff. 3, 20 Absatz 2 HmbJAG erwerben.
Voraussetzung für den Erhalt des Scheins ist die aktive Teilnahme. Das bedeutet u.a., dass mindestens ein Schriftsatz erstellt werden muss und eine Anwesenheitspflicht besteht. Zudem ist ein sog. Impulsvortrag zu einem vorgegebenen Thema aus dem Bereich Internetrecht von einer Länge von 10 bis max. 15 Minuten vorgesehen. Dieser wird innerhalb der Theoriestunden vor den anderen Teilnehmern gehalten.
Das Ausbildungsprogramm der Cyber Law Clinic ist freischussrelevant und wird bei Anwesenheit und Mitarbeit an allen Pflicht-Modulen durch ein Zertifikat der CLC bescheinigt. Dieses dient zur Vorlage beim Justizprüfungsamt als Nachweis der Erfüllung der Voraussetzungen nach § 26 Abs. 2 S.1 Nr.7 HmbJAG.