Aufgaben und Ziele
Im Jahre 1992 wurde am damaligen Fachbereich Rechtswissenschaft II der Universitäten Hamburg eine Forschungsstelle für Sozialrecht und Sozialpolitik gegründet.
Mit dieser Forschungsstelle sollte dem besonderen Anliegen des Fachbereichs Rechnung getragen werden, die sozialrechtliche und sozialpolitische Arbeit zu verstärken; dies entsprach einem in dem Fachbereich verfolgten interdisziplinären Ansatz, das Sozialrecht vor dem Hintergrund sozialpolitischer Fragestellungen zu erforschen und zu lehren.
Auch nach der Zusammenlegung der beiden rechtswissenschaftlichen Fachbereiche hat die Forschungsstelle für Sozialrecht und Sozialpolitik nichts von ihrer Bedeutung eingebüßt.
Sie ist auch heute eine wichtige Schnittstelle zwischen Praxis und interdisziplinärer Forschung und Lehre.