Bewerbung
Die Albrecht Mendelssohn Bartholdy Graduate School of Law schreibt Studienplätze aus.
Bewerbungen können über das Bewerbungsformular eingereicht werden.
Unvollständige Bewerbungen können im Auswahlprozess leider nicht berücksichtigt werden.
Bewerbungsphase
Bewerbungen für das Sommersemester 2027 werden angenommen zwischen
12. Oktober 2026
und
14. Dezember 2026.
Bewerbungen für das Wintersemester 2027/28 werden angenommen zwischen 12. April 2027 und 14. Juni 2027.
Wir empfehlen, alle nötigen Bewerbungsunterlagen so früh wie möglich vorzubereiten, weil nach dem Ende der Bewerbungsphase keine weiteren Bewerbungen oder zusätzliche Dokumente akzeptiert werden.
Nachdem alle Bewerbungen gesichtet wurden, werden die besten Bewerbenden zu einem persönlichen Gespräch eingeladen.
Aufnahmevoraussetzungen
- Wissenschaftliche Exzellenz, in der Regel nachgewiesen durch einen herausragenden Studienabschluss (vgl. dazu § 3 PromO AMBSL) in einem rechtswissenschaftlichen Studiengang (Erste juristische Prüfung / LL.M.) oder in einem nichtrechtswissenschaftlichen forschungsorientierten Masterprogramm (insbesondere in Wirtschaftswissenschaften, Politikwissenschaften, Soziologie)
- Ein einschlägiges Promotionsprojekt, das einem der strukturierten Programme der Graduiertenschule oder der Fakultät zugeordnet ist oder zum allgemeinen wissenschaftlichen Programm beiträgt.
Bewerbungsunterlagen
- Bewerbungsformular
- Exposé des möglichen Dissertationsvorhabens (max. vier Seiten; Hinweise zum Erstellen eines Exposés)
- Motivationsschreiben, in dem das Interesse an der Albrecht Mendelssohn Bartholdy Graduate School of Law dargelegt wird
- tabellarischer Lebenslauf (ggf. mit Verzeichnis der bislang veröffentlichten Schriften)
- zwei Empfehlungen von Professorinnen oder Professoren zum Nachweis der wissenschaftlichen Eignung für ein Promotionsstudium
- Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife in Kopie (gilt nicht für ausländische Kandidaten)
- Abschlusszeugnisse des Staatsexamens / der Staatexamina bzw. der vergleichbaren Abschlüsse in Kopie sowie ein Transcript of Records
- ggf. vorhandene Leistungsnachweise von Seminararbeiten und Schwerpunktbereichshausarbeiten in Kopie
- ggf. Sprachnachweise für die deutsche oder englische Sprache: Bewerberinnen und Bewerber mit einem Studienabschluss einer ausländischen Hochschule und deren Muttersprache nicht Deutsch ist und die die Promotionsleistungen in deutscher Sprache erbringen wollen, weisen ausreichende Sprachkenntnisse durch das Bestehen der deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) oder gleichwertige Nachweise nach. Soll die Promotionsleistungen in englischer Sprache erbracht werden, sind die Kenntnissen der englischen Sprache auf der Niveaustufe C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nachzuweisen. Dies kann u.a. durch TOEFL (mind. 100 Punkte), IELTS (mind. 7 Punkte) oder TOEIC (mind. 945 Punkte) geschehen.
Frequently Asked Questions
Frequently Asked Questions
1. Muss ich vor der Bewerbung für das Doktorandenausbildungsprogramm an der Graduate School of Law einen Professor/Betreuer kontaktieren? Benötige ich in diesem Fall vor diesem ersten Kontakt ein formelles Forschungsprojekt? Welche Anforderungen muss mein Projekt erfüllen? Kann ich einen Betreuer kontaktieren und das Thema einfach per E-Mail besprechen?
- Eine Bewerbung ist sowohl möglich, bevor ein potenzieller Betreuer oder eine potenzielle Betreuerin kontaktiert wird, als auch, nachdem bereits ein erster Kontakt zustande gekommen ist. Für Bewerbende, die vorab nicht mit einem Professor oder einer Professorin gesprochen haben, wird nach einer erfolgreichen Zulassung ein Treffen vereinbart, um Projektideen zu besprechen. Sofern aber angedacht ist, ein in Betracht kommendes Promotionsthema vor der Bewerbung zu besprechen, ist dies zulässig und erwünscht. In so einem Fall können die Professorinnen und Professoren direkt kontaktiert werden (allerdings kann es momentan eine Weile dauern, bis Sie eine Rückmeldung erhalten, weil diese mitten im Semester sehr beschäftigt sind). Sämtliche Professorinnen und Professoren sind auf der Website der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg zu finden.
2. Welche Sprache ist für diesen Studiengang erforderlich? Englisch, Deutsch oder beide?
- Unser Programm ist zweisprachig. Die Veranstaltungen werden daher auf Englisch oder auf Deutsch angeboten. Daher erwarten wir von unseren Promovierenden, dass sie eine der beiden Sprachen am Anfang des Programms beherrschen und die andere Sprache in dessen Verlauf lernen. Es ist also erforderlich, nach der Zulassung Deutsch/Englisch zu lernen. Ob die Dissertation auf Deutsch oder auf Englisch geschrieben werden soll, kann jedoch frei entschieden werden.
3. Und welches Sprachniveau muss ich für die Bewerbung nachweisen?
- Studierende, die keine Muttersprachler sind und ihre Dissertation auf Deutsch oder Englisch schreiben wollen, müssen ihr Sprachniveau mittels anerkannter Zertifikate nachweisen. Deutsch: TestDAF oder DSH; Englisch: ein Zertifikat, das das C1 Level der CEFR nachweist (Common European Framework of Reference for Languages). Erforderlich sind dabei Testergebnisse von mindestens 100 Punkten beim TOEFL, 7 Punkten beim IELTS und 945 Punkten beim TOEIC. Der TOEFL DI Code lautet 2258.
4. Wo finde ich die spezifischen Unterlagen für das Programm, um mich dafür zu bewerben?
- Unter https://www.jura.uni-hamburg.de/forschung/ambsl.html finden Sie alle relevanten Informationen bzgl. des Bewerbungsprozesses, der Aufnahmevoraussetzungen etc.
5. Da ich mein Masterstudium direkt nach der Bewerbungsfrist abschließe, wäre es möglich, mein Masterzeugnis erst nach diesem Datum einzureichen?
- Ja, allerdings benötigen wir dann detaillierte Informationen zu Ihrem Bachelor-Abschluss sowie ein Transcript of Records und die bisherigen Noten aus Ihrem Masterstudium. Erforderlich ist zudem eine Bestätigung Ihrer Universität darüber, dass Sie das Masterstudium vor dem Beginn unseres Programms abschließen.
6. Das nächste IELTS-Testergebnis, das ich vorlegen kann, wird erst direkt nach der Bewerbungsfrist vorliegen. Gibt es etwas, das ich in diesem Fall tun kann?
- Da wir bemüht sind, die Bewerbungen nach dem Fristablauf schnell zu überprüfen und die Entscheidungen zeitig zu treffen, sind wir vorsichtig im Umgang mit Ausnahmen in dieser Hinsicht. Wenn Ausnahmen gemacht werden, dann nur, wenn keine andere Option besteht. Insofern wären wir Ihnen dankbar, wenn Sie andere Möglichkeiten in Betracht ziehen und beispielsweise den TOEFL-Test (oder einen anderen international akzeptierten Test) absolvieren würden.
Sollten keine anderen Optionen bestehen, könnten wir Ihnen unter Umständen eine bedingte Zulassung anbieten, welche voraussetzt, dass Sie vor dem Programmbeginn einen passenden Nachweis Ihres Sprachniveaus einreichen.
7. Meine potenziellen akademischen Gutachter (oder beide von ihnen) sprechen kein Englisch/Deutsch. Kann ich ihre Gutachten zusammen mit einer notariell beglaubigten englischen Übersetzung beifügen/einsenden (oder in zwei Sprachen verfasst – Englisch/Russisch – und mit einem offiziellen Siegel der Universität gestempelt)?
- Wir akzeptieren anderssprachige Empfehlungen in einer offiziellen englischen oder deutschen Übersetzung. In Ihrem Fall wären also beide Optionen zulässig.
8. Kann man das Programm auch als Fernstudium wahrnehmen?
- Die Natur der Graduiertenschule erfordert es, dass unsere Promovierenden während des gesamten Programms in Hamburg wohnen. Ausnahmen können lediglich für einen begrenzten Zeitraum gemacht werden. Während der Vorlesungszeit müssen jedoch alle Studierenden an den Veranstaltungen teilnehmen.
9. Die Gültigkeit meines IELTS ist letzten Monat abgelaufen. Kann ich denselben einreichen oder erhalte ich gegebenenfalls einen BEDINGTEN ZULASSUNGSBESCHEID, sodass ich mein IELTS-Ergebnis nach meiner Bewerbung nachreichen kann?
- Wenn der Test erst kürzlich abgelaufen ist, können wir ihn weiterhin für den Bewerbungsprozess akzeptieren.
10. Das Bewerbungsformular gibt es nur auf Deutsch: Kann ich eine englische Version des Bewerbungsformulars bekommen?
- Die gesamte AMBSL-Website kann mithilfe eines Buttons oben rechts auf Englisch umgestellt werden. In der englischen Version finden Sie auch ein englisches Bewerbungsformular.
11. Bewerbe ich mich für einen PhD in XXXX-Wissenschaften. Haben Sie ein Forschungsstipendium? // Bieten Sie Masterstudiengänge an?
- Bitte beachten Sie, dass unsere Graduiertenschule ein strukturiertes Promotionsprogramm im juristischen Bereich anbietet. Entsprechend bieten wir keine Studienplätze für eine Promotion in anderen Fachgebieten an.
12. Die Informationen auf der Website wirken so, als ob Bewerbungen von Absolventen mit (nur) ausreichend guten Englisch-/Deutschkenntnissen ebenfalls willkommen sind. Ist das korrekt?
- Ja, das ist grundsätzlich richtig. Zum Zeitpunkt der Bewerbung reicht es vollkommen, dass der/die Bewerber/in entweder Deutsch oder Englisch spricht. Da es sich bei unserem Programm allerdings um ein bilinguales handelt und Vorlesungen in beiden Sprachen integraler Bestandteil des zugrunde liegenden Konzepts sind, erwarten wir von unseren Studierenden, dass sie die jeweils andere Sprache im Laufe des Studiums erlernen. Daher bieten wir auch einen entsprechenden Sprachkurs (DaF auf A1-Niveau) an.
13. Ich habe bereits einen Doktor in Rechtswissenschaften. Kann ich mich trotzdem für das Programm bewerben?
-
Die Kultusministerkonferenz stuft Ihren Doktorgrad in Rechtswissenschaft als gleichwertig mit einem deutschen Doktorgrad in Rechtswissenschaft ein. Gemäß den Bestimmungen für Promotionsstudiengänge an der juristischen Fakultät der Universität Hamburg können sich Inhaber eines Doktorgrads in Rechtswissenschaft nicht für die Promotionsstudiengänge der Fakultät einschreiben. Dies liegt daran, dass die Universität Doktoranden nicht die Möglichkeit bietet, eine zweite Promotion im selben Fachgebiet anzustreben. Aus diesen Gründen wäre eine Immatrikulation an unserer Fakultät für Sie nicht möglich, weshalb wir Ihre Bewerbung nicht berücksichtigen können.
Die einzige Möglichkeit, eine Ausnahme zu erwirken, bestünde darin, sich an den Promotionsausschuss der Fakultät zu wenden und dort zu erfragen, ob Ihr Doktorgrad tatsächlich den gleichen Inhalt wie eine deutsche Promotion aufweist. Leider ist dies eine Aufgabe, die wir als Graduiertenschule nicht übernehmen können. Sollten Sie jedoch die Möglichkeit nutzen wollen, Ihren Abschluss von diesem Ausschuss prüfen zu lassen, können Sie sich an Frau Cristiane Andresen oder Frau Claudia Zavala vom Promotionsbüro (E-Mail: christiane.andresen@uni-hamburg.de oder claudia.zavala@uni-hamburg.de ) wenden und dort ein solches Verfahren anfragen.
13. Darf ich meine Masterarbeit über genau dasselbe Thema wie eine mögliche spätere Dissertation schreiben und meine Masterarbeit in meine zukünftige Doktorarbeit einbringen?
- Eine Dissertation kann das Thema einer Masterthesis - wenn man den deutlich größeren Forschungsaufwand bedenkt- weiterentwickeln, nicht aber genau dasselbe Thema behandeln. Dennoch ist es sinnvoll, für die Masterthesis ein Thema in einem Forschungsgebiet auszuwählen, in welchem man sich auch die Anfertigung einer Dissertation vorstellen kann.
14. Werden Übersetzungen akzeptiert?
- Wir akzeptieren Übersetzungen, die entweder von der Universität oder von einem beeidigten Übersetzer stammen.
15. Ich habe die Call-for-Applications-Deadline verpasst. Kann ich mich dennoch bewerben?
- Leider gibt es keine Möglichkeit, sich außerhalb der Bewerbungsphase auf einen Studienplatz bei der AMBSL zu bewerben. Alle Informationen zur kommenden Bewerbungsphase finden Sie unter: https://www.jura.uni-hamburg.de/forschung/ambsl/bewerbung.html.
16. Mein Problem ist, dass meine Gutachter mir die Empfehlungsschreiben nicht aushändigen. Sie können diese nur direkt an die Universität senden, und die Universität muss Ihnen eine E-Mail schicken, um die besagten Schreiben anzufordern. Kann ich also die Namen und Kontaktdaten meiner Gutachter angeben, damit Sie diese für das Empfehlungsschreiben direkt kontaktieren können?
- Gerne können Ihre Professoren die Empfehlungsschreiben direkt über ambsl.jura"AT"uni-hamburg.de an uns senden.
17. Kann ich mich für einen Bachelor- / Masterstudiengang bewerben?
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Die Albrecht Mendelssohn Bartholdy Graduate School of Law bietet keine Masterprogramme an. Unser Angebot beinhaltet ein strukturiertes Doktorandenprogramm.
Wenn Sie an einem Bachelor- oder Masterstudium interessiert sind, sehen Sie sich gerne das Studienangebot der Universität Hamburg an: https://www.uni-hamburg.de/.
18. Was betrifft § 3 I b der Promotionsordnung ihrer Graduiertenschule vom 7. Juli 2010, der einen „herausragenden Studienabschluss“ verlangt?
-
Sowohl mit dem Ergebnis Ihres Bachelors als auch mit dem des LL.M. (von der Universität Hamburg) erfüllen Sie die entsprechenden Voraussetzungen, um sich bei uns zu bewerben.
Allerdings beruht die Entscheidung über eine Aufnahme stets auf mehreren Faktoren – neben den Noten im Studium sind dies für gewöhnlich das Motivationsschreiben, die Empfehlungsschreiben, der Projektentwurf, etc. Um Ihre Chancen zu verbessern, würden wir Ihnen daher empfehlen, dass Sie sich frühzeitig mit einem/einer Professor/in unserer Fakultät in Verbindung setzen, um die Möglichkeiten einer Betreuung zu diskutieren und um ein Empfehlungsschreiben zu erhalten.