Gesetzgeberische Verantwortung für Kostenstabilität in der GKV
20. Oktober 2025, von Internetredaktion
Am 6. November 2025 spricht Prof. Dr. Peter Axer (Universität Heidelberg) über die besondere Verantwortung des Gesetzgebers für die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung. Ausgangspunkt ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Mai 2025 zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz, in der der Gesetzgeber auf seine Pflicht zur Kostenstabilität und seine staatliche Stabilisierungsverantwortung hingewiesen wird. Der Vortrag befasst sich mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben und Grenzen für gesetzgeberisches Handeln – insbesondere im Hinblick auf Kompetenzfragen, Grundrechte sowie Aspekte der Einnahmen- und Ausgabenseite, der Organisation und des Rechtsschutzes innerhalb der Sozialversicherung.
Der Vortrag beginnt um 18:15 Uhr im Raum EG 18/19 des Rechtshauses.