Planungshoheit versus Qualitätssicherung. Welche Spielräume bleiben für die Bundesländer?
11. Dezember 2025, von Internetredaktion
Am Donnerstag, 22. Januar 2026, spricht Prof. Dr. Thomas Vollmöller (Rechtsanwalt in München und Honorarprofessor für Öffentliches Recht und Gesundheitsrecht an der Universität Augsburg) über die Kompetenzverteilung in der Krankenhausversorgung. Der Bund regelt Finanzierung und Sozialversicherung, die Länder die Krankenhausplanung. Diskutiert wird, wie Qualitätsvorgaben des G-BA, etwa zu Mindestmengen und Personal in der Psychiatrie, die Planungshoheit der Länder beeinflussen; drei Bundesländer haben deshalb eine Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht eingeleitet.
Der Vortrag beginnt um 18:15 Uhr im Raum EG 18/19 des Rechtshauses.
Flyer (PDF)