FAQ
Um euch mit den wichtigsten Informationen zu versorgen, haben wir in diesem FAQ-Bereich die am häufigsten gestellten Fragen für euch zusammengestellt.
Worum geht es im Jurastudium?
Das Studium der Rechtswissenschaft wird im allgemeinen Sprachgebrauch als Jurastudium bezeichnet; „iura“ kommt ursprünglich aus dem Lateinischen, ist die Mehrzahl von „ius“ und bedeutet „Rechte“. Jurastudierende befassen sich mit der Entstehung, Auslegung und Anwendung des geltenden Rechts, mit Rechtsbegriffen sowie der Rechtssystematik, d.h. der Gesamtheit aller Rechtsvorschriften, deren Verhaltensregeln zu einem bestimmten Tun oder Unterlassen verpflichten. Die Vermittlung der juristischen Methodenlehre ermöglicht den Studierenden, Sachverhalte anhand einschlägiger Gesetzestexte rechtlich zu beurteilen sowie Rechtsfragen zu klären und die Begründung der rechtlichen Entscheidung unter Berücksichtigung juristischer Argumentationstechniken im Gutachtenstil strukturiert darzulegen.
Muss ich Gesetzestexte auswendig lernen?
Nein. Die Gesetzestexte dürfen in den Prüfungen benutzt werden; es kommt nicht darauf an, Gesetztestexte zu zitieren, sondern das erworbene theoretische Wissen in konkreten Falllösungen umzusetzen.
Welche Voraussetzungen sollte ich mitbringen?
Du solltest dich für gesellschaftliche und politische Themen interessieren und Freude daran haben, unterschiedliche Perspektiven einzunehmen, dich ernsthaft und respektvoll mit anderen Argumenten und Ansichten beschäftigen. Im Rahmen der richterlichen und anwaltlichen Tätigkeit wirst du mit menschlichen Konflikten und Schicksalsschlägen konfrontiert; du musst schwierige und verantwortungsvolle Entscheidungen treffen, dich mit Pro- und Contra-Argumenten auseinandersetzen, mit Menschen ins Gespräch kommen und kommunizieren (um die Wahrheit herauszufinden), vor Publikum sprechen und Vorträge halten können. Das erfordert Argumentations - und Diskussionsfähigkeit, eine gewisse Wort- und Schriftgewandtheit, abstraktes und logisches Denkvermögen und Freude am Umgang mit anspruchsvollen, komplexen Texten. Zum Jurastudium gehört außerdem die Bereitschaft zum selbstständigen Arbeiten. Neben Selbstdisziplin solltest du in Anbetracht der Studiendauer Durchhaltevermögen mitbringen.
Wird das kleine oder große Latinum benötigt?
Für das Jurastudium wird weder das kleine noch große Latinum benötigt. Es gibt ein paar typische lateinische Redewendungen und Fachtermini, die während des Studiums vorkommen und beherrscht werden sollten. Lateinkenntnisse sind somit von Vorteil, aber kein Bewerbungskriterium.
Ist das Jurastudium trocken?
Um diese Frage ranken sich viele Vorurteile. Das klassische Jurastudium beschränkt sich schon lange nicht mehr darauf, Bücher zu wälzen und Paragraphen auswendig zu lernen. Es befasst sich mit vielen interessanten, gesellschaftlichen, politischen, alltäglichen und vor allem auch aktuellen Rechtsfragen auf dem Gebiet des Zivilrechts, Öffentlichen Rechts und Strafrechts. Neben dem Staats- und Verfassungsrecht gewinnst du Einblicke in das Europarecht, Medienrecht, Datenschutz- und Internetrecht sowie Umweltrecht – allesamt Rechtsthemen, die in den letzten Jahren zunehmend in den Fokus gerückt sind. Die Bandbreite im Zivilrecht ist nach wie vor groß – neben dem allgemeinen und besonderen Schuldrecht befasst du dich mit Familien-, Erb-, Arbeits-, Handels- und Gesellschaftsrecht; auch hier besteht die Option, auf dem Gebiet des internationalen Rechts oder Wirtschaftsrecht vertiefte Kenntnisse zu gewinnen. Und nicht zuletzt kannst du dich im strafrechtlichen Bereich mit Kriminologie und Internationalem Strafrecht auseinandersetzen, denn im Rahmen des Schwerpunktbereichsstudiums – der Phase der Spezialisierung – hast du die freie Wahl und kannst nach deinen eigenen Interessen einen Rechtsbereich wählen, in dem du vielleicht später auch mal beruflich tätig sein möchtest. Alles in allem: ein praxisnaher Studiengang!
Wie lang ist die Regelstudienzeit?
Die Regelstudienzeit beträgt 10 Semester; ein Semester entspricht einem halben Jahr. Das Jurastudium erstreckt sich demzufolge über 5 Jahre.
Wie ist der Studienablauf?
Das rechtswissenschaftliche Studium gliedert sich in ein Grundstudium (1. - 3. Semester) und Hauptstudium (4. - 5. Semester), in denen neben allgemeinem Grundlagenwissen der Lehrstoff der drei großen Rechtsgebiete Bürgerliches Recht, Öffentliches Recht und Strafrecht sowie sog. Schlüsselqualifikationen (z.B. Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik und Mediation) und Fremdsprachenkompetenzen vermittelt werden.
Darauf aufbauend wird das Schwerpunktbereichsstudium (6. - 7. Semester) absolviert, in dem sich die Studierenden erstmals in einen selbst gewählten Teilbereich der Rechtswissenschaft vertiefen können; es mündet in der universitären Schwerpunktbereichsprüfung. Parallel zum Schwerpunktbereichsstudium (ab 7. Semester), spätestens im Anschluss an die bestandene Schwerpunktbereichsprüfung beginnt die Vorbereitungsphase auf die „staatliche Pflichtfachprüfung“, die das Studium der Rechtswissenschaft abschließt. Grundsätzlich besteht auch die Option, die schriftliche staatliche Pflichtfachprüfung vor der universitären Schwerpunktbereichsprüfung abzulegen.
Was ist ein Schwerpunktbereich?
Das Studium in den Schwerpunktbereichen dient der Ergänzung und Vertiefung der mit ihnen zusammenhängenden Pflichtfächer, der Spezialisierung in dem gewählten Schwerpunktbereich sowie der Vermittlung interdisziplinärer und internationaler Bezüge.
Was ist das Repetitorium?
Das fakultätseigene Repetitorium, der sog. Hamburger Examenskurs (HEX), bereitet in 10 Monaten auf die staatliche Prüfung vor. Dabei werden Lehrinhalte des Grund- und Hauptstudiums wiederholt bzw. nochmals vertiefend erklärt und „Fälle“ besprochen; darüber hinaus können Studierende ihr theoretisches Wissen durch Teilnahme an Original-Prüfungsklausuren erproben.
Müssen Praktika absolviert werden?
Ja, während des Studiums müssen insgesamt drei Monate an praktischen Studienzeiten in der vorlesungsfreien Zeit (Semesterferien) absolviert werden.
Kann ich während des Jurastudiums für eine gewisse Zeit im Ausland studieren?
Du kannst im Rahmen des europäischen Programms „ERASMUS+“ an einer Partneruniversität innerhalb Europas für ein oder zwei Semester Rechtswissenschaft studieren. Darüber hinaus bietet dir unsere Fakultät einen Studienaufenthalt an einigen ausgewählten Universitäten in Asien, Kanada und Südamerika an. Neben dem Fakultätsaustausch kannst du auch über das Zentralaustauschprogramm der Universität Hamburg an Partnerhochschulen weltweit für ein oder zwei Semester Rechtswissenschaft studieren. Schließlich bleibt die Option, als Free Mover ins Ausland zu gehen, wenn du deinen Auslandsaufenthalt lieber selbstständig ohne Austauschprogramm organisieren möchtest.
Brauche ich Fremdsprachenkenntnisse?
Ja, zumindest gute Englischkenntnisse mit dem Sprachniveau B1/B2. Denn während des Studiums musst du an einer fremdsprachlichen rechtswissenschaftlichen Lehrveranstaltung oder an einem rechtswissenschaftlich ausgelegten Sprachkurs erfolgreich teilnehmen. Deswegen bieten wir dir ein entsprechendes semesterweise wechselndes Lehrangebot an fremdsprachigen, rechtswissenschaftlichen Vorlesungen an, d.h. neben englischsprachigen Veranstaltungen gibt es z.B. auch vereinzelt Kurse mit Einblick ins französische, türkische oder auch ägyptische Rechtssystem. Das Programm wird durch Veranstaltungen des Sprachenzentrums der Uni Hamburg ergänzt. Du kannst sogar ein Fachsprachenzertifikat oder –diplom erwerben.
Wie bezeichnet man die Abschlussprüfung?
Das Jurastudium endet mit der "Ersten Prüfung", die sich aus einem universitären und einem staatlichen Teil zusammensetzt.
Der universitäre Teil wird mit der sogenannten „universitären Schwerpunktbereichsprüfung“, die eine Hausarbeit, eine Klausur und eine mündliche Prüfung beinhaltet, beendet; die Schwerpunktbereichsprüfung geht zu 30 % in die Gesamtnote ein.
Der staatliche Teil macht 70 % der Gesamtnote ausmacht; im Rahmen der „staatlichen Pflichtfachprüfung“ werden sechs 5-stündige Klausuren innerhalb von zwei Wochen geschrieben; nach einer ca. 4-monatigen Korrekturzeit folgt die mündliche Prüfung.
Was ist ein Prädikatsexamen?
Die Notenskala reicht von 0 – 18 Punkten, wobei ab 4 Punkten sowohl jede Teilprüfung als auch die "Erste Prüfung" als bestanden gilt. Ab 9 Punkten erreicht man die Note „Vollbefriedigend“ (Prädikatsexamen). Diese Note ist meistens das Ziel und Voraussetzung, um eine Tätigkeit im Staatsdienst oder in einer angesagten Kanzlei anstreben zu können. An der Universität Hamburg erreichten in den vergangenen Jahren zwischen 16 und 23 % die Note „Vollbefriedigend“ und ca. 2-3 % die Notenstufe „Gut“.
Was ist der Freiversuch?
Der Freiversuch verlangt ein ununterbrochenes Studium der Rechtswissenschaft und bedingt einen Studienabschluss innerhalb der Regelstudienzeit. Er bezieht sich auf den staatlichen Teil der Abschlussprüfung und bietet die Möglichkeit der Wiederholung der staatlichen Prüfung zwecks Notenverbesserung. Durch die Teilnahme am Freiversuch haben Studierende letztlich 3 Prüfungsversuche. Studierende, die sich erst ab dem 10. Fachsemester zur staatlichen Prüfung anmelden, haben insgesamt nur 2 Prüfungsversuche und keine Option der Notenverbesserung.
Was kann ich mit dem Studium später machen?
Mit dem Bestehen der "Ersten Prüfung" sind Studierende der Rechtswissenschaft offiziell „staatlich geprüfte Rechtskandidatinnen bzw. Rechtskandidaten“, im Sprachjargon auch Juristinnen bzw. Juristen genannt. Mit einem abgeschlossenen Jurastudium eröffnen sich berufliche Perspektiven in der freien Wirtschaft, d.h. in Handels- und Industrieunternehmen, Steuer- und Unternehmensberatungen oder in Rechtsabteilungen von Bank und Versicherungen sowie in Vermögens- und Immobilienverwaltungen und in NGOs (non-governmental organization). Weitere Berufsfelder eröffnen sich durch die Teilnahme an weiterführenden Masterstudiengängen und nach einer entsprechenden Zusatzausbildung im Auswärtigen Amt und Kriminal- und Polizeivollzugsdienst.
Für einen Einstieg in die traditionellen, klassischen Berufsfelder (z.B. Richteramt, Staatsanwaltschaft, Anwaltsberuf, Tätigkeit in der Lehre und Forschung, Beamtenposition im höheren Dienst) bedarf es zusätzlich der erfolgreichen Absolvierung des Vorbereitungsdienstes (sog. Referendariat), der mit der Zweiten Staatsprüfung endet und den Titel „Rechtsassessorin bzw. Rechtsassessor“ mit sich bringt - im Sprachjargon Volljuristin bzw. Volljurist. Mit persönlichem Engagement und guten Noten in der "Ersten Prüfung" und der Zweiten Juristischen Staatsprüfung stehen dir alle juristischen Tätigkeitsfelder offen.
Wie finanziere ich mein Studium?
Die Studienfinanzierung solltest du rechtzeitig vor Studienbeginn klären. Wenn dich deine Eltern oder Familienmitglieder finanziell nicht unterstützen können, informiere dich über staatliche Förderungsmöglichkeiten. Denn im Laufe des 5-jährigen Studiums fallen neben dem Lebensunterhalt Kosten für den halbjährlich zu entrichtenden Semesterbeitrag sowie für Lehrbücher und sonstige Studienmaterialen an.
Kann ich Jura auch im Nebenfach/freien Wahlbereich studieren?
Für viele Studierende mit einem anderen Hauptfach ist die Rechtswissenschaft ein attraktives Nebenfach. Es bedeutet zwar in der Regel viel Arbeit, verhilft aber zu Kompetenzen, die insbesondere in Berufsfeldern hilfreich sein können, in denen starke Berührungspunkte mit dem Recht bestehen (z.B. öffentliche Verwaltung, Personalwesen).
Maßgeblich für das rechtswissenschaftliche Nebenfachstudium sind die Prüfungsordnung des Hauptfachs und die Nebenfachordnung der Fakultät für Rechtswissenschaft.
Weitere Informationen zum Studium im Nebefach/freien Wahlbereich findet ihr hier.