Studienfinanzierung
Neben der Frage, ob du überhaupt studieren möchtest und Rechtswissenschaft das richtige Studienfach ist, steht die Finanzierung des Studiums im Raum. In Anbetracht der Länge des Jurastudiums und den damit verbundenen Kosten für die Semesterbeiträge, Bücher und weitere Studienmaterialien solltest du dich vor Studienbeginn über die staatlichen Förderungsmöglichkeiten informieren, sofern keine oder nicht ausreichende Unterstützung durch die Eltern in Frage kommt.
Das Beratungszentrum Studienfinanzierung - BeSt - bietet eine Reihe von Online-Infoveranstaltungen an:
„Wie finanziere ich mein Studium? – BAföG, Stipendien und Studienkredite“
Die Termine zur Online-Infoveranstaltung, die entsprechenden Zugangslinks und ein weiteres Serviceangebot für Schüler:innen & Studieninteressierte befinden sich auf der Homepage des Studierendenwerkes unter:
BAföG
Solltest du dich für eine staatliche Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) entscheiden und ab dem 5. Fachsemester weiterhin BAföG-Leistungen beziehen wollen, musst du dem BAföG-Amt einen »Leistungsnachweis nach § 48 BAföG« vorlegen. Mit diesem Leistungsnachweis muss dir unsere Fakultät bestätigen, dass du die bis zum jeweils erreichten Fachsemester üblichen Leistungen erbracht hast. Eine Übersicht über die Leistungsanforderungen in den jeweiligen Fachsemestern findest du hier:
Das entsprechende Formblatt für die Bestätigung erhältst du beim BAföG-Amt. Bitte reiche es auf dem Postweg bei unserem Prüfungsamt ein.
Nebenjob
Erste Anlaufstelle für Nebenjobs ist das stellenwerk; in diesem Jobportal der Hamburger Hochschulen werden täglich interessante Jobs und Praktika ausgeschrieben.