Bewerbung
Ihr könnt euch an der Universität Hamburg nur innerhalb der Bewerbungsfristen online bewerben. Allgemeine Hinweise zur Online-Bewerbung findet ihr unter Campus-Center. Bei einer Bewerbung für einen Masterstudiengang beachtet bitte unbedingt die unten aufgeführten einzelnen Informationen zu den Studiengängen.
Bewerbungsverfahren
Studiengang Rechtswissenschaft
Der Studiengang Rechtswissenschaft ist grundsätzlich zulassungsbeschränkt, d.h. ihr könnt euch nicht frei einschreiben, sondern müsst euch für einen Studienplatz bewerben.
Bewerbung für das erste Fachsemester
Zugangsvoraussetzungen
Um das Studium der Rechtswissenschaft aufnehmen zu können, müsst ihr den Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung erbringen, z.B. in Form der klassischen Allgemeinen Hochschulreife – dem Abitur.
Informationen über weitere Formen der Hochschulzugangsberechtigung findet ihr hier.
Zulassungsverfahren
Wenn die Zahl der geeigneten Bewerberinnen und Bewerber das Studienplatzangebot übersteigt, wird nach Maßgabe des Hochschulzulassungsgesetzes (HZG) ein Auswahlverfahren durchgeführt. Es werden nach Abzug von Sonderquoten 90% der Studienplätze nach einem Auswahlverfahren und 10% nach Wartezeit vergeben. Vergabekriterium ist die Note der Hochschulzugangsberechtigung.
Antworten auf allgemeine Fragen zum Zulassungsverfahren sowie über den Ablauf des Zulassungsverfahrens findet ihr hier.
Ablauf des Bewerbungsverfahrens
Ihr nehmt im Rahmen des Bewerbungsverfahrens am dezentralen Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) teil. Es umfasst die Bewerbung direkt an der Universität Hamburg und die Koordinierung der Studienplatzvergabe über hochschulstart.de. Durch den Abgleich von Bewerbungen und Zulassungsmöglichkeiten an mehreren Hochschulen können Studienplätze schneller und zielgerichteter vergeben werden; das hat zur Folge, dass weniger Studienplätze unbesetzt bleiben. In eurem Account bei hochschulstart.de werden euch eure Bewerbung und die jeweiligen Informationen zum Stand der Studienplatzvergabe übersichtlich angezeigt. Für die Bewerbung an der Universität Hamburg legt ihr euch im STiNE-Portal für die Online-Bewerbung einen Account an und füllt eure Online-Bewerbung aus. Wenn ihr bereits über einen STiNE-Account verfügt, weil ihr bereits an der Universität Hamburg eingeschrieben seid oder wart oder euch im vorherigen Semester beworben habt, so nutzt bitte eure vorhandene Kennung.
Über die folgenden vier Bewerbungsschritte könnt ihr euch hier einen guten Überblick verschaffen:
- Schritt 1: Registrierung bei hochschulstart.de
- Schritt 2: Bewerbung über das STiNE-Portal
- Schritt 3: Koordinierungsphase
- Schritt 4: Bescheide
Mit der Bewerbung einzureichende Unterlagen
Der digitalen Online-Bewerbung müsst ihr im Regelfall keine Unterlagen beifügen.
Solltet ihr eure Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben und euch für ein Propädeutikum interessieren oder bereits an einer anderen deutschen Hochschule im Studiengang Rechtswissenschaft immatrikuliert gewesen sein und euch erneut ins 1. Fachsemester bewerben wollen, müsst ihr geeignete Nachweise mit der Online-Bewerbung digital einreichen. Dies gilt auch für Bewerber:innen, die über keine Allgemeine Hochschulreife verfügen, aber eine Ausbildung absolviert und anschließend eine Fortbildungsprüfung erfolgreich abgeschlossen haben. Habt ihr einen triftigen Grund, um bei der Studienplatzvergabe bevorzugt behandelt zu werden, müsst ihr gesondert in der Online-Bewerbung einen Sonderantrag stellen. Nähere Informationen zu allen vorgenannten Ausnahmefällen findet ihr hier.
Fristen und Termine
Ihr könnt das Jurastudium entweder im Wintersemester oder Sommersemester beginnen.
Studienbeginn Wintersemester
- Bewerbungsfrist: 01.06. bis 15.07. eines Jahres
- Studiendauer: Oktober – März
Studienbeginn Sommersemester
- Bewerbungsfrist: 01.12. eines Jahres bis 15.01. des Folgejahres
- Studiendauer: April - September
Einschreibung
Auch die Immatrikulation an der Universität Hamburg erfolgt digital. Unterlagen, die in Papierform per Post eingesendet werden, werden nicht berücksichtigt! Die entsprechenden Informationen rund ums Thema Einschreibung erhaltet ihr hier. Beachtet den Hinweis auf die Checklisten, aus denen sich ergibt, welche Unterlagen ihr innerhalb der Immatrikulationsfrist einreichen oder zu einem späteren Zeitpunkt nachreichen könnt.
Semesterbeitrag
Über den aktuellen Semesterbeitrag informiert ihr euch bitte hier. Studiengebühren werden nicht erhoben.
Wie hoch ist der Numerus Clausus (NC)?
Die NC-Werte für den Studiengang Rechtswissenschaft könnt ihr hier einsehen; die Werte für die Sommersemester findet ihr am Ende der Datei.
Bewerbung für ein höheres Fachsemester
Der Studiengang ist auch im höheren Fachsemester (ab dem 2. Fachsemester) zulassungsbeschränkt; für eine erfolgreiche Bewerbung bedarf es des Nachweises der bestandenen Zwischenprüfung in allen drei Rechtsgebieten (Bürgerliches Recht, Öffentliches Recht und Strafrecht) aus dem Studiengang Rechtswissenschaft. Das Bestehen der Zwischenprüfung richtet sich insoweit nach den Anforderungen der juristischen Fakultät, an der du aktuell studierst.
In der Online-Bewerbungsmaske muss ein entsprechender Nachweis hochgeladen werden, und zwar entweder durch ein gestempeltes und unterzeichnetes Zwischenprüfungszeugnis oder eine gestempelte und unterzeichnete Leistungsübersicht (z.B. Transcript of Records) , aus der sich eindeutig das Bestehen der Zwischenprüfung entnehmen lässt.
Das Bewerbungs-, Zulassungs- und Immatrikulationsverfahren erfolgt über das Studieninfonetz - STiNE - der Universität Hamburg. Weitere Hinweise findest du hier. Bei Fragen zum Bewerbungsverfahren stehen euch die Mitarbeiter:innen des Campus-Centers zur Verfügung:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter/beratung.html
Bitte beachtet auch die Informationen auf unserer Homepage zum Thema Studienortwechsel:
Hinweise für Absolventinnen und Absolventen eines rechtswissenschaftlichen Studiums aus dem Ausland
I. Wenn du ein rechtswissenschaftliches Studium an einer Hochschule/Universität im Ausland absolviert und einen staatlich anerkannten Abschluss erworben hast, wende dich bitte zunächst wegen der Anerkennung deines ausländischen Abschlusses (oder einzelner Studien- und Prüfungsleistungen, insbesondere der sog. Fremdsprachen- und Schlüsselqualifikationsnachweise und praktischen Studienzeiten) an die Justizbehörde der Stadt Hamburg.
- Absolventinnen und Absolventen aus Staaten der EU, des EWR oder aus der Schweiz: Hanseatisches Oberlandesgericht, Justizprüfungsamt
- Absolventinnen und Absolventen aus Nicht-EU-Ländern: Bitte lesen Sie die Hinweise unter Abschnitt 4.4 des Leitfadens zur Anerkennung ausländischer Berufs- und Bildungsabschlüsse.
Die berufliche Tätigkeit als Volljurist:in (z.B. Richter:in, Rechtsanwältin/Rechtsanwalt) in Deutschland setzt voraus, dass du über die „Befähigung zum Richteramt“ verfügst. Diese erwirbt nach § 5 Abs. 1 des Deutschen Richtergesetzes (DRiG), wer ein rechtswissenschaftliches Studium an einer Universität mit der ersten Prüfung und einen anschließenden Vorbereitungsdienst mit der zweiten Staatsprüfung abschließt. Die erste Prüfung setzt sich zusammen aus der universitären Schwerpunktbereichsprüfung und der staatlichen Pflichtfachprüfung.
Die Anerkennung oder förmliche Gleichstellung eines im Ausland erworbenen juristischen Studienabschlusses ist nach den maßgeblichen Vorschriften des Deutschen Richtergesetzes grundsätzlich ausgeschlossen (vgl. §§ 5, 112 DRiG). Auch die Vorschriften des Rechtes der Europäischen Union sehen eine unmittelbare Anerkennung oder Gleichstellung von juristischen Diplomen nicht vor.
Ausnahme für Spätaussiedler und heimatlose Ausländer
Eine Ausnahme bilden lediglich Vorschriften des Bundesvertriebenengesetzes (siehe § 10 BVFG) und des Gesetzes über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet (siehe § 15).
Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst
Es besteht aber die Möglichkeit, zum juristischen Vorbereitungsdienst in Deutschland zugelassen zu werden: Gemäß § 112a DRiG werden Personen, die ein rechtswissenschaftliches Universitätsdiplom besitzen, das in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz erworben wurde und dort den Zugang zur postuniversitären Ausbildung für den Beruf des europäischen Rechtsanwalts gemäß § 1 des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland eröffnet, auf Antrag zum Vorbereitungsdienst zugelassen, wenn ihre Kenntnisse und Fähigkeiten den durch die bestandene staatliche Pflichtfachprüfung nach § 5 Absatz 1 bescheinigten Kenntnissen und Fähigkeiten entsprechen.
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
Europäische Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte können unter bestimmten Voraussetzungen zur deutschen Rechtsanwaltschaft zugelassen werden. Nach dem Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) und der Verordnung über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft besteht nach Feststellung einer gleichwertigen Berufsqualifikation bzw., sofern diese nicht festgestellt werden kann, nach Ablegung einer auferlegten Eignungsprüfung die Möglichkeit der sofortigen Zulassung zur Rechtsanwaltschaft in Deutschland. Voraussetzung hierfür ist, dass die Bewerber:innen eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, die zum unmittelbaren Zugang zum Beruf einer europäischen Rechtsanwältin bzw. eines europäischen Rechtsanwalts berechtigt.
II. Sollte dein im Ausland erworbener rechtswissenschaftlicher Abschluss nicht als gleichwertig mit dem deutschen Abschluss (erste Prüfung) anerkannt werden und du dennoch die Qualifikation einer Juristin bzw. eines Juristen in Deutschland erlangen wollen, um zum Vorbereitungsdienst zugelassen zu werden, müsstest du dich für das erste Fachsemester im Studiengang Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg bewerben. Wegen der Anerkennung einzelner Studien- und Prüfungsleistungen für das rechtswissenschaftliche Grund- und/oder Hauptstudium wende dich bitte an die Referenten unseres Prüfungsamtes.
Bewerbungsverfahren
Gemeinsamer Studiengang
Rechtswissenschaft (Hamburg/Istanbul)
Der Gemeinsame Studiengang Rechtswissenschaft (Hamburg/Istanbul) ist grundsätzlich zulassungsbeschränkt, d.h. ihr könnt euch nicht frei einschreiben, sondern müsst euch für einen Studienplatz bewerben.
Bewerbung für den Gemeinsamen Studiengang Rechtswissenschaft (Hamburg/Istanbul)
Zugangsvoraussetzungen
Ihr könnt euch nur zum Wintersemester bewerben. Es werden jeweils bis zu zehn Studierende aus der Türkei und aus Deutschland zugelassen. Auf die Staatsangehörigkeit kommt es für die Zulassung nicht an.
Für die Zulassung über die Universität Hamburg werden eine Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) sowie ein Nachweis über ausreichende Kenntnisse der türkischen Sprache (mind. Niveau B2) vorausgesetzt. Als Nachweise werden insbesondere folgende Bescheinigungen akzeptiert: Fortgeschrittenenzertifikat (Yüksek Sertifika) der Sprachschule TÖMER, Bescheinigung über ausreichende türkische Sprachkenntnisse (Türkçe Yeterlilik Belgesi) des Yunus Emre Instituts, ein Zertifikat des Sprachenzentrums der Universität Istanbul.
Auch ohne Abitur könnt ihr euch bewerben, sofern ihr eine abgeschlossene Berufsausbildung und drei Jahre Berufserfahrungen nach der Ausbildung mitbringt. Bevor ihr euch bewerbt, solltet ihr euch genau über die Voraussetzungen und das Vorgehen bei der Bewerbung informieren und die Angebote zur Studienorientierung nutzen. Beruflich Qualifizierte können durch Teilnahme an einer Eingangsprüfung eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung erlangen.
Weitere Informationen erhaltet ihr hier.
Zulassungsverfahren
Wenn die Zahl der geeigneten Bewerberinnen und Bewerber das Studienplatzangebot übersteigt, wird nach Maßgabe des Hochschulzulassungsgesetzes (HZG) ein Auswahlverfahren durchgeführt. Es werden nach Abzug von Sonderquoten 90% der Studienplätze nach einem Auswahlverfahren und 10% nach Wartezeit vergeben. Vergabekriterium ist die Abiturnote.
Antworten auf allgemeine Fragen zum Zulassungsverfahren sowie über den Ablauf des Zulassungsverfahrens findet ihr hier.
Ablauf des Bewerbungsverfahrens
Die Bewerbung und Studienplatzvergabe erfolgt über das Campus-Center der Universität. Für die Bewerbung an der Universität Hamburg legt ihr euch im STiNE-Portal für die Online-Bewerbung einen Account an und füllt eure Online-Bewerbung aus.
Mit der Bewerbung einzureichende Unterlagen
Der digitalen Online-Bewerbung müsst ihr im Regelfall keine weiteren Unterlagen beifügen.
Fristen und Termine
Ihr könnt das Studium nur im Wintersemester beginnen.
Termine Wintersemester
- Bewerbungsfrist: 01.06. bis 15.07. eines Jahres
- Studiendauer: 8 Semester
Einschreibung
Auch die Immatrikulation an der Universität Hamburg erfolgt digital. Unterlagen, die in Papierform per Post eingesendet werden, werden nicht berücksichtigt! Die entsprechenden Informationen rund ums Thema Einschreibung erhaltet ihr hier. Beachtet bitte den Hinweis auf die Checklisten, aus denen sich ergibt, welche Unterlagen ihr innerhalb der Immatrikulationsfrist einreichen oder zu einem späteren Zeitpunkt nachreichen könnt.
Semesterbeitrag
Über den aktuellen Semesterbeitrag informiert ihr euch bitte hier. Studiengebühren werden nicht erhoben.
Wie hoch ist der Numerus Clausus (NC)?
Die NC-Werte für den Gemeinsamen Studiengang Rechtswissenschaft (Hamburg/Istanbul) könnt ihr hier einsehen.
Bewerbungsverfahren
Masterstudiengänge
Deutsches Recht (LL.M.)
Zugangsvoraussetzungen
Zu diesem Studiengang kann zugelassen werden, wer
a. einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss an einer ausländischen Hochschule im Bereich Rechtswissenschaft im Umfang von 240 Leistungspunkten (LP) nachweisen kann und
b. die für das Studium und die Prüfungen erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache besitzt. Die ausreichenden Kenntnisse der deutschen Sprache müssen durch ein Zertifikat mit der Niveaustufe C1 nach dem europäischen Referenzrahmen für Sprachen nachgewiesen werden. Zugelassen sind alle Zertifikate nach § 3 Absatz 1, 2 Satzung der Universität Hamburg über die Zulassung zum Studium (Universitäts-Zulassungssatzung – UniZS) in der jeweils geltenden Fassung.
Hat eine Bewerberin bzw. ein Bewerber im Rahmen des berufsqualifizierenden Abschlusses an einer ausländischen Hochschule weniger als 240 Leistungspunkte erworben oder nicht ausschließlich im Bereich Rechtswissenschaft studiert, kann der Zulassung- und Prüfungsausschuss die Bewerberin bzw. den Bewerber zum Studium zulassen, wenn sie bzw. er ein vergleichbares Qualifikationsniveau aufweist und zu erwarten ist, dass sie bzw. er den Studiengang mit Erfolg abschließen wird. Eine Bewerberin bzw. ein Bewerber weist insbesondere ein vergleichbares Qualifikationsniveau auf, wenn sie bzw. er
a. auf dem Gebiet der Rechtswissenschaften promoviert hat, oder
b. besondere berufspraktische Erfahrung auf dem Gebiet der Rechtswissenschaften im Umfang von mindestens einem Jahr hat, nachweisbar auch durch Praktika oder Referendariat, oder
c. weitere zusätzliche Studienleistungen im Bereich Rechtswissenschaft erbracht hat, oder
d. wissenschaftliche Veröffentlichungen im Bereich Rechtswissenschaft veröffentlicht oder entsprechende Vorträge gehalten hat.
Zulassungsverfahren
Wenn die Zahl der geeigneten Bewerberinnen und Bewerber für einen Masterstudiengang das Platzangebot übersteigt, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt.
Nach Maßgabe des Hochschulzulassungsgesetzes (HZG) und im Vorgriff auf die rechtlichen Änderungen im HZG erfolgt die Auswahl bei der Studienplatzvergabe für Masterstudiengänge nach folgenden Quoten:
- Ein Anteil von 10 von Hundert (v.H.) für Fälle außergewöhnlicher Härte (Härtequote)
Die nach Abzug der Vorabquote für Fälle außergewöhnlicher Härte verbleibenden Studienplätze werden wie folgt vergeben:
- Zu 90 v.H. nach dem Grad der Eignung und Motivation (Leistungsquote) gemäß der Auswahlsatzungen der Fakultäten
- Zu 10 v.H. nach der Zahl der seit dem Erwerb der Zugangsberechtigung für das Masterstudium vergangenen Halbjahre (Wartezeitquote)
Die Auswahl nach Grad der Eignung und Motivation erfolgt nach folgenden Kriterien:
a. Ergebnis des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses mit 240 LP bzw. Ergebnis des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses und zusätzlichen überdurchschnittlichen Leistungen auf dem Gebiet des Studiengangs;
b. Motivationsschreiben (schriftliche Begründung der Studienwahl einschließlich der darin in Bezug genommenen Dokumente).
Die Online-Bewerbung erfolgt über das CampusCenter. Weitere Informationen findet ihr hier: Anleitungen zur Online-Bewerbung : Studium : Universität Hamburg.
Der Bewerbung sind beizufügen:
a. Tabellarischer Lebenslauf;
b. Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife oder das Zeugnis eines gleichwertigen Schulabschlusses;
c. Hochschulabschlusszeugnis;
d. gegebenenfalls Nachweis äquivalent anzuerkennender überdurchschnittlicher Leistungen auf dem Gebiet des Studiengangs zum Ausgleich von fehlenden LP;
e. Nachweis der für das Studium und die Prüfungen erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache;
f. Motivationsschreiben, in dem die Bewerberin bzw. der Bewerber die Entscheidungsgründe für den Studiengang zum Ausdruck bringen soll;
g. gegebenenfalls sonstige Dokumentationen, aus denen auf die besondere Eignung bzw. Motivation für den Studiengang geschlossen werden kann.
Fristen und Termine
- Bewerbungsfrist: 01.06. bis 15.07. eines Jahres
- Zulassung: August
- Rückmeldung: August (genaues Datum im Zulassungsbescheid)
- Studiendauer: Oktober - September
Master of International Taxation (M.I.Tax)
Zugangsvoraussetzungen
Der weiterbildende Masterstudiengang richtet sich in erster Linie an Berufspraktiker/innen, die bereits im internationalen Steuerrecht tätig sind. Teilnehmen können aber auch Berufseinsteiger/innen, die studiumsbegleitende Berufserfahrung von in der Regel nicht unter einem Jahr gesammelt haben.
Als Bewerber/in müsst ihr über ein abgeschlossenes rechts- oder wirtschaftswissenschaftliches Studium oder eine vergleichbare Qualifikation einer in- oder ausländischen Universität oder Fachhochschule verfügen bzw. bei fehlendem Abschluss die bestandene Aufnahmeprüfung oder die Zulassung als Steuerberater vorlegen. Ferner benötigt ihr gute Deutsch- und Englischkenntnisse, um an den Veranstaltungen und Prüfungen erfolgreich teilnehmen zu können. Außerdem müsst ihr Grundwissen über das deutsche Steuerrecht mitbringen.
Zulassungsverfahren
Bewerbungsschluss ist jeweils der 15. Juli eines Jahres, Bewerbungen werden ab Januar angenommen. Der Zulassungsausschuss entscheidet Ende Juli, ob ihr zum Studium zugelassen werdet.
Klickt bitte hier, um den Zulassungsantrag zu erhalten. Diesen könnt ihr am Bildschirm ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und mit den entsprechenden Unterlagen per Post an uns schicken. Beachtet bitte auch unsere Gebührenordnung.
Fristen und Termine
- Bewerbungsfrist: bis 15.07. eines Jahres
- Zulassung: Ende Juli
- Rückmeldung: August (genaues Datum im Zulassungsbescheid)
- Studiendauer: Oktober - September
Versicherungsrecht (LL.M.)
Zugangsvoraussetzungen
Bewerben können sich Absolventinnen und Absolventen der Rechtswissenschaften (mind. Bachelor oder 1. Staatsexamen, Diplom oder Master) mit einschlägiger Berufserfahrung von in der Regel nicht unter einem Jahr.
Absolventinnen und Absolventen der Betriebswirtschaftslehre oder verwandter Fächer mit einem erkennbaren rechtlichen/ versicherungsrechtlichen Schwerpunkt können sich ebenfalls bewerben. Hinreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Rechtswissenschaften (Privatrecht) sind nachzuweisen.
Entsprechende Fachkenntnisse können in Einzelfällen auch durch einschlägige berufliche Erfahrung nachgewiesen werden, wobei ein Hochschulabschluss unbedingte Voraussetzung ist.
Zulassungsverfahren
Die Bewerbungsfrist zur Teilnahme am jeweils aktuellen Jahrgang endet am 31. Juli eines Jahres. Bewerbungen können auch nach dem 31. Juli berücksichtigt werden, sofern noch Teilnehmerplätze frei sind. Restplätze bitte anfragen.
Für die Bewerbung reicht ihr bitte folgende Unterlagen bei der Studiengangskoordination ein:
- Tabellarischer Lebenslauf
- Abiturzeugnis bzw. Zeugnis eines gleichwertigen Schulabschlusses
- Abschlusszeugnis des Studiums (amtlich beglaubigt)
- Referenz des aktuellen Beschäftigungsverhältnisses
- Ausgefüllter und unterschriebener Zulassungsantrag (PDF)
- Für ausländische Bewerber/innen: Nachweis der Deutschkenntnisse
Bitte beachtet, dass ihr eure Bewerbungsunterlagen auch als Emailanhänge einreichen können. Aufwendige Bewerbungsmappen sind nicht notwendig.
Über fehlende Unterlagen in eurer Bewerbung werdet ihr innerhalb einer Woche unterrichtet. Eure Bewerbung wird nach Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen weiter bearbeitet. Die Entscheidung über eine Zulassung erfolgt nach Ablauf der Bewerbungsfrist durch den Zulassungsausschuss.
Fristen und Termine
- Bewerbungsfrist: bis 31.07. eines Jahres
- Zulassung: August
- Rückmeldung: August (genaues Datum im Zulassungsbescheid)
- Studiendauer: 18 Monate, Start Oktober
European and European Legal Studies (LL.M. bzw. M.A.)
Zugangsvoraussetzungen
Für die Zulassung zum Studiengang werden
- ein mit überdurchschnittlichem Erfolg abgeschlossenes Hochschulstudium, vorrangig der Rechts-, Wirtschafts- oder Politikwissenschaften (Bachelor im Umfang von 240 ECTS-Punkten oder äquivalent) und
- der Nachweis ausreichender Englischkenntnisse
vorausgesetzt.
Hat eine Bewerberin oder ein Bewerber im Rahmen des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses weniger als 240 Leistungspunkte erworben, kann der Zulassung- und Prüfungsausschuss die Bewerberin bzw. den Bewerber zum Studium zulassen, wenn sie bzw. er ein vergleichbares Qualifikationsniveau aufweist und zu erwarten ist, dass sie bzw. er den Studiengang mit Erfolg abschließen wird. Eine Bewerberin bzw. ein Bewerber weist insbesondere ein vergleichbares Qualifikationsniveau auf, wenn sie bzw. er
a. auf dem Gebiet der Rechts-, Wirtschafts- oder Politikwissenschaften promoviert hat, oder
b. besondere berufspraktische Erfahrung auf dem Gebiet der Rechts-, Wirtschafts- oder Politikwissenschaften im Umfang von mindestens einem Jahr hat, nachweisbar auch durch Praktika oder Referendariat, oder
c. weitere zusätzliche Studienleistungen erbracht hat, oder
d. wissenschaftliche Veröffentlichungen mit Bezug zur Europäischen Integration veröffentlicht oder entsprechende Vorträge gehalten hat.
Detaillierte Zulassungskriterien findet ihr auf der Seite des Europa-Kollegs.
Zulassungsverfahren
Auf der Seite des Europa-Kollegs besteht jährlich bis zum 31. Mai die Möglichkeit zur Online-Bewerbung.
Der Online-Bewerbung sind beizufügen:
a. Tabellarischer Lebenslauf;
b. Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife oder das Zeugnis eines gleichwertigen Schulabschlusses;
c. Hochschulabschlusszeugnis;
d. gegebenenfalls Nachweis äquivalent anzuerkennender überdurchschnittlicher Leistungen auf dem Gebiet des Studiengangs zum Ausgleich von fehlenden LP;
e. Nachweis der für das Studium und die Prüfungen erforderlichen Kenntnisse der englischen Sprache;
f. „Letter of Motivation“. In dem Motivationsschreiben soll die Bewerberin bzw. der Bewerber ihre bzw. seine Entscheidungsgründe für den Studiengang zum Ausdruck bringen;
g. ein Empfehlungsschreiben von einer Professorin bzw. einem Professor oder einer Person, welches Auskunft über die bisherige akademische und berufliche Entwicklung gibt;
h. gegebenenfalls sonstige Dokumentationen, aus denen auf die besondere Eignung bzw. Motivation für den Studiengang geschlossen werden kann;
i. Erklärung, die gemäß der Gebührensatzung festgesetzten Kosten des Studiengangs zu tragen.
Übersteigt die Zahl der Bewerbungen, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, die Zahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze, findet ein Auswahlverfahren statt. Die Auswahlentscheidung wird nach dem Grad der Eignung und Motivation der Bewerberinnen und Bewerber getroffen. Die Auswahl erfolgt nach folgenden Kriterien, die nach der Notenskala der Prüfungsordnung bewertet werden:
a. Ergebnis des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses mit 240 LP bzw. Ergebnis des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses und zusätzlichen überdurchschnittlichen Leistungen auf dem Gebiet des Studiengangs (60%);
b. nachgewiesene Vorkenntnisse auf dem Gebiet der Rechts-, Wirtschafts- oder Politikwissenschaften (z.B. durch Schwerpunkte im Rahmen des Studiums, Vertiefungspraktika) (20%);
c. „Letter of Motivation“ (schriftliche Begründung der Studien- und Berufszielwahl) (20%).
Fristen und Termine
- Bewerbungsfrist: bis 31. Mai eines Jahres
- Zulassung: 30. Juni
- Rückmeldung: Juli (genaues Datum im Zulassungsbescheid)
- Studiendauer: Oktober – September
Master in Law and Economics of the Arab Region (LL.M. bzw. M.A.)
Zugangsvoraussetzungen
Zum Studiengang kann zugelassen werden, wer erfolgreich einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss der Rechtswissenschaft oder der Wirtschaftswissenschaften (Volks- oder Betriebswirtschaftslehre) oder einen anderen Studiengang mit rechts-, wirtschafts-, politik- oder sozialwissenschaftlichem Schwerpunkt im Umfang von 210 Leistungspunkten oder einen vergleichbaren Studienabschluss absolviert hat.
Hat eine Bewerberin oder ein Bewerber im Rahmen des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses weniger als 210 Leistungspunkte, wenigstens aber 180 Leistungspunkte, erworben, kann die Zulassungskommission eine Bewerberin bzw. einen Bewerber ausnahmsweise zum Studium zulassen, wenn sie bzw. er ein vergleichbares Qualifikationsniveau aufweist und zu erwarten ist, dass sie bzw. er den Studiengang mit Erfolg abschließen wird. Eine Bewerberin bzw. ein Bewerber weist insbesondere ein vergleichbares Qualifikationsniveau auf, wenn sie bzw. er
a. über praktische Berufserfahrung in den Bereichen Recht und/oder Wirtschaftswissenschaften von mindestens einem Jahr verfügt und
b. die Teilnahme an besonderen Fortbildungsmaßnahmen auf dem Gebiet der ökonomischen Analyse des Rechts vorweisen kann und/ oder
c. Wissenschaftliche Veröffentlichungen mit Bezug zur ökonomischen Analyse des Rechts veröffentlicht oder entsprechende Vorträge gehalten hat.
Weitere Zulassungskriterien sind fortgeschrittene Englischkenntnisse, die nachgewiesen werden können durch Bewertungen von 587 (paper-based test), 240 (computer-based test), oder 95 (internet-based test) im Test of English as a Foreign Language (TOEFL) oder einer Bewertung von 6.5 im Academic Examination of the International English Language Testing System (IELTS), oder ein Cambridge Certificate of Proficiency in English (Grades A, B, C) oder ein Cambridge Certificate in Advanced English (Grades A, B, C) oder einen Studienabschluss in einem englischsprachigen Studiengang.
Zulassungsverfahren
Der Zulassungsantrag ist fristgerecht an den Zulassungs- und Prüfungsausschuss zu richten. Dem Zulassungsantrag sind folgende Dokumente hinzuzufügen:
a. Hochschulabschlusszeugnisse
b. Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife
c. Lebenslauf
d. Motivationsschreiben
e. Zwei Empfehlungsschreiben
f. Nachweis von Englischkenntnissen
g. Vier Passfotos sowie Geburtsurkunde
Kontakt: Dr. Nora El-Bialy: nora.elbialy"AT"ile-hamburg.de, weitere Informationen auf der Website: https://www.jura.uni-hamburg.de/forschung/institute-forschungsstellen-und-zentren/institut-recht-oekonomik/lehre/masterprogramme/mlea.html
Übersteigt die Zahl der Bewerbungen, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, die Zahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze, findet ein Auswahlverfahren statt. Die Auswahlentscheidung wird nach dem Grad der Eignung und Motivation der Bewerberinnen und Bewerber getroffen. Die Auswahl erfolgt nach folgenden Kriterien, welche nach der Notenskala der Prüfungsordnung bewertet werden:
a. Ergebnis des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses (50%),
b. Motivationsschreiben (35%),
c. Affinität zu den Zielen des Masterstudiums (15%):
1) Einschlägige berufspraktische Erfahrungen in den Bereichen Recht und/oder Wirtschaftswissenschaften (z.B. Tätigkeit in Unternehmen, als Projektmitarbeiterinnen und Projektmitarbeiter) und/oder
2) Art und Umfang der bereits besuchten Kurse in Law & Economics.
Fristen und Termine
- Bewerbungsfrist: Juni eines Jahres, die genauen Daten werden jährlich auf der Website publiziert
- Zulassung: Juli
- Rückmeldung: Juli (genaues Datum im Zulassungsbescheid)
- Studiendauer: 4 Semester, Start: September
European Master in Law and Economics (LL.M.)
Zugangsvoraussetzungen
EMLE ist ein Aufbaustudiengang, und Bewerberinnen bzw. Bewerber, die bereits einen ersten Master-Abschluss haben, werden bevorzugt. Mindestvoraussetzung für die Zulassung ist ein Bachelor-Abschluss, vorzugsweise in Rechts- oder Wirtschaftswissenschaften, vorausgesetzt, dieser Abschluss führt zur Beschäftigungsfähigkeit auf dem entsprechenden Arbeitsmarkt (siehe unten).
Bewerberinnen und Bewerber mit einem anderen Abschluss als Rechts- und/oder Wirtschaftswissenschaften können sich auch unter der Voraussetzung bewerben, dass das abgeschlossene Studienprogramm eine wesentliche Anzahl von Kursen in Rechts- und/oder Wirtschaftswissenschaften enthält und/oder ihr eure Motivation, die ökonomische Analyse des Rechts zu studieren, in eurem Motivationsschreiben überzeugend darstellen könnt. Wenn ihr Zweifel an der Eignung Eures Abschlusses habt oder weitere Fragen zur Qualifikation habt, wendet euch bitte an info"AT"emle.org.
Studierende, die ihren Abschluss noch nicht gemacht haben, ihn aber voraussichtlich vor Juli desselben Jahres, in dem das Programm beginnt, machen werden, können ebenfalls einen Antrag auf Zulassung zum EMLE-Programm stellen. Wenn ein solcher Student für das Programm ausgewählt wird, geschieht dies unter der aufschiebenden Bedingung, dass er eine Kopie des Abschlusszeugnisses vor Mitte Juli einreicht.
Bewerberinnen und Bewerber, deren Muttersprache nicht Englisch ist, müssen das Original-Ergebnis eines der folgenden standardisierten Englischtests vorlegen. Es werden keine alternativen Tests oder Zertifikate akzeptiert!
Die anerkannten Tests und die dazugehörigen Ergebnisse sind:
a. Internationaler TOEFL: Mindestpunktzahl von 95 (Lesen: 13, Hören: 12, Sprechen: 18, Schreiben: 21)
b. IELTS (akademisches Modul): Mindestpunktzahl von 7,0 (Minimum pro Abschnitt: 6,0)
c. Cambridge Certificate of Proficiency in English: Noten A, B
d. Cambridge Certificate in Advanced English: Grade A, B
Bitte beachtet, dass wir keine Testergebnisse akzeptieren können, die älter als zwei Jahre sind, rückwärts gerechnet ab der Bewerbungsfrist.
Gründe für die Befreiung von einem Englischtest sind:
- ihr habt euer Diplom in einem der folgenden Länder erworben: Australien, Kanada (mit Ausnahme von Quebec), Irland, Neuseeland, Vereinigtes Königreich (mit Ausnahme der Commonwealth-Länder und -Territorien) und Vereinigte Staaten von Amerika.
- Englisch war eure erste Sprache während eurer Sekundarschulausbildung von mindestens 2,5 Jahren in einem der oben genannten Länder.
Zulassungsverfahren
Das Bewerbungs- und Zulassungsverfahren ist unterschiedlich je nach Nationalität der Bewerberinnen und Bewerber, bitte beachtet dazu die Informationen auf der EMLE-Website: https://emle.org/application-2/#1512049345464-e3f148b1-1b63
Für die Bewerbung werden folgende Dokumente benötigt:
a. Abschlussdokumente
b. Lebenslauf
c. Motivationsschreiben
d. Empfehlungsschreiben
e. Nachweis des Wohnsitzes
Zusätzlich muss die Bewerbungsgebühr bezahlt werden.
Wenn die Anzahl der Bewerbungen die Anzahl der angebotenen Studienplätze überschreitet, wird eine Auswahl der Bewerber:innen nach folgenden Kriterien gemacht:
a. Qualität der Hochschullaufbahn (einschließlich Dauer, Anzahl und Qualität der erworbenen Abschlüsse, akademische Zeugnisse und akademische Leistungen) (40%)
b. Qualität des Motivationsschreibens (25%)
c. Affinität zu Rechts- und Wirtschaftswissenschaften (bewertet anhand der Fächer des bisherigen Studiums und/oder des Aufsatzteils des Motivationsschreibens)
d. Empfehlungsschreiben (10%)
Fristen und Termine
- Bewerbungsfrist: bis Januar eines Jahres (early bird: Dezember), die genauen Daten werden jährlich auf der Website publiziert
- Zulassung: März
- Rückmeldung: April (genaues Datum im Zulassungsbescheid)
- Studiendauer: Oktober – September