FAQ und Hinweise zu den derzeitigen Prüfungsmodalitäten an der Fakultät für Rechtswissenschaft
18 March 2020
Schreiben des Prodekans für Studium und Lehre zu Prüfungsmodalitäten vom 16.3.2020 (DE)
Letter from the Vice Dean, March 16, 2020 (EN)
FAQ (Stand 16.3.2020)
(!)Ergänzungen zu den FAQ der Fakultät für Rechtswissenschaft vom 18.3.2020 (PDF)
1. Wann werden die Folien der kommenden Lehrveranstaltungen auf STiNE hochgeladen?
Die lehrveranstaltungsbegleitende Unterlagen werden alsbald auf STINE bereitgestellt, damit Sie sich auch während des „Shut Down“ mit dem Stoff befassen können (siehe Anschreiben vom 16.3.2020).
2. Umfasst das Prüfungsverbot auch die Abgabetermine für die Hausarbeiten?
Das Prüfungsverbot umfasst nur Präsenzprüfungen. Sie haben die Wahl, Ihre begonnene Hausarbeit entweder zu Ende zu führen oder abzubrechen. Wenn Sie abbrechen wollen, melden Sie sich bitte aktiv in STiNE von der Hausarbeit ab. Mehr ist nicht zu veranlassen (siehe Anschreiben vom 16.3.2020).
3. Gibt es die Möglichkeit, die Hausarbeiten in einen Briefkasten o.Ä. einzuwerfen (z.B. bei Hausarbeiten mit Frist bis zum 1.04.2020)?
Angefertigte Hausarbeiten können derzeit nur über den Postweg abgegeben werden. Wer ganz sicher gehen will, verwendet die Variante per Einschreiben/Rückschein, nötig ist das aber nicht! Fristwahrend ist der Poststempel. Bitte senden Sie Ihre Hausarbeit direkt an den Lehrstuhl, der die Hausarbeit betreut. Eine digitale Einreichung an den ist nur dann möglich, wenn Sie aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen (bitte in der Mail benennen) am Postversand gehindert sind. Der Grund dafür ist einfach: Die Lehrstuhlkapazitäten wären vollständig überfordert, müssten dort hunderte von Arbeiten ausgedruckt, geheftet etc. werden (siehe Anschreiben vom 16.3.2020).
4. Ist die Abgabe von HEX-Klausuren zur Korrektur möglich?
HEX-Klausuren können zu Hause geschrieben und postalisch an
Fakultät für Rechtswissenschaft
Julian Pohle
Rothenbaumchaussee 33
20148 Hamburg
geschickt werden. Die Klausuren werden über die HEX-Koordination zur Korrektur an die Korrekturassistentinnen und -assistenten geschickt. Das Rückgabedatum ist leider noch unklar. Eine Besprechung und Rückgabe vor Ort kann ebenso wenig stattfinden wie der Examenskurs.
Konkrete Infos zum HEX finden Sie auf der Seite:
https://www.jura.uni-hamburg.de/lehrprojekte/hamburger-examenskurs/aktuelles.html
5. Wird die Vorlesungszeit entsprechend verlängert?
In der Dienstanweisung des Präsidenten vom 13.03.2020. steht: Der Beginn des Sommersemesters wird vorläufig auf den 20.04.2020 verschoben. Dies betrifft alle Lehrveranstaltungen, auch Online-Angebote, sowie die Orientierungseinheiten. Das Semester wird auf diese Weise verkürzt durchgeführt. Studierende dürfen dadurch keine Nachteile erfahren (siehe FAQ zum Coronavirus).
6. Müssen die Semesterbeiträge trotzdem bis zum 1.4.2020 überwiesen werden, oder wurde die Frist auch bis zum 20.4.2020 verlängert?
Das Sommersemester beginnt regelhaft jeweils am 1. April., das Wintersemester am 1. Oktober. Für das Sommersemester 2020 ist der Beginn der Vorlesungszeit vom 02.04. auf den 20.04.2020 verschoben worden.
Da die Frist zur Zahlung des Semesterbeitrags an den Semesterbeginn gekoppelt ist, wird der Beitrag auch in diesem Semester zum 01.04.2020 fällig.
Für Studierende, deren Abschlussprüfungen ausfallen und deren Studium darum erst im Folgesemester abgeschlossen werden kann, ist dennoch eine Rückmeldung erforderlich. Die Universität wird prüfen, wie in diesen Fällen eine Rückerstattung des Semesterbeitrags möglich gemacht werden kann.
(siehe FAQ zum Coronavirus)
7. Wie sieht es mit den Anmeldephasen für das SoSe 2020, gibt es hier Verschiebungen?
Die Anmeldefrist für die Nachmeldephase bleibt bestehen.
Die Fristen für die Erstsemester sowie die Ummelde- und Korrekturphase werden sich verschieben. Eine Bekanntgabe der neuen Fristen wird zeitnah erfolgen.
(siehe FAQ zum Coronavirus)
8. Ist es möglich sich jetzt für einen Schwerpunktbereich anzumelden?
Schicken Sie Ihre Anmeldung bitte per Post an das Prüfungsamt. Eine Abholung der Zulassung ist erst möglich, wenn das Prüfungsamt wieder geöffnet hat (wie üblich unter Vorlage eines Lichtbildausweises).
9. Gilt das Prüfungsverbot auch für die Klausuren der 2. Phase?
Die Wiederholungsklausuren werden voraussichtlich in den Mai verschoben. Wir werden hierzu kontinuierlich informieren (siehe Anschreiben vom 16.3.2020).
10. Werden die Vorlesungen online gestreamt?
Das ist bisher nicht vorgesehen, da auch hier die Dienstanweisung des Präsidenten entsprechend ausgelegt wird:
Dies betrifft alle Lehrveranstaltungen, auch Online-Angebote, sowie die Orientierungseinheiten.