Law
Faculty of Law
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23 February 2017, by Internetredaktion
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Die RLC-Koordinatorin Helene Heuser hat auf dem Blog der Humboldt Law Clinic Grund- und Menschenrechte einen Beitrag zur Aussetzung des Rechts auf Familienzusammenführung veröffentlicht. Die EU-Familienzusammenführungs-Richtlinie macht den Nachzug zwar nur für Flüchtlinge verpflichtend und nicht für subsidiär Schutzberechtigte. Doch diese Ungleichbehandlung kann nicht überzeugen, argumentiert sie. Vor allem stellt sie einen Verstoß gegen Grund- und Menschenrechte dar. Helene Heuser hat bereits eine Studie zu diesem Thema erarbeitet.