Beurlaubung
Wenn Sie dem Studium aus wichtigem Grund nicht mindestens die Hälfte Ihrer Arbeitszeit widmen können, können Sie auf Antrag beurlaubt werden. Der Antrag auf Beurlaubung ist für ein Sommersemester bis zum 31. Januar und zum Wintersemester bis zum 30. Juni online über STiNE zu stellen. Hierfür steht im STiNE-Account in der Rubrik Studium unter Anträge ein elektronisches Antragsformular zur Verfügung. Anträge, die nach Fristende eingehen, werden nur gegen eine Verspätungsgebühr von 30 Euro bearbeitet, sofern der Beurlaubungsgrund nicht erst nach Fristende eingetreten ist.
Dem Antrag sind geeignete Nachweise zur Dokumentation des wichtigen Grundes beizufügen (z. B. bei Krankheit ein Attest). Die Nachweise zum Antrag müssen im Antragsformular hochgeladen werden. Ohne die Nachweise kann der Antrag nicht abgeschickt werden. Ein wichtiger Grund für eine Beurlaubung liegt in der Regel vor
- bei einer Erkrankung, die ein ordnungsgemäßes Studium ausschließt,
- bei der Betreuung oder Pflege eines Kindes unter 18 Jahren oder eines pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen,
- bei Studienaufenthalten an in- und ausländischen Hochschulen,
- bei Studiengängen ohne studienbegleitendes Prüfungssystem zur unmittelbaren Vorbereitung auf eine Abschlussprüfung für ein Semester.
Eine Beurlaubung erfolgt im Regelfall semesterweise, der Antrag kann aber auch für mehrere Semester in Folge gestellt werden, sofern aus den Nachweisen eine längere Dauer des Beurlaubungsgrundes hervorgeht. In den Fällen der Betreuung oder Pflege eines Kindes unter 18 Jahren bzw. eines pflegebedürftigen Angehörigen ist eine Beurlaubung bis zur Dauer von drei Jahren möglich.
Bei Eintritt eines wichtigen Grundes in einem laufenden Semester ist in Ausnahmefällen auch eine Beurlaubung außerhalb der Rückmeldefristen möglich, wenn der wichtige Grund ein ordnungsgemäßes Studium ausschließt.
Urlaubssemester zählen nicht als Fachsemester. Während einer Beurlaubung ist der volle Semesterbeitrag zu zahlen.
ACHTUNG: Eine Beurlaubung schließt den Erwerb von Studien- und Prüfungsleistungen grundsätzlich aus!
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter/studienorganisation/studienverlauf/beurlaubung.html
Für Rückfragen zum Antrag auf Beurlaubung wenden Sie sich bitte an das Campus-Center der Universität Hamburg.