Preis für Herausragende Lehre in den Arbeitsgemeinschaften
Die Fakultät für Rechtswissenschaft vergibt für das das Sommersemester 2025 und das Wintersemester 2025/2026 einen mit insgesamt 1.500,- Euro dotierten Preis für Herausragende Lehre in den Arbeitsgemeinschaften. Der Preis wird von der Rechtsanwaltskanzlei Gleiss Lutz mit 1.500,- Euro pro Jahr gefördert. Ausgezeichnet werden jährlich bis zu drei Leiter:innen von Arbeitsgemeinschaften. Die Preisausschreibung richtet sich sowohl an akademische Mitarbeiter:innen der Fakultät als auch an externe Honorarkräfte.
Die Preisträger:innen werden wegen ihres besonderen und nachhaltigen Lehrengagements in ihren Arbeitsgemeinschaften ausgezeichnet. Das Vorschlagsrecht für den Preis liegt bei den Studierenden. Erforderliche Voraussetzung für eine Auszeichnung ist, dass Leiter:innen ihre Evaluationsbögen aus dem SoSe 2025 und dem WiSe 2025/2026 einreichen, bzw. auf Nachfrage der Jury zur Verfügung stellen. Der Preis soll einen Anreiz für die freiwillige Evaluation der eigenen Veranstaltung bieten und nicht zuletzt ein Ansporn, zur Verbesserung und Fortentwicklung der eigenen Lehre, sein.
Über die Vergabe des Preises entscheidet eine Jury aus Studierenden, akademischen Mitarbeiter:innen, Hochschullehrer:innen und Vertreter:innen der fördernden Kanzlei Gleiss Lutz
Vorschläge können bis zum 1. Februar 2026 eingereicht werden. Benutzen Sie dafür das Vorschlagsformular.
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