Drittmittelprojekte
Laufende Drittmittelprojekte
ISSR (OceanNETs)
Das Projekt OceanNETs läuft seit dem 1. Juli 2020 und wird von der EU im Rahmen des Horizon 2020-Programms mit insgesamt 7,2 Millionen Euro gefördert. Die Gesamtkoordination liegt beim GEOMAR Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung Kiel.
Im Jahr 2015 einigte sich die internationale Gemeinschaft in Paris darauf, die globale Erwärmung bis 2100 auf zwei Grad oder weniger zu begrenzen. Im Jahr 2018 veröffentlichte der Weltklimarat (IPCC) einen Sonderbericht, der deutliche Vorteile bei der Begrenzung der globalen Erwärmung auf nur 1,5 Grad aufzeigt: weniger Verlust an Biodiversität, weniger Wetterextreme, geringerer Meeresspiegelanstieg, um nur einige Beispiele zu nennen. Vom IPCC verwendete Modellrechnungen zeigen auch, dass dieses 1,5-Grad-Ziel noch erreichbar ist. Fast alle Simulationen benötigen dafür aber sog. negative Emissionen. Neben den dringend notwendigen Emissionsreduktionen treten daher Technologien und naturnahe Lösungen, die Kohlendioxid aktiv aus der Atmosphäre entfernen, in den Vordergrund des wissenschaftlichen Interesses. Sie werden als Negative Emissions Technologies (NETs) bezeichnet.
OceanNETs erforscht Potenziale und Risiken verschiedener ozeanbasierter NETs auf Grundlage eines transdisziplinären Ansatzes. Ziel des Projekts ist es, herauszufinden, ob ozeanbasierte NETs eine wesentliche und nachhaltige Rolle bei der Erreichung von Klimaneutralität im Sinne des Pariser Klimaabkommens spielen können.
Das von Prof. Proelß geleitete rechtswissenschaftliche Teilprojekt untersucht die Vereinbarkeit des Einsatzes von ozeanbasierten NETs mit den Vorgaben des Seevölkerrechts. Angesichts der Tatsache, dass NETs im Ozean zumindest teilweise nicht direkt von Staaten, sondern von Forschungskonsortien und privaten Unternehmen eingesetzt werden, wird u.a. analysiert, ob das Seevölkerrecht – direkt oder indirekt – auch das Verhalten privater Akteure regelt. Das Projekt wird sich ferner mit möglichen Modellen für die künftige Regulierung ozeanischer NETs befassen. Dies wird eine Prüfung der im Jahre 2013 erfolgten Änderung des Protokolls von 1996 zum Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen (sog. London Protocol), die Regulierung von sog. marinem Geoengineering betreffend, beinhalten. Schließlich wird den Überlagerungen und Wechselbeziehungen von Seevölkerrecht und Klimaschutzrecht Aufmerksamkeit geschenkt.
Zur offiziellen Seite des Projekts kommen Sie hier: https://www.oceannets.eu/
CO2Meso
Das Projekt untersucht bestehende Fischereibewirtschaftungsregime hinsichtlich ihrer Anwendbarkeit auf mesopelagische Fischbestände und erarbeitet Vorschläge für ein nachhaltiges, am fischereirechtlichen Vorsorgeansatz orientiertes Managementregime. Es zielt darauf ab, Elemente eines nachhaltigen Bewirtschaftungssystems zu identifizieren und zu deren Umsetzung beizutragen, bevor es zu einer großskaligen kommerziellen Nutzung der mesopelagischen Fischbestände kommt. Zu diesem Zweck analysiert es in einem ersten Schritt die auf Hoher See im Kontext von regionalen Fischereiorganisationen in Kraft gesetzten Fischereibewirtschaftungsregime hinsichtlich ihrer Anwendbarkeit auf mesopelagische Fischbestände. Im zweiten Teil des Projekts werden Anforderungen, die sich aus dem in zahlreichen Fischereiverträgen normierten fischereirechtlichen Vorsorgeansatz für die Bewirtschaftung der mesopelagischen Fischbestände ergeben, erarbeitet und auf deren Grundlage die im ersten Teil identifizierten und ausgewerteten Bewirtschaftungsmaßnahmen bewertet. Schließlich beschäftigt sich das Projekt mit der Frage, wie ein optimales, den Anforderungen der Fischereiwirtschaft wie der nachhaltigen Nutzung und der Bestandserhaltung gerecht werdendes Managementregime aus völkerrechtlicher Sicht ausgestaltet werden sollte.
The regime of the EEZ and freedom of overflight: An assessment
Ziel des Projekts ist es, die Tragweite von Artikel 58 (1) des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen von 1982 (LOSC) in Bezug auf die Freiheit des Überflugs und anderer mit diesen Freiheiten verbundener völkerrechtlich zulässiger Nutzungen des Meeres, z.B. im Zusammenhang mit dem Betrieb von Flugzeugen, zu beurteilen. Sein übergeordnetes Ziel ist es, zu einem besseren Verständnis und einer rechtmäßigen Umsetzung des Regimes der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) beizutragen, insbesondere was das Verhältnis zwischen den Rechten und der Gerichtsbarkeit des Küstenstaates einerseits und den vorgenannten Freiheiten anderer Staaten andererseits betrifft. Das Projekt wird sich mit den folgenden Forschungsfragen befassen:
Inwieweit sind die in Artikel 58 (1) LOSC genannten Freiheiten der Hohen See auf die AWZ anwendbar gemacht worden? Was ist die genaue Bedeutung der in dieser Bestimmung enthaltenen Formulierungen "vorbehaltlich der einschlägigen Bestimmungen dieses Übereinkommens" und "vereinbar mit den anderen Bestimmungen dieses Übereinkommens"?
Welche Aktivitäten fallen unter den Begriff "Überfliegen", und was wird als andere völkerrechtlich zulässige Nutzung des Meeres im Zusammenhang mit der entsprechenden Freiheit akzeptiert?
Ist die Freiheit des Überflugs nach Artikel 58 (1) LOSC ein rechtliches Hindernis für die Einrichtung von "Luftverteidigungs-Identifikationszonen", die z.B. von China, Japan und Korea bestimmt worden sind?
Inwieweit ist Artikel 58 (1) LOSC in Bezug auf sich überschneidende AWZ-Ansprüche oder in Gebieten anwendbar, in denen Staaten Regelungen für die gemeinsame Verwaltung eingeführt haben?
Wie können Konflikte zwischen verschiedenen Nutzungen der AWZ vermieden bzw. gelöst werden? Wie kann insbesondere ein gerechter Ausgleich zwischen den divergierenden Interessen von Küstenstaaten einerseits und anderen Staaten andererseits geschaffen werden? Was ist die genaue Bedeutung der in Artikel 56 (2) und 58 (3) LOSC verankerten Pflicht zur gebührenden Berücksichtigung unter besonderer Berücksichtigung des Überflugs?
Projektteam:
- Prof. Dr. Alexander Proelß
- Soojeong Choi
GEOSTOR: Submarine Kohlendioxid-Speicherung in geologischen Formationen der deutschen Nordsee
GEOSTOR ist ein vom BMBF im Rahmen der DAM-Mission „Marine Kohlenstoffspeicher als Weg zur Dekarbonisierung“ gefördertes interdisziplinäres Verbundprojekt. Es zielt darauf ab, untersuchungswürdige Speicherformationen zu identifizieren und eine „Roadmap“ für die Umsetzung der CO2-Speicherung im Bereich der deutschen Nordsee zu entwickeln. Das rechtswissenschaftliche Teilprojekt untersucht und bewertet die rechtlichen Rahmenbedingungen für die CO2-Speicherung im Meeresuntergrund der deutschen AWZ – und damit im deutschen Festlandsockel – in der Nordsee. Es prüft, ob und unter welchen rechtlichen Voraussetzungen Demonstrationsprojekte zur CO2-Speicherung unter der Nordsee durchgeführt werden können, und identifiziert etwaige Reformbedarfe auf den Ebenen des internationalen, europäischen und nationalen Rechts. Zugleich wirkt es an der Entwicklung von Kriterien zur Integration der CO2-Speicherung in die Raumplanung für die deutschen Nordsee sowie an der Identifikation und rechtlichen Bewältigung von Nutzungskonflikten (oder der Herstellung von Synergien), zu denen es in der Folge des Betriebs von unterseeischen CO2-Speicherstätten kommen könnte, mit. Insofern befasst sich das Projekt nicht nur mit den spezifisch einschlägigen Vorgaben zur Kohlenstoffspeicherung, sondern auch mit den Anforderungen des Naturschutzrechts und anderer nutzungsbezogener Regelungskomplexe. Insgesamt zielt es sowohl auf die Klärung offener Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Erschließung und Nutzung mariner Kohlenstoffspeicher als Dekarbonisierungspfad als auch auf die Vermeidung und Auflösung von Nutzungs- und Zielkonflikten – letztlich also auf die nachhaltige Nutzung des unter deutscher Hoheitsgewalt stehenden Meeresraums – ab.
Test-ArtUP: Road Testing Ocean Artificial Upwelling
Test-ArtUp ist ein vom BMBF im Rahmen der DAM-Mission „Marine Kohlenstoffspeicher als Weg zur Dekarbonisierung“ gefördertes interdisziplinäres Verbundprojekt. Es zielt darauf ab, in einem einzigartigen transdisziplinären Ansatz den Einsatz von künstlichem Auftrieb zum Zweck der CO2-Entfernung im Hinblick auf seine technische Anwendung und Optimierung, seine Kapazität zur zusätzlichen CO2-Aufnahme und Langzeitspeicherung, die damit verbundenen Umweltrisiken und ökologischen Nebeneffekte, seine Wirtschaftlichkeit im Sinne einer Kosten-Nutzen-Abwägung sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen und Governance-Anforderungen zu untersuchen. Das rechtswissenschaftliche Teilprojekt untersucht die rechtlichen Rahmenbedingungen der künstlichen Steigerung des ozeanischen Auftriebs zum Zweck der CO2-Entfernung. Es zielt zum einen darauf ab, Rechtsklarheit hinsichtlich der Zulässigkeit sowohl von Feldexperimenten als auch von etwaigen großskaligen Einsätzen zu gewinnen; zum anderen analysiert es Wege einer Integration von Artificial Upwelling in das internationale Meeresumweltschutz- und Klimaschutzrecht, um Kollisionen zwischen der CO2-Entnahme und anderen legitimen Meeresnutzungen sowie den Belangen des Meeresumwelt- und Biodiversitätsschutzes zu vermeiden. Um diese Ziele zu erreichen, analysiert das Projekt in einem ersten Schritt die Anwendbarkeit und ggf. Folgen des für Maßnahmen des marinen Geo-Engineerings nach dem Protokoll von 1996 zum Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen von 1972 (Londoner Protokoll) und – insbesondere – dem Hohe See-Einbringungsgesetz geltenden Genehmigungsregimes auf Mechanismen zur künstlichen Steigerung des ozeanischen Auftriebs. Der zweite Teil des Projekts behandelt die völkerrechtliche Regulierung von Mechanismen zur künstlichen Steigerung des ozeanischen Auftriebs jenseits der Frage der Genehmigungsbedürftigkeit und -fähigkeit. In diesem Zusammenhang werden insbesondere Grundlagen und Reichweite der Ausübung staatlicher Hoheitsgewalt über Geräte und Installationen, die zu Zwecken der Erhöhung des künstlichen Auftriebs eingesetzt werden, sowie die Anwendbarkeit des Regimes der wissenschaftlichen Meeresforschung auf Artificial Upwelling untersucht. Schließlich beschäftigt sich das Projekt mit dem Konzept der Ocean Governance als Mechanismus zur Integration von Artificial Upwelling in das geltende Meeresumweltschutz- und Klimaschutzrecht.
Ehemalige Drittmittelprojekte
CMLRPR
Das Projekt "Conservation of Living Marine Resources in the Polar Regions" (CMLRPR) untersucht das völkerrechtliche Regime zur Erhaltung der lebenden Meeresressourcen in den Polarregionen, also in der Arktis und Antarktis. Die Untersuchung erfolgt in Kooperation mit Dr. Nengye Liu von der University of Adelaide Law School in Australien. Es ist vorgesehen, dass die deutsche Seite ihren Schwerpunkt hierbei auf die nördliche Hemisphäre legt und die australische Seite sich überwiegend der südlichen Hemisphäre widmet.
Die gewonnenen Erkenntnisse werden im Rahmen von Projekt-Workhops zusammengeführt und diskutiert. Hierfür ist Wiss. Mitarbeiter Valentin Schatz im Frühjahr 2017 und 2018 als Gastwissenschaftler nach Australien gereist. Im Gegenzug ist auch Dr. Nengye Liu im Dezember 2017 und 2018 in Deutschland zu Gast gewesen.
Die Ergebnisse des Projektes sollen im Anschluss in einschlägigen Fachzeitschriften veröffentlicht werden.
Projektteam:
- Prof. Dr. Alexander Proelß
- Valentin Schatz
- Dr. Nengye Liu (University of Adelaide Law School)
Förderung: Die für die Durchführung der Kooperation notwendige Mobilität des Projektteams wird durch Mittel des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) gefördert.
Finanzierungszeitraum: 01.01.2017 - 31.12.2018
Projektzeitraum: 01.01.2017 - 31.12.2019
Forschungsleistungen im Rahmen des Projekts
- Schatz, V., The Settlement of Disputes Concerning Conservation of Marine Living Resources in the Arctic and Antarctic High Seas – From Fragmentation to Comprehensive Compulsory Jurisdiction?, in: Nengye Liu, Cassandra Brooks and Tianbao Qin (eds.), Governing Marine Living Resources in the Polar Regions, Edward Elgar, 2019 (forthcoming)
- Schatz, V., Proelss, A., Liu, N., The 2018 Agreement to Prevent Unregulated High Seas Fishing in the Central Arctic Ocean: A Critical Analysis, International Journal of Marine and Coastal Law, 34, 2019, 1-59 (forthcoming)
- Schatz, V., Proelss, A., Liu, N., The 2018 Agreement to Prevent Unregulated High Seas Fisheries in the Central Arctic Ocean: A Primer, EJIL: Talk! – Blog of the European Journal of International Law, 26 October 2018, https://www.ejiltalk.org/the-2018-agreement-to- prevent-unregulated-high-seas-fisheries-in-the-central-arctic-ocean-a- primer/?fbclid=IwAR3rwKsjserpBuO5QaYUMWtWfnIqw- XM09qc3hA5VKppeF34VtGXPoH_hMY
Vorträge im Rahmen des Projekts
- Valentin Schatz, The Provisions for Participation in the 2018 Agreement to Prevent Unregulated High Seas Fisheries in the Central Arctic Ocean: A Critical Analysis, Paper Presentation, 11th Polar Law Symposium, University of Tromsø, Arctic University of Norway (Faculty of Law and K. G. Jebsen Centre for the Law of the Sea), 2-4 October 2018, Tromsø, Norway
- Valentin Schatz, Climate Change and Precaution: Developing a New Legal Regime for High Seas Fisheries in the Central Arctic Ocean, Paper Presentation, International Student Conference: Issues of Adaptation to Climate Change from the Perspectives of National, European and International Law, Charles University Prague, 4 November 2017, Prague, Czech Republic
- Valentin Schatz, The New International Instrument on Fisheries in the Central Arctic Ocean: A Step Forward for the Conservation of Marine Living Resources in the Arctic?, Paper Presentation, Conference: Advances in Integrated Ocean Research towards Sustainable Development, Cluster of Excellence “The Future Ocean”, 3 July 2017, Kiel, Germany
- Valentin Schatz, The Settlement of Disputes concerning the Conservation of Marine Living Resources in the Polar Regions, Paper Presentation, Conference: Conservation of Marine Living Resources in the Polar Regions: Science, Politics and Law, Collaborative Innovation Centre for Territorial Sovereignty and Maritime Rights (CICTSMR), Research Institute of Environmental Law (RIEL), Wuhan University, China, 18 March 2017, Wuhan, China
- Valentin Schatz, Die Erhaltung der lebenden Meeresressourcen in den Polarregionen: Eine völkerrechtliche Betrachtung, Presentation, Montagsvortrag – Campus der Generationen der Universität Trier; 6 November 2017, University of Trier, Germany
- Valentin Schatz, The Role of Part XV of UNCLOS in the Judicial Settlement of inter-State Disputes concerning the Conservation of Arctic High Seas Fisheries, University of Adelaide Law School; 26 April 2017, Adelaide, Australia
CELARIT
Das Projekt CELARIT (Climate Egineering Liability and Reliability: An Integrated Treatment) war Teil des Schwerpunktprogramms “Climate Engineering: Risks, Challenges, Opportunities?” der Deutschen Forschungsgesellschaft. Als interdisziplinäres Projekt vereinte es Klima- und Wirtschaftswissenschaftler, Juristen und Philosophen um die Spielräume des Climate Engineering (CE) zu erforschen. Auf Grundlage der hauptsächlich fachspezifischen klima-, wirtschafts-, rechtswissenschaftlichen und philosophischen Forschungsergebnisse des Vorgängerprojekts CEIBRAL sollte dabei ein integrierter Ansatz zur Behandlung internationaler Haftungsfragen und Fragen der Zuverlässigkeit und Robustheit von Klimamodellen verwendet werden. Das Hauptziel von CELARIT war die Behandlung der Schwierigkeiten bei der Verwendung von Klimamodellen als Beweismittel im Zusammenhang mit der Haftung für Climate Engineering. Dazu sollten die neuesten Entwicklungen in Klima- und CE-Forschung sowie in den am Projekt beteiligten Fachrichtungen interdisziplinär und integrativ betrachtet werden. Im Gegensatz zu traditionellen Haftungsregimen sehen sich Gerichte und andere Entscheidungsträger bei zukünftigen Entscheidungen im Zusammenhang mit CE vor die Schwierigkeit gestellt, dass sie nicht in der Lage sein werden, den Sachverhalt anhand eigener Eindrücke oder früherer Erfahrungen zu bewerten. Stattdessen werden sie sich auf Simulationen und Computermodelle als wissenschaftliche Beweise verlassen müssen. Aufgrund dieser Abhängigkeit kommt der Verlässlichkeit und Robustheit der wissenschaftlichen Modelle eine herausragende Bedeutung zu, die unmittelbar die folgenden vier WP begründet. Ein Hauptaugenmerk von CELARIT, einen bedeutenden Schritt über CEIBRAL hinausgehend, liegt auf fachgebietsübergreifenden Fragestellungen in allen WP, sodass ein integrativer interdisziplinärer Ansatz verfolgt werden kann. Das manifestiert eine methodische Neuorientierung hin zu einem fusionierten Ansatz, der eine systematische Erforschung jener Grenzen und Spielräume beinhaltet, die die Unsicherheit der wissenschaftlichen Modelle einer regulativen Implementierung von Climate Engineering mit Rücksicht auf gesellschaftliche Verantwortung eröffnet.
Projektteam:
- Prof. Dr. Alexander Proelß
- Dr. Kleoniki Pouikli
- Ass. iur. Henrike Martin
Förderung: Das Projekt wird von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) als Teilprojekt des Programms “Climate Engineering: Risks, Challenges, Opportunities?” gefördert.
Projektzeitraum: 01.01.2017 - 30.6.2018
CEIBRAL
Das von der DFG geförderte Forschungsprojekt "Climate Engineering Impacts - Between Reliability and Liability" (CEIBRAL) war ein Teilprojekt des SPP "Climate Engineering - Risks, Challenges, Opportunities?" (www.spp-climate-engineering.de).
Ziel des Projektes war es, Grundelemente eines - gleichermaßen effizienten wie gerechten - internationalen Haftungsregimes zur Regulierung möglicher negativer Folgewirkungen von Climate Engineering zu entwickeln, um die Frage nach dessen Legitimierung durch ein solches Governance-System beantworten zu können. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Nachweis einer kausalen Verknüpfung zwischen einer Climate Engineering-Maßnahme und einem Schaden sich als schwierig erweisen könnte, stellte sich dies als besondere Herausforderung dar. In diesem Zusammenhang spielte das Problem der Risikoverteilung eine große Rolle. Da Aussagen zu Folgewirkungen des Climate Engineering sich auf Klimamodelle stützen, stellte sich zudem die Frage nach der Verlässlichkeit solcher Modellvorhersagen.
Da die Lösung dieser Probleme nach einem interdisziplinären Vorgehen verlangte, haben sich in diesem Projekt Klimamodellierer, Ökonomen, Philosophen und Juristen zusammengefunden. Die juristische Arbeit bestand darin, auf der Grundlage bestehender völkerrechtlicher Regelungen zu Verantwortlichkeit und Haftung, der Analyse innerstaatlicher Haftungsregime sowie der Erkenntnisse der anderen Teildisziplinen Charakteristika eines künftigen Haftungsregimes zu entwerfen, das den Anforderungen von Climate Engineering gerecht werden kann.
ECO2
Das von der Europäischen Union finanzierte Forschungsprojekt „ECO2“ untersuchte die Risiken der Einlagerung von CO2 unter dem Meeresgrund. Mit dem CCS-Verfahren (Carbon Capture and Storage) werden CO2-Emissionen von Kraftwerken und anderen Industrieanlagen abgeschieden, um sie im Boden oder unter dem Meeresgrund zu verpressen. Das CCS-Verfahren wird als eine der Schlüsseltechnologien zur Reduzierung von CO2-Emissionen und zur Bekämpfung des Klimawandels angesehen. Dennoch sind die genauen Auswirkungen auf Ökosysteme und die Wahrscheinlichkeit von CO2-Leckagen noch weitgehend unbekannt.
Die Universität Trier ist Mitglied des ECO2-Konsortiums, welches sich aus 27 Instituten aus neun Nationen zusammensetzt und versammelte rund 100 Geologen, Biologen, Chemiker, Rechts- Sozial- und Wirtschaftswissenschaftler. In den letzten Jahren entwickelte das ECO2-Projekt Risikoanalysen und Leitlinien für die Realisierung und den Betrieb des CCS-Verfahrens auf europäischer und internationaler Ebene. Die Universität Trier erarbeitete in diesem Zusammenhang einen Überblick über die völker-und europarechtlichen Rahmenbedingungen des CCS-Verfahrens. Das Ergebnis dieser Studie unterstützt die Entwicklung von effektiven Risikomanagementmethoden im Rahmen des ECO2-Projekts.
GROOM
Ziel des GROOM-Projekts war es, eine neue europäische Forschungsinfrastruktur zu entwickeln, die Unterwassergleiter für die Erhebung ozeanographischer Daten nutzt. Diese neue Infrastruktur ist für eine Vielzahl von maritimen Tätigkeiten und gesellschaftlichen Anwendungen von Nutzen, die sich auf den Klimawandel, marine Ökosysteme, Ressourcen oder Sicherheit beziehen und auf wissenschaftliche ozeanographische Untersuchungen und / oder operative Ozeanographiesysteme angewiesen sind.
GROOM definierte den wissenschaftlichen, technologischen und rechtlichen Rahmen dieser europäischen Gleiterkapazität.
GROOM war ein Schlüsselprojekt für den Bau des erforderlichen Beobachtungsnetzes, das die Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie ermöglichen soll.
GROOM entwickelte sich im Einklang mit anderen europäischen und internationalen Initiativen zur Unterstützung mariner in-situ Beobachtungen, wie insbesondere Euro-Argo, JERICO und GOOS.
Wiss. Mitarbeiter Tobias Hofmann und Prof. Proelß haben in der peer-reviewed Fachzeitschrift "Ocean Development and International Law" einen Aufsatz zum Thema "The Operation of Gliders under the International Law of the Sea" veröffentlicht (46 Ocean Development & International Law [2015] 167-187). Der Beitrag ist aus dem Forschungsprojekt "GROOM - Gliders for Research, Ocean Observation and Management" hervorgegangen und setzt sich mit den seevölkerrechtlichen Anforderungen des Einsatzes unbemannter ozeanographischer Messplattformen auseinander.
UNCLOS Commentary
Gegenstand des Projekts, das von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) mit einer großzügigen Sachbeihilfe unterstützt wird, war die Erstellung eines umfassenden englischsprachigen Kommentars zum Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen von 1982 einschließlich seiner Anlagen, der Wissenschaftlern wie Rechtsanwendern auf dem Gebiet des internationalen Seerechts den Einstieg in die betreffenden Rechtsfragen erleichtert, Lösungsansätze aufzeigt und die wichtigsten Nachweise zur Praxis der Staaten und ihrer Organe bereithält.
Eine Kommentierung des UN-Seerechtsübereinkommens trägt seiner großen Bedeutung in zweierlei Hinsicht Rechnung: Zum einen leistete das Projekt insofern einen bedeutenden wissenschaftlichen Beitrag, als erstmals in der Tradition der kontinentaleuropäischen Kommentarliteratur jede einzelne seiner Normen mit Blick auf ihren Wortlaut, ihren systematischen Zusammenhang, ihren Sinn und Zweck sowie ihre Entstehungsgeschichte analysiert wurde. Zum anderen hilft die detaillierte Analyse der Voraussetzungen der Bestimmungen des Übereinkommens, dem sämtliche EU-Mitgliedstaaten und die EU selbst beigetreten sind, dem nationalen bzw. supranationalen Gesetzgeber und Rechtsanwender, den völkerrechtlich vorgeschriebenen und in innerstaatliches bzw. innereuropäisches Recht umgesetzten Standards gerecht zu werden.
Der Kommentar wurde von Prof. Proelß herausgegeben und ist hier erhältlich. An dem Projekt waren mehr als 40 Autorinnen und Autoren aus dem In- und Ausland beteiligt.