Kolloquium zur EuGVVO-Reform im WS 2025/2026
20. Februar 2026, von Internetredaktion
Der Kommissionsbericht zur EuGGVO (Report from the Commission on the application of Regulation (EU) No 1215/2012 (recast) {SWD(2025) 135 fin}) hat die praktische Anwendung der novellierten EuGVVO in den Mitgliedsstaaten näher untersucht und Reformvorschläge an die Institutionen unterbreitet. Im Rahmen des Kolloquiums soll der Kommissionbericht und das Reformpotenzial der EuGVVO näher untersucht werden. Dies betrifft insbesondere die Frage der Anwendung der VO auf Drittstaatensachverhalte, die Neufassung von Art 7 EuGVVO, die Ergänzung der Bestimmungen zur Verbraucherstreitigkeiten, den Umgang mit Kollektivklagen und eine mögliche Digitalisierung des europäischen Zivilverfahrensrechts.
Das Kolloquium findet als Blockveranstaltung statt am
Montag, 5. März 2026, 15-19 Uhr ct,
in Raum 226 (Alsterterrasse 1).
Im Rahmen des Kolloquiums haben Sie die Möglichkeit, einen Kurzvortrag zu einem ausgegebenen EuGH-Urteil zu halten (5-10 Minuten). Dies ist insbesondere mit Blick auf die mündliche Prüfung im SPB und im
Staatsexamen eine gute Hilfestellung beim Einüben eines mündlichen Vortrags.
Wenn Sie am Kolloquium teilnehmen möchten, melden Sie sich bitte unter sekretariat-rapp.rw@uni-hamburg.de( sekretariat-rapp.rw"AT"uni-hamburg.de) an. Bitte teilen Sie auch mit, wenn Sie eine Kurzpräsentation halten wollen.