Home Office – flexibles Arbeiten im Spiegel der Rechtsvergleichung: Deutschland, Japan, Niederlande
15. Mai 2019, von Internetredaktion

Foto: UHH/Jura
Gemeinsame Tagung der Deutsch‐Japanischen Gesellschaft für Arbeitsrecht e.V. (DJGA), der Universität Hamburg und der Bucerius Law School im Gästehaus der Universität Hamburg Am 10. Mai 2019 präsentierte sich der Arbeitsrechtsstandort Hamburg international mit einer gemeinsamen Tagung der Universität Hamburg, der Bucerius Law School und der DJGA. Professor Franz Josef Düwell, Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht a.D. und Vorstandsvorsitzender der DJGA, Professorin Dr. Claudia Schubert, Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht und Rechtsvergleichung an der Universität Hamburg, und Professor Dr. Matthias Jacobs, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Zivilprozessrecht an der Bucerius Law School, führten durch den Veranstaltungstag mit knapp 100 Teilnehmern, der sich dem Thema Home Office durch neun Vorträge rechtsvergleichend, rechtspolitisch, dogmatisch und interdisziplinär näherte. Die Rechtsentwicklung in den Niederlanden und Japan beleuchteten Wissenschaftler von der Universität Tilburg und vom Japan Institute for Labour Policy and Training in Tokyo. Beide Länder sehen das Arbeiten im Home Office aus völlig unterschiedlichen Gründen als Gestaltungsoption für die Arbeitswelt an. Die aktuelle rechtspolitische Diskussion über einen Anspruch auf Home Office in Deutschland wurde aus der Sicht der Wissenschaft und der Sozialpartner beleuchtet. Im Anschluss daran standen konkrete Fragen des Daten‐ und Arbeitsschutzrechts im Mittelpunkt. Mit der Veranstaltung knüpfen beide Hochschullehrer an ihrer bestehenden Kooperation mit der DJGA bei Tagungen in Bochum und Hamburg (2017 und 2018) an und werden auch in der Zukunft mit Vorträgen und Tagungen der europäischen und internationalen Dimension des Arbeitsrechts in Hamburg ein Forum bieten.