Stärker, moderner oder doch alles beim Alten? - Anmerkungen zum Betriebsrätemodernisierungsgesetz
5. August 2021, von Internetredaktion
Online-Vortrag mit Prof. Dr. Stefan Lunk, Hamburg
Termin: 23. September 2021, um 18 Uhr, online (Zoom)
Das Betriebsrätemodernisierungsgesetz vom Juni 2021 zielt auf eine Erleichterung der Errichtung von Betriebsräten und eine Stärkung der kollektiven Interessenvertretung in den Betrieben. Zugleich soll es den Betriebsräten stärker Mitsprache bei der mobilen Arbeit und bei der Verwendung von KI im Rahmen des Personalmanagements und der Arbeitsplatzgestaltung gewähren. Zudem integriert der Gesetzgeber die Verwendung von Video- und Telefonkonferenzen fest in die Betriebsratsarbeit. Ob der Gesetzgeber dabei seinen Zielen und Ansprüchen gerecht wird, steht im Mittelpunkt dieser Vortragsveranstaltung.
Referent ist Prof. Dr. Stefan Lunk. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg hat er Arbeitgeber insbesondere in Fragen der betrieblichen Mitbestimmung und Umstrukturierung beraten. Seit 2009 ist er Honorarprofessor an der Universität Kiel und hat eine große Zahl von Aufsätzen und Beiträgen im Arbeitsrecht, insbesondere im Betriebsverfassungsrecht, publiziert. Er ist Herausgeber des Bandes AnwaltFormulare Arbeitsrecht sowie Mitherausgeber des Münchener Handbuchs zum Arbeitsrecht und der Neuen Zeitschrift für Arbeitsrecht. Prof. Dr. Lunk ist Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses bei der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht beim Deutschen Anwaltverein.
Sie sind herzlich eingeladen zu der gemeinsamen Veranstaltung mit dem Institut für Arbeitsrecht Berlin. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Eine FAOBescheinigung über 1,5 Stunden wird ausgestellt (Kosten: 30 EUR). Dies ist bei der Anmeldung anzugeben. Anmeldung unter kontakt@inarberlin.de. Der Einwahllink wird am Tag vor der Vortragsveranstaltung versandt.
Vollständiger Aushang (PDF)