Neues aus Europa – aktuelle Entscheidungen, neue Richtlinien und ihre Bedeutung für das deutsche Arbeitsrecht
24. September 2021, von Internetredaktion
Vortrag am 11. November 2021 um 18 Uhr (online via Zoom)
Die Europäische Union ist durch ihre Richtlinien und die Entscheidungen des EuGH immer wieder Impulsgeber für die Rechtsentwicklung im deutschen Arbeitsrecht. Derzeit stehen sowohl die Richtlinie zu den transparenten Arbeitsbedingungen als auch die Whistleblowing-Richtlinie vor der Umsetzung ins deutsche Recht. Darüber hinaus hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sein Verständnis zum Whistleblowing in der Rechtssache Gawlik zusammengefasst und konturiert. Diese Entscheidung wird nicht nur das bestehende nationale Arbeitsrecht, sondern auch die Diskussion über die Richtlinienumsetzung beeinflussen. Der Vortrag unternimmt einen Streifzug durch die aktuelle Rechtsentwicklung und zielt dabei ganz zentral darauf, die Auswirkungen auf das deutsche Arbeitsrecht und ihre Praxisrelevanz herauszuarbeiten.
Es referiert Prof. Dr. Christian Rolfs von der Universität zu Köln. Er ist Direktor des Instituts für Versicherungsrecht und hat seine Forschungsschwerpunkte im Arbeits-, Sozial- und Versicherungsrecht, insbesondere in der betrieblichen Altersversorgung. Er publiziert regelmäßig im Individualarbeitsrecht, vor allem zu Fragen des Kündigungs- und Befristungsrechts. Dabei finden die europäischen und internationalen Bezüge des Arbeitsrechts mit ihrer Auswirkung auf die nationale Rechtsanwendung intensiv Berücksichtigung.
Die Veranstalter, Prof. Dr. Matthias Jacobs, Prof. Dr. Hartmut Oetker und Prof. Dr. Claudia Schubert, laden Sie herzlich zum Vortag mit anschließender Diskussion ein. Die Veranstaltungsreihe wendet sich an arbeitsrechtlich interessierte Jurist*innen aus Justiz, Anwaltschaft, Unternehmen, Behörden und Verbänden, Personal- und Betriebsräte, wissenschaftliche Mitarbeiter*innen und Student*innen.
Bitte melden Sie sich unter arbeitsrecht.jura"AT"uni-hamburg.de an. Der Zoom-Link wird am Tag vor der Veranstaltung per E-Mail zugeschickt. Bitte berücksichtigen Sie, dass eine vorherige Anmeldebestätigung nicht erfolgt. Eine FAO-Bescheinigung nach § 15 FAO wird auf Wunsch ausgestalten. Bitte geben Sie dies bei der Anmeldung an.
Vollständiger Aushang (PDF)