Lehrveranstaltungen
Aktuelle Informationen zu den Lehrveranstaltungen des Lehrstuhls Wendel finden Sie stets auf den jeweils für die einzelnen Kurse eingerichteten OpenOlat-Seiten sowie in STiNE.
Vorlesungen Sommersemester 2026
10-01-047 Europarecht
(Do., von 14:15 bis 15:45 Uhr in Hörsaal Phil D)
Die Vorlesung richtet sich primär an Studierende der Rechtswissenschaften im Grundstudium, steht aber auch Studierenden anderer Fachrichtungen und Interessierten offen, die Grundkenntnisse im Europarecht erwerben möchten. Die Vorlesung vermittelt das für das Erste Staatsexamen notwendige europarechtliche Grundwissen. Sie widmet sich hierzu zunächst den Grundzügen des europäischen Verfassungsrechts, namentlich den unionsverfassungsrechtlichen Grundlagen und Grundprinzipien, der Funktionenordnung (Kompetenzordnung, legislative Rechtsetzung, Verwaltungsvollzug, Rechtsprechung) und schließlich der Stellung des Individuums im Unionsrecht (Grundrechte, Unionsbürgerschaft). Sodann wird das examensrelevante Grundlagenwissen im Bereich des Binnenmarktrechts und der Grundfreiheiten sowie ausgewählten Bereichen des materiellen Rechts vermittelt. Praktische Übungsfälle und einzelne Leitentscheidungen werden in die Vorlesung integriert. Weitere Hinweise (Veranstaltungsplan, Literaturhinweise etc.) werden zu Beginn der Vorlesung gegeben.
10-01-470 EU-Recht II: Materielles Europarecht
(Do., von 10:15 bis 11:45 Uhr in Hörsaal Phil A)
Die Vorlesung „EU-Recht II“ bildet den zweiten Teil der auf zwei Semester angelegten Vertiefungsvorlesung zum Recht der Europäischen Union. Als Pflichtfachvorlesung im Schwerpunktbereich X richtet sie sich zuvörderst an Studierende des SPB X, steht aber auch anderen Studierenden und Interessierten offen, die sich vertieft mit Kernfragen des Europarechts auseinandersetzen möchten. Europarechtliches Grundlagenwissen voraussetzend, vermittelt die zweisemestrige Vorlesung vertiefte Kenntnisse der rechtsnormativen Grundlagen, der strukturellen Eigenheiten und Wirkungsbedingungen, der verfassungsrechtlichen Kerngarantien, des institutionellen Rahmens sowie ausgewählter materieller Inhalte des Rechts der Europäischen Union. Zentrale rechtsnormative Referenz sind die Verträge über die Europäische Union (EUV) und über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sowie die Charta der Grundrechte (GRCh), denen Rechtsprechung und Literatur mittlerweile überwiegend Verfassungsqualität attestieren. Besonderer Wert wird auf eine multiperspektivische, u.a. auch rechtsvergleichende Erkenntnisse und verschiedene Sprachfassungen einbeziehende Darstellung sowie auf eine intensive Arbeit mit den einschlägigen Leitentscheidungen des Europäischen Gerichtshofs gelegt, die in einem eigens für die Vorlesung ausgegebenen Reader abgedruckt sind. Im Wintersemester (EuR I) werden die Kenntnisse im europäischen Verfassungsrecht verfeinert und ausdifferenziert. Im Fokus steht zum einen die vertiefende Auseinandersetzung mit unionsverfassungsrechtlichen Kernelementen und -garantien, namentlich der Unionsbürgerschaft, der Unionsgrundrechte und der Grundwerte. Zum anderen werden kompetenzielle, institutionelle und föderative Fragen des europäischen Organisationsverfassungsrechts sowie verfahrens- und insbesondere prozessrechtliche Schlüsselfragen in den Blick genommen. Im Sommersemester (EuR II) widmet sich die Vorlesung der Vertiefung ausgewählter Bereiche des materiellen Unionsverfassungsrechts. In den Blick genommen werden zunächst einzelne in Inhalt und Struktur unterschiedliche und insoweit als Referenzgebiete taugliche Politikbereiche, namentlich der Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (RFSR), die Außenbeziehungen sowie die Wirtschafts- und Währungsunion. Sodann ist das Recht des Binnenmarktes Gegenstand einer vertiefenden Betrachtung, einschließlich der Rechtsharmonisierung in exemplarischen Bereichen, der Grundfreiheiten sowie dem Wettbewerbs- und Beihilfenrecht. Nähere Hinweise (Veranstaltungsplan, Reader mit Leitentscheidungen, Literaturhinweise etc.) werden jeweils zu Beginn jeder Vorlesungseinheit gegeben.
10-01-510 Europäischer Migrationsrecht
(Do., von 8:30 bis 10:00 Uhr in ESA M Hauptgebäude)
Die Vorlesung ist Teil des fakultativen Zusatzangebots des Schwerpunktbereichs X. Als solche richtet sie sich an Studierende des SPB X, steht aber auch anderen Studierenden und Interessierten offen, die sich in vertiefter Weise mit den immer wichtiger und praxisrelevanter werdenden Fragen des europäischen Migratiosrechts auseinandersetzen möchten. Migration ist eines der großen Themen unserer Zeit. Dementsprechend ist auch das Migrationsrecht in jüngerer Zeit verstärkt in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Regelmäßig zu kurz kommt dabei, dass das moderne Migrationsrecht keineswegs mehr primär aus dem nationalen Verfassungs- und Verwaltungsrecht hervorgeht, sondern in ganz entscheidendem Maße durch das Europarecht geprägt ist. Die Vorlesung nimmt dies zum Anlass, die europäische Dimension des Migrationsrechts in den Fokus zu rücken. In systematischer Weise werden die Grundzüge des europäischen Freizügigkeits-, Einwanderungs-, Grenz- und Asylrechts erörtert und zudem übergreifende Besonderheiten des europäischen Migrationsrechts herausgearbeitet. Dabei geht es neben den zentralen europäischen Gesetzeswerken auch um Fragen des europäischen Grund- und Menschenrechtsschutzes sowie um die Aufarbeitung der mittlerweile stark verästelten und ausdifferenzierten migrationsrechtlichen EuGH-Rechtsprechung. Ausgewählte Leitentscheidungen werden anhand eines Readers analysiert und eingeordnet. Zudem dienen ergänzende, in die Vorlesung integrierte Fallbearbeitungen der Verfestigung des Stoffes sowie der praktischen Übung. Die Vorlesung erschöpft sich nicht in reiner Wissensvermittlung, sondern möchte die Studierenden zu aktiver Teilnahme und eigenständigem Denken ermutigen und, darauf aufbauend, zu einem differenzierten Umgang mit einer rechtlich schwierigen, aber hoch interessanten und relevanten Materie befähigen. Weitere Hinweise (Veranstaltungsplan, Literaturauswahl, Reader etc.) werden zu Beginn der Vorlesung gegeben.
Seminar Unionsbürgerschaft Sommersemester 2026
Die Voraussetzung für die Teilnahme am Seminarist die Anmeldung im SPB X.
Seminarorganisation: Am Mittwoch, den 15. April 2026 um 18:00 Uhr (s.t.!) findet eine Seminarvorbesprechung mittels Zoom statt. Die Zugangsdaten lauten wie folgt:
· Zoom-Link: https://uni-hamburg.zoom.us/j/61151201825?pwd=6XCVzm7V7FElvYmLBODc1ZG91CnONo.1
· Meeting-ID: 611 5120 1825
· Kenncode: 73768372
Anmeldung zur Vorbesprechung: Bitte melden Sie sich für die Vorbesprechung per E-Mail an roberta.porchietto@uni-hamburg.de.
Zielgruppe und Teilnehmeranzahl: Das Seminar i.S.v. § 5 Abs. 1 lit. d), 9e SPO richtet sich primär an Studierende des Schwerpunktbereiches X. Die Teilnehmerzahl ist auf 15 Studierende begrenzt. Studierenden, die eine Hausarbeit als Teil der Schwerpunktbereichsprüfung i.S.d. § 35 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 36 SPO verfassen möchten, wird bei der Platzvergabe Vorrang eingeräumt.
Themenvergabe: Im unmittelbaren Anschluss an die Vorbesprechung können Interessierte per Mail drei Themenwünsche in absteigender Präferenz benennen (Mail an roberta.porchietto@uni-hamburg.de). Teilnehmende, die eine Hausarbeit als Teil der universitären Schwerpunktbereichsprüfung verfassen möchten, müssen die Themenzuteilung bestätigen, indem sie unverzüglich das dafür vorgesehene Anmeldeformular im Sekretariat der Professur einreichen (§ 36 Abs. 4 S. 1 SPO). Mit dieser Anmeldung bestätigen Sie, dass die Bearbeitung des Ihnen zugeteilten Themas Prüfungsleistung i.S.d. § 35 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 36 SPO sein soll (§ 36 Abs. 5 S. 3 der SPO).
Bearbeitungszeit: Für Studierende, die eine Hausarbeit als Teil der Schwerpunktbereichsprüfung verfassen, gilt gemäß § 36 Abs. 6 S. 1 SPO eine Bearbeitungszeit von vier Wochen. Studierende, die eine einfache Seminarleistung gem. § 9e SPO erbringen möchten, erhalten eine Bearbeitungszeit von fünf Wochen. Für Nachteilsausgleiche wird auf § 20 SPO verwiesen.
Leistungsnachweise: Studierende des SPB X können eine Hausarbeit als Teil der Schwerpunktbereichsprüfung (§ 35 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 36 SPO) verfassen. Alle anderen Teilnehmenden können einen Seminarschein gem. § 9e der SPO erwerben.
Umfang, Inhalt, Form und Vortrag:
• Hausarbeit als Teil der Schwerpunktbereichsprüfung (§ 35 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 36 SPO): Die Voraussetzungen für die wissenschaftliche Studienarbeit richten sich nach § 36 SPO. Mit der Hausarbeit nach § 35 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 soll die zu prüfende Person zeigen, dass sie wissenschaftlich arbeiten und sich ein selbstständiges Urteil bilden kann (§ 36 Abs. 1 SPO). Die Frist beginnt mit Ausgabe des Themas und wird gewahrt durch Dateitransfer an den durch das Prüfungsamt benannten Speicherort oder die benannte Mailadresse sowohl im PDF- als auch im wordkompatiblen Format gewahrt (§ 36 Abs. 6 S. 2 SPO). Die Hausarbeit darf einen Umfang von 50.000 Zeichen (reiner Text einschließlich Abbildungen, Tabellen, Anhängen einschließlich der Leerzeichen und Fußnoten, ausgenommen Aufgabenstellung, Gliederung, Literaturverzeichnis und Eigenständigkeitserklärung) nicht überschreiten (§ 36 Abs. 2 S. 4 SPO). Jedes weitere Zeichen gilt als nicht geschrieben und wird bei der Korrektur nicht berücksichtigt (§ 36 Abs. 2 S. 4 SPO). Die Hausarbeit wird mit „ungenügend“ benotet, wenn sie nicht auch fristgerecht abgegeben wird (§ 36 Abs. 2 S. 5 SPO). Die Hausarbeit ist durch digitale Unterschrift eigenhändig zu unterzeichnen und zu versichern, dass die Hausarbeit ohne fremde Hilfe und nur unter Verwendung der angegebenen Hilfsmittel angefertigt wurde (§ 36 Abs. 2 S. 6 SPO). Für Täuschungsversuche wird auf § 23 SPO hingewiesen. Soll die Hausarbeit zusätzlich als Teilleistung zu einem Seminar i.S.v. § 9e SPO anerkannt werden, so ist im Ramen des Seminars ein mündlicher Vortrag zu halten, der gerne durch eine Präsentation mit Power Point o.ä. bzw. ein Handout unterstützt werden kann und dessen Dauer 10 Minuten nicht unter- und 30 Minuten nicht überschreitet (§ 36 Abs. 3 S. 2 und 3 i.V.m. § 9e Abs. 2 SPO). Daran schließt jeweils eine fachliche Diskussion an, im Rahmen derer die Arbeit zu verteidigen ist. Einzelheiten zu Formalia, Inhalt und Stil entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zur Erstellung von Seminararbeiten, welches Sie mit dem Thema zusammen erhalten.
• Seminarleistung gem. § 9e SPO: Die Voraussetzungen für Seminararbeiten richten sich nach §§ 5 Abs. 1 lit. d), 9e SPO. In Seminaren sollen Studierende ihre Befähigung zu eigenständigem wissenschaftlichem Arbeiten unter Beweis stellen sollen (§ 5 Abs. 1 lit. d) S. 1 SPO). Insbesondere sollen sie zeigen, dass sie eine selbst gewählte oder vorgegebene Fragestellung methodisch überzeugend und unter Einbezug der einschlägigen und angemessen ausgewählten Literatur bearbeiten können, den aktuellen Diskussionsstand angemessen aufzubereiten in der Lage sind, sich mit den einschlägigen Argumenten kritisch auseinandersetzen, eigenständig und nachvollziehbar argumentieren können und dabei die Regeln wissenschaftlicher Redlichkeit und die Zitierstandards einhalten. (§ 5 Abs. 1 lit. d) S. 2 SPO). Die Frist beginnt mit Ausgabe des Themas und wird gewahrt durch Dateitransfer an roberta.porchietto@uni-hamburg.de, sowohl im PDF- als auch im wordkompatiblen Format. Die Hausarbeit darf einen Umfang von 50.000 Zeichen (reiner Text einschließlich Abbildungen, Tabellen, Anhängen einschließlich der Leerzeichen und Fußnoten, ausgenommen Aufgabenstellung, Gliederung, Literaturverzeichnis und Eigenständigkeitserklärung) nicht über- einen Umfang von 35.000 Zeichen nicht unterschreiten (§ 9e Abs. 1 S. 2 SPO). Jedes weitere Zeichen gilt als nicht geschrieben und wird bei der Korrektur nicht berücksichtigt. Die Hausarbeit wird mit „ungenügend“ benotet, wenn sie nicht auch fristgerecht abgegeben wird (§ 22 Abs. 1 S. 1 SPO). Die Hausarbeit ist durch digitale Unterschrift eigenhändig zu unterzeichnen und zu versichern, dass die Hausarbeit ohne fremde Hilfe und nur unter Verwendung der angegebenen Hilfsmittel angefertigt wurde. Für Täuschungsversuche wird auf § 23 SPO hingewiesen. Im Rahmen des Seminars ist ein mündlicher Vortrag zu halten, der gerne durch eine Präsentation mit Power Point o.ä. bzw. ein Handout unterstützt werden kann und dessen Dauer 10 Minuten nicht unter- und 30 Minuten nicht überschreitet (§ 9e Abs. 2 SPO). Daran schließt jeweils eine fachliche Diskussion an, im Rahmen derer die Arbeit zu verteidigen ist. Einzelheiten zu Formalia, Inhalt und Stil entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zur Erstellung von Seminararbeiten, welches Sie mit dem Thema zusammen erhalten.
Eine Liste der Seminarthemen finden Sie hier zum Download.
Simulation EuGH-Verfahren
Fallsimulation
Simulation eines Original-Verfahrens vor dem Gerichtshof der Europäischen Union
Im Sommersemester 2026 bietet Professor Wendel eine englischsprachige Simulation eines Original-Verfahrens vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) an. Ziel dieses auf aktuelle Themen des Europarechts bezogenen Veranstaltungsformats ist ein praxisnaher Einblick in die Verhandlungs- und Entscheidungsprozesse europäischer Institutionen, die Stärkung rhetorischer Schlagfertigkeit sowie die Einübung juristischen Verhandlungsgeschicks. Im Unterschied zu Moot Courts, im Rahmen derer verschiedene Teams mit derselben Rollenbeschreibung gegeneinander antreten, werden bei den Verhandlungssimulationen sämtliche Verfahrensvorgänge und -beteiligten vollständig von studentischer Seite simuliert, einschließlich der Richterschaft.
Die Simulation 2026 basiert auf einem spannenden Original-Fall, der derzeit vor dem EuGH anhängig ist. Den Teilnehmern wir so ermöglicht, sich intensiv mit einem Thema von hoher aktueller Relevanz und dogmatischer Komplexität in einem europäischen Umfeld auseinanderzusetzen. Besonderes Augenmerk wird auf strukturiertes juristisches Denken, Prozessstrategie und die Entwicklung überzeugender mündlicher Plädoyers gelegt.
Die Veranstaltung richtet sich an Studierende ab dem 3. Semester. Bis zu 30 Studierende können zugelassen werden. Solide Vorkenntnisse im Europarecht (idealerweise Belegung des SPB X) sowie gute Englischkenntnisse werden vorausgesetzt. Ein fremdsprachlicher Leistungsnachweis, der für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung erforderlich ist, kann erworben werden.
Weitere Informationen zur Organisation erhalten Sie im Rahmen der Vorbesprechung am 15. April 2026.
HEX: Europarecht
