Lehrveranstaltungen
Aktuelle Informationen zu den Lehrveranstaltungen des Lehrstuhls Wendel finden Sie stets auf den jeweils für die einzelnen Kurse eingerichteten OpenOlat-Seiten sowie in STiNE.
Wintersemester 2025/26
10-01-047 Europarecht
(Mi., von 12:15 bis 13:45 Uhr in Rhs. Hörsaal)
Die Vorlesung richtet sich primär an Studierende der Rechtswissenschaften im Grundstudium, steht aber auch Studierenden anderer Fachrichtungen und Interessierten offen, die Grundkenntnisse im Europarecht erwerben möchten. Die Vorlesung vermittelt das für das Erste Staatsexamen notwendige europarechtliche Grundwissen. Sie widmet sich hierzu zunächst den Grundzügen des europäischen Verfassungsrechts, namentlich den unionsverfassungsrechtlichen Grundlagen und Grundprinzipien, der Funktionenordnung (Kompetenzordnung, legislative Rechtsetzung, Verwaltungsvollzug, Rechtsprechung) und schließlich der Stellung des Individuums im Unionsrecht (Grundrechte, Unionsbürgerschaft). Sodann wird das examensrelevante Grundlagenwissen im Bereich des Binnenmarktrechts und der Grundfreiheiten sowie ausgewählten Bereichen des materiellen Rechts vermittelt. Praktische Übungsfälle und einzelne Leitentscheidungen werden in die Vorlesung integriert. Weitere Hinweise (Veranstaltungsplan, Literaturhinweise etc.) werden zu Beginn der Vorlesung gegeben.
10-01-478 EU-Recht I: Institutionelles Europarecht
(Do., von 14:15 bis 15:45 Uhr in Phil E - Hörsaal E)
Die Vorlesung bildet den ersten Teil der auf zwei Semester angelegten Vertiefungsvorlesung zum Recht der Europäischen Union. Als Pflichtfachvorlesung im Schwerpunktbereich X richtet sie sich zuvörderst an Studierende des SPB X, steht aber auch anderen Studierenden und Interessierten offen, die sich vertieft mit dem Europarecht auseinandersetzen möchten. Europarechtliches Grundlagenwissen voraussetzend, vermittelt die zweisemestrige Vorlesung vertiefte Kenntnisse der rechtsnormativen Grundlagen, der strukturellen Eigenheiten und Wirkungsbedingungen, des institutionellen Rahmens sowie ausgewählter materieller Inhalte des Rechts der Europäischen Union. Zentrale rechtsnormative Referenz sind die Verträge über die Europäische Union (EUV) und über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sowie die Charta der Grundrechte (GRCh), denen Rechtsprechung und Literatur mittlerweile überwiegend Verfassungsqualität attestieren. Besonderer Wert wird auf eine multiperspektivische, u.a. auch rechtsvergleichende Erkenntnisse und verschiedene Sprachfassungen einbeziehende Darstellung sowie auf eine intensive Arbeit mit den einschlägigen Leitentscheidungen des Europäischen Gerichtshofs gelegt, die in einem eigens für die Vorlesung ausgegebenen Reader abgedruckt sind. Der erste Vorlesungsteil (Wintersemester) widmet sich, vergleichbar einem „Allgemeinen Teil“, der Vertiefung des europäischen Verfassungsrechts unter besonderer Betonung der institutionellen Dimension. Im Fokus stehen neben einer vertieften Aufbereitung der Grundprinzipien (bzw. Werte) und ihres Schutzes insbesondere Fragen des europäischen Organisationsverfassungsrechts, föderative Verbundstrukturen sowie verfahrens- und prozessrechtliche Schlüsselfragen. Der zweite Teil der Vorlesung (Sommersemester) widmet sich der Vertiefung ausgewählter Bereiche des materiellen Unionsverfassungsrechts, insbesondere dem System des Grundrechtsschutzes, der Unionsbürgerschaft, dem Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, dem Binnenmarktrecht, dem Recht der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion sowie den Außenbeziehungen. Weitere Hinweise (Veranstaltungsplan, Reader mit Leitentscheidungen, Literaturhinweise etc.) werden jeweils zu Beginn jeder Vorlesungseinheit gegeben.
10-01-510 Europäischer Grundrechtsschutz
(Do., von 16:15 bis 17:45 Uhr in ESA H Hauptgebäude)
Die Vorlesung ist Teil des fakultativen Zusatzangebots des Schwerpunktbereichs X. Als solche richtet sie sich an Studierende des SPB X, steht aber auch anderen Studierenden und Interessierten offen, die sich in vertiefter Weise mit den immer wichtiger und praxisrelevanter werdenden Fragen des Grundrechtsschutzes in der Europäischen Union auseinandersetzen möchten. Die Vorlesung behandelt systematisch die strukturellen Besonderheiten, die materiellen Gehalte und die (gerichtliche) Durchsetzung der EU-Grundrechte in ihrer Verzahnung mit dem Recht der Europäischen Menschenrechtskonvention und nationalen Grundrechten. Neben vertieften Kenntnissen von Struktur, Gehalten und Durchsetzung der EU-Grundrechte werden insbesondere auch praktische Fertigkeiten der Grundrechtsanwendung vermittelt, die sowohl in der juristischen Praxis als auch in rechtswissenschaftlichen Klausuren immer relevanter werden. Die Vorlesung soll vor diesem Hintergrund auch zu einer methodisch sauberen Prüfung europäischer Grundrechte befähigen und zu mehr Sicherheit im Umgang mit Unionsgrundrechten in Klausur und Praxis beitragen. Integraler Bestandteil der Veranstaltung sind daher auch praktische Fälle sowie die Textarbeit anhand von Leitentscheidungen. Weitere Hinweise (Veranstaltungsplan, Literaturhinweise etc.) werden zu Beginn der Vorlesung gegeben.
Seminar zum Europarecht
Die Voraussetzung für die Teilnahme am Seminar ist die bestandene Zwischenprüfung.
Seminarorganisation: Die Vorbesprechung wird per Zoom stattfinden; das genaue Datum wird noch bekanntgegeben. Die Seminartermine sind vorläufig für Januar 2026 geplant.
Anmeldung zur Vorbesprechung: Bitte melden Sie sich für die Vorbesprechung per E-Mail an roberta.porchietto@uni-hamburg.de zwischen dem 01.09.2025 und dem 30.09.2025 an.
Zielgruppe und Teilnehmeranzahl: Das Seminar i.S.v. § 5 Abs. 1 lit. d), 9e SPO richtet sich primär an Studierende des Schwerpunktbereiches X, steht aber allen Studierenden der Rechtswissenschaften oder anderer Fachbereiche offen, die sich mit aktuellen Fragen des Europarechts in vertiefter und kritisch-reflexiver Weise auseinandersetzen möchten. Die Teilnehmerzahl ist auf 15 Studierende begrenzt. Studierenden, die eine Hausarbeit als Teil der Schwerpunktbereichsprüfung i.S.d. § 35 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 36 SPO verfassen möchten, wird bei der Platzvergabe Vorrang eingeräumt.
Themenvergabe: Im unmittelbaren Anschluss an die Vorbesprechung können Interessierte per Mail drei Themenwünsche in absteigender Präferenz benennen (Mail an roberta.porchietto@uni-hamburg.de). Teilnehmende, die eine Hausarbeit als Teil der universitären Schwerpunktbereichsprüfung verfassen möchten, müssen die Themenzuteilung bestätigen, indem sie unverzüglich das dafür vorgesehene Anmeldeformular im Sekretariat der Professur einreichen (§ 36 Abs. 4 S. 1 SPO). Mit dieser Anmeldung bestätigen Sie, dass die Bearbeitung des Ihnen zugeteilten Themas Prüfungsleistung i.S.d. § 35 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 36 SPO sein soll (§ 36 Abs. 5 S. 3 der SPO).
Bearbeitungszeit: Für Studierende, die eine Hausarbeit als Teil der Schwerpunktbereichsprüfung verfassen, gilt gemäß § 36 Abs. 6 S. 1 SPO eine Bearbeitungszeit von vier Wochen. Studierende, die eine einfache Seminarleistung gem. § 9e SPO erbringen möchten, erhalten eine Bearbeitungszeit von fünf Wochen. Für Nachteilsausgleiche wird auf § 20 SPO verwiesen.
Leistungsnachweise: Studierende des SPB X können eine Hausarbeit als Teil der Schwerpunktbereichsprüfung (§ 35 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 36 SPO) verfassen. Alle anderen Teilnehmenden können einen Seminarschein gem. § 9e der SPO erwerben.
Umfang, Inhalt, Form und Vortrag:
• Hausarbeit als Teil der Schwerpunktbereichsprüfung (§ 35 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 36 SPO): Die Voraussetzungen für die wissenschaftliche Studienarbeit richten sich nach § 36 SPO. Mit der Hausarbeit nach § 35 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 soll die zu prüfende Person zeigen, dass sie wissenschaftlich arbeiten und sich ein selbstständiges Urteil bilden kann (§ 36 Abs. 1 SPO). Die Frist beginnt mit Ausgabe des Themas und wird gewahrt durch Dateitransfer an den durch das Prüfungsamt benannten Speicherort oder die benannte Mailadresse sowohl im PDF- als auch im wordkompatiblen Format gewahrt (§ 36 Abs. 6 S. 2 SPO). Die Hausarbeit darf einen Umfang von 50.000 Zeichen (reiner Text einschließlich Abbildungen, Tabellen, Anhängen einschließlich der Leerzeichen und Fußnoten, ausgenommen Aufgabenstellung, Gliederung, Literaturverzeichnis und Eigenständigkeitserklärung) nicht überschreiten (§ 36 Abs. 2 S. 4 SPO). Jedes weitere Zeichen gilt als nicht geschrieben und wird bei der Korrektur nicht berücksichtigt (§ 36 Abs. 2 S. 4 SPO). Die Hausarbeit wird mit „ungenügend“ benotet, wenn sie nicht auch fristgerecht abgegeben wird (§ 36 Abs. 2 S. 5 SPO). Die Hausarbeit ist durch digitale Unterschrift eigenhändig zu unterzeichnen und zu versichern, dass die Hausarbeit ohne fremde Hilfe und nur unter Verwendung der angegebenen Hilfsmittel angefertigt wurde (§ 36 Abs. 2 S. 6 SPO). Für Täuschungsversuche wird auf § 23 SPO hingewiesen. Soll die Hausarbeit zusätzlich als Teilleistung zu einem Seminar i.S.v. § 9e SPO anerkannt werden, so ist im Ramen des Seminars ein mündlicher Vortrag zu halten, der gerne durch eine Präsentation mit Power Point o.ä. bzw. ein Handout unterstützt werden kann und dessen Dauer 10 Minuten nicht unter- und 30 Minuten nicht überschreitet (§ 36 Abs. 3 S. 2 und 3 i.V.m. § 9e Abs. 2 SPO). Daran schließt jeweils eine fachliche Diskussion an, im Rahmen derer die Arbeit zu verteidigen ist. Einzelheiten zu Formalia, Inhalt und Stil entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zur Erstellung von Seminararbeiten, welches Sie mit dem Thema zusammen erhalten.
• Seminarleistung gem. § 9e SPO: Die Voraussetzungen für Seminararbeiten richten sich nach §§ 5 Abs. 1 lit. d), 9e SPO. In Seminaren sollen Studierende ihre Befähigung zu eigenständigem wissenschaftlichem Arbeiten unter Beweis stellen sollen (§ 5 Abs. 1 lit. d) S. 1 SPO). Insbesondere sollen sie zeigen, dass sie eine selbst gewählte oder vorgegebene Fragestellung methodisch überzeugend und unter Einbezug der einschlägigen und angemessen ausgewählten Literatur bearbeiten können, den aktuellen Diskussionsstand angemessen aufzubereiten in der Lage sind, sich mit den einschlägigen Argumenten kritisch auseinandersetzen, eigenständig und nachvollziehbar argumentieren können und dabei die Regeln wissenschaftlicher Redlichkeit und die Zitierstandards einhalten. (§ 5 Abs. 1 lit. d) S. 2 SPO). Die Frist beginnt mit Ausgabe des Themas und wird gewahrt durch Dateitransfer an roberta.porchietto@uni-hamburg.de, sowohl im PDF- als auch im wordkompatiblen Format. Die Hausarbeit darf einen Umfang von 50.000 Zeichen (reiner Text einschließlich Abbildungen, Tabellen, Anhängen einschließlich der Leerzeichen und Fußnoten, ausgenommen Aufgabenstellung, Gliederung, Literaturverzeichnis und Eigenständigkeitserklärung) nicht über- einen Umfang von 35.000 Zeichen nicht unterschreiten (§ 9e Abs. 1 S. 2 SPO). Jedes weitere Zeichen gilt als nicht geschrieben und wird bei der Korrektur nicht berücksichtigt. Die Hausarbeit wird mit „ungenügend“ benotet, wenn sie nicht auch fristgerecht abgegeben wird (§ 22 Abs. 1 S. 1 SPO). Die Hausarbeit ist durch digitale Unterschrift eigenhändig zu unterzeichnen und zu versichern, dass die Hausarbeit ohne fremde Hilfe und nur unter Verwendung der angegebenen Hilfsmittel angefertigt wurde. Für Täuschungsversuche wird auf § 23 SPO hingewiesen. Im Rahmen des Seminars ist ein mündlicher Vortrag zu halten, der gerne durch eine Präsentation mit Power Point o.ä. bzw. ein Handout unterstützt werden kann und dessen Dauer 10 Minuten nicht unter- und 30 Minuten nicht überschreitet (§ 9e Abs. 2 SPO). Daran schließt jeweils eine fachliche Diskussion an, im Rahmen derer die Arbeit zu verteidigen ist. Einzelheiten zu Formalia, Inhalt und Stil entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zur Erstellung von Seminararbeiten, welches Sie mit dem Thema zusammen erhalten.
Eine Liste der Seminarthemen finden Sie hier zum Download.
Arbeitsgemeinschaften
Arbeitsgemeinschaften im WiSe 2025/26
10-01-795 AG zu Verfassungsrecht I: Grundrechte (Kurs F)
Justus Anton Hussing Mi., von 12:15 bis 13:45 Uhr in Ro33 BG1/2
10-01-795 AG zu Verfassungsrecht I: Grundrechte (Kurs N)
Justus Anton Hussing Mi., von 16:15 bis 17:45 Uhr in Rhs. UG13
10-01-796 AG zu Verfassungsrecht I: Grundrechte (Kurs G)
Noah Thomas Seyller Mi., von 14:15 bis 15:45 Uhr digital
10-01-873 AG zu Verfassungsrecht II: Staatsorganisationsrecht & Europarecht (Kurs D)
Lea Dirksen Do., von 16:15 bis 17:45 Uhr in Alsterterrasse AT219
10-01-9355 AG zum Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrecht (Kurs F)
Sarah Geiger Di., von 18:15 bis 19:45 Uhr in in Ro33 BG3/4