Promovieren
Sie interessieren sich für eine Promotion an unserem Lehrstuhl als nächsten Schritt in Ihrer akademischen Laufbahn? Bei uns haben Sie die Möglichkeit, den akademischen Grad des Doktors bzw. der Doktorin der Rechte (Dr. iur.) zu erwerben. Die wichtigsten Informationen rund um die Bewerbung und den Ablauf finden Sie hier. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
A. Allgemeines
Am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung besteht die Möglichkeit zur Promotion insbesondere in den folgenden Bereichen:
Internationales Privat- und Zivilverfahrensrecht, Rechtsvergleichung, Internationales und vergleichendes Familienrecht, Bürgerliches Recht.
Die Promotion wird von Professor Konrad Duden betreut und erfolgt an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg. Doktorand:innen können extern betreut werden oder zeitgleich am Lehrstuhl arbeiten. Während der Arbeitszeit unterstützen die Doktorand:innen als wissenschaftliche Mitarbeiter:innen die Arbeit des Lehrstuhls, lehren an der Universität und können eigene Forschung betreiben.
Junge Wissenschaftler:innen, die sich zu einer Promotion an unserem Lehrstuhl entschließen, werden Teil eines Teams mit ähnlichem Interessenschwerpunkt. Dies ermöglicht einen intensiven (in)formellen akademischen Austausch mit Gleichgesinnten.
B. Arbeitsumfeld
Werde ich als Doktorand:in finanziell gefördert?
Unsere Doktorand:innen sind im Regelfall an der Universität Hamburg als wissenschaftliche Mitarbeiter:innen zu 50% oder 65% einer Vollzeit-Stelle angestellt. Damit erhalten Sie eine Vergütung nach dem TV-L (Entgeltgruppe E13). Wir begrüßen ausdrücklich das Bestreben, sich daneben durch ein Promotionsstipendium einer der Begabtenförderungswerke fördern zu lassen. Bei einer solchen Förderung reduziert sich die Arbeitszeit auf 25% einer Vollzeit-Stelle.
Welche Lehrstuhlarbeiten sind mit einer Promotion verbunden?
Als wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in übernehmen Sie unterschiedlichste Arbeiten am Lehrstuhl: Zum einen unterstützen Sie die Forschungsprojekte des Lehrstuhles, sei es durch Organisation, Korrektur oder Recherche. Zum anderen bringen Sie sich in den Betrieb der Universität ein. So übernehmen Sie eigene Arbeitsgemeinschaften oder besprechen Klausuren mit Schwerpunktsstudierenden. Außerdem korrigieren Sie auch die Arbeiten der Studierenden.
Ist es möglich remote zu arbeiten?
Grundsätzlich pflegen wir am Lehrstuhl während des Semesters eine Präsenzkultur, sodass eine Anwesenheit von Dienstag bis Donnerstag gewünscht ist. Darüber hinaus und während der vorlesungsfreien Zeiten ist Remote-Arbeit nach individueller Absprache möglich. Dies gilt auch für Forschungsaufenthalte, die im Rahmen der Dissertation an anderen Standorten absolviert werden.
Ist es möglich parallel zur Promotion das Rechtsreferendariat abzuleisten?
Die mit der parallelen Absolvierung des Vorbereitungsdienstes verbundene Doppelbelastung erschwert die ohnehin schon zeitintensive Auseinandersetzung mit dem Dissertationsthema zusätzlich, weswegen wir grundsätzlich davon abraten. Ausnahmen können individuell besprochen werden, insbesondere wenn sich Referendariat und Promotion nur teilweise überschneiden.
C. Forschungsumfeld
Wie erfolgt die Zusammenarbeit mit anderen Wissenschaftler:innen?
Während Ihrer Promotion werden Sie von Professor Konrad Duden betreut und unterstützt. Darüber hinaus profitieren Sie von dem (in)formellen Austausch mit den anderen Promovierenden des Lehrstuhles und können wissenschaftliche Veranstaltungen der Universität Hamburg sowie der benachbarten Bucerius Law School und des Max-Planck-Instituts für internationales und ausländisches Privatrecht. Sofern Ihr Dissertationsvorhaben die Teilnahme an nationalen und internationalen Konferenzen oder einen Aufenthalt an einer inländischen oder ausländischen Forschungseinrichtung erfordert, kann dies finanziell unterstützt werden.
Wie ist mein Arbeitsplatz ausgestattet?
Als wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in erhalten Sie einen Büroarbeitsplatz in den Räumlichkeiten des Lehrstuhls (Alsterterrasse 1). Dieser ist den gängigen Standards entsprechend ausgestattet, insbesondere können Sie zwei Bildschirme nutzen und erhalten einen Dienstlaptop. Uneingeschränkt nutzen können Sie die rechtswissenschaftliche Bibliothek der Universität Hamburg – die Zentralbibliothek Recht – welche sich im Rechtshaus befindet (Rothenbaumchaussee 33). Aus dem Netzwerk der Universität (bzw. über das VPN) haben Sie Zugriff auf die gängigen Online-Datenbanken. Für weitergehende Recherchen könnte zudem eine Nutzung der Institutsbibliothek des Max-Planck-Institutes für ausländisches und internationales Privatrecht möglich sein.
Wie werde ich von der Universität Hamburg unterstützt?
Es stehen eine ganze Reihe von Services der Universität Hamburg zur Verfügung, die Ihnen eine erfolgreiche Promotion ermöglichen sollen. Die Albrecht Mendelssohn Bartholdy Graduate School of Law bietet eine strukturierte Doktorandenausbildung. Diese umfasst fachliche Betreuung, Vorlesungen, Seminare, methodische Ausbildung, Lehrmöglichkeiten sowie finanzielle Unterstützung durch Stipendien. Auch die Hamburg Research Academy ermöglicht persönliche Beratung für Promovierende. Außerdem organisiert sie regelmäßig Informationsveranstaltungen zu Kernthemen der Promotionsphase. Das Schreibzentrum der Universität Hamburg bietet neben verschiedenen allgemeinen Schreibworkshops zur Förderung des akademischen Schreibens und wissenschaftlichen Arbeitens und einer individuellen Schreibberatung auch speziell für Promovierende regelmäßige Schreibangebote.
D. Bewerbung
Welche Voraussetzungen bestehen für eine Promotion?
Der Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung sucht Doktorand:inenn, die für eine wissenschaftliche Arbeit besonders qualifiziert sind. Dies setzt insbesondere eine überdurchschnittliche fachliche Qualifikation voraus, die durch einen entsprechenden Studienabschluss nachzuweisen ist. Im Übrigen ergeben sich aus der Promotionsordnung der Fakultät für Rechtswissenschaft Mindestanforderungen: Bewerberinnen müssen danach
- die Erste Juristische Prüfung (oder einen vergleichbaren Abschluss) mit der Note „vollbefriedigend“ und
- zwei in der Gesamtnote mit mindestens „vollbefriedigend“ bewertete rechtswissenschaftliche Seminarscheine vorweisen.
Neben diesen Voraussetzungen werden von Bewerber:innen Vorkenntnisse in oder zumindest Interesse an den Forschungsgebieten des Lehrstuhles erwartet (insb. Internationales Privat- und Zivilverfahrensrecht, Rechtsvergleichung, Internationales und vergleichendes Familienrecht, Bürgerliches Recht). Zudem sollten Sie bereit sein, sich in europäische, internationale, rechtsvergleichende oder interdisziplinäre Fragestellungen einzuarbeiten.
Wie läuft das Bewerbungsverfahren?
Sobald Stellen an unserem Lehrstuhl frei werden, schreiben wir diese über die Universität Hamburg aus und informieren auf unserer Website entsprechend darüber. Wir freuen uns aber auch über Initiativbewerbungen von Ihnen!
Das Bewerbungsverfahren beginnt mit Ihrer Bewerbung. Wir sichten zunächst die von Ihnen eingereichten Unterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Nachweise) und legen besonderen Augenmerk auf Ihre Motivation, bei uns am Lehrstuhl zu promovieren. Anschließend laden wir die Bewerbenden nach einer Vorauswahl zu persönlichen Bewerbungsgesprächen ein. Diese werden grundsätzlich von Professor Duden gemeinsam mit einer:m Mitarbeiter:in des Lehrstuhles geführt.
Kann ich initiativ eine Bewerbung einreichen?
Wir freuen uns immer sehr über Initiativbewerbungen! Bitte senden Sie dazu Ihre Bewerbung mit Anschreiben, Lebenslauf und aussagefähigen Nachweisen (in einer PDF-Datei) an sekretariat-duden.rw@uni-hamburg.de.