Rechtsanwalt Björn Fiedler, LL.M.
Kontaktdaten:
Fiedler Cryns-Moll FCM Rechtsanwälte Partnerschaft
Kaiser-Wilhelm-Ring 17-21
50672 Köln
Tel. 0221 50086-0
Fax: 0221 50086-10
bjoern.fiedler@fcm-law.com(bjoern.fiedler"AT"fcmj-law.com)
Zur Person:
Björn Fiedler hat Studium und Referendariat in Köln absolviert und in dieser Zeit mehrere Auslandsaufenthalte in Mexiko (u.a. Tätigkeit für Automobilzulieferer) und Argentinien getätigt. Er hat einen Master of Insurance Law an der Universität Hamburg erworben.
Nach Abschluss des Referendariats und Erwerb der Zulassung zum Rechtsanwalt war er zunächst als Syndikusanwalt in der internationalen Rechtsabteilung eines europäischen Baukonzerns tätig.
Ab 2002 führte er seine berufliche Laufbahn als Rechtsanwalt in der Sozietät Graf von Westphalen weiter, wo er im Jahre 2007 Partner wurde. Er hat im Jahre 2010 die Sozietät Friedrich Graf von Westphalen & Partner mitbegründet, in der er bis Ende 2015 als Partner tätig war.
Im Jahr 2016 hat er die Sozietät Fiedler Cryns-Moll Jüngel FCMJ Rechtsanwälte Partnerschaft gegründet.
2021 wurde die Kanzlei umfirmiert in Fiedler Cryns-Moll FCM Rechtsanwälte Partnerschaft.
Tätigkeiten und Schwerpunkte:
Björn Fiedler verfügt über langjährige Erfahrung bei der Beratung und Vertretung von Managern und Versicherungsunternehmen in D&O Schadenfällen und weiteren Versicherungssparten. Er gilt in diesem Zusammenhang als einer der führenden Anwälte der Branche.
Er hält regelmäßig Vorträge zu Themen der Managerhaftung und ist zudem als Ausbilder von Rechtsanwälten im Rahmen der Erlangung des Titels zum Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht für die Deutsche Anwaltakademie tätig.
Veröffentlichungen:
- Der Pflichtselbstbehalt nach § 93 II 3 AktG und seine Auswirkung auf Vorstandshaftung und D&O Versicherung (MDR 2009, 1077)
- Wirksamkeit von Kostenanrechnungsklauseln in der D&O-Versicherung, in: Aktuelle Probleme des Versicherungsvertrags-, Versicherungsaufsichts- und Vermittlerrechts, 2013, S. 57 ff.
- Der Risikoausschluss bei Vorsatz und wissentlicher Pflichtverletzung in der D&O-Versicherung, in: Koch/Werber/Winter, Der Forschung – der Lehre – der Bildung, 100 Jahre Hamburger Seminar für Versicherungswissenschaft und Versicherungswissenschaftlicher Verein in Hamburg e.V., 2016, S. 343 ff.
- Anmerkung zu OLG München v. 13.09.2017 „Kein Versicherungsschutz in der D&O-Versicherung bei Handlungen der Versicherten im alleinigen wirtschaftlichen Eigeninteresse“ (VersR 2018, 406)
- Die Haftung des Geschäftsführers für Zahlungen nach Insolvenzreife und D&O-Versicherungsschutz (VersR 2018, 1298)
- Fiedler ZIP 2020, 2112 : D&O-Versicherungsschutz und Organhaftung für Zahlungen, die nach Insolvenzreife geleistet werden;
Zugleich Besprechung OLG Düsseldorf v. 26.6.2020 – 4 U 134/18, ZIP 2020, 2018 - Fiedler VersR 2020, 968: OLG Düsseldorf: Keine Bindung an rechtliche Feststellungen im Haftpflichturteil bei Beurteilung des Ausschlusstatbestands der wissentlichen Pflichtverletzung in der D&O-Versicherung
- Fiedler, in: Knierim/ Rübenstahl/Tsambikakis, 2. Auflage 2016, Internal Investigations, 3. Kapitel: Versicherungsrechtliche Rahmenbedingungen