Studiengang Deutsches Recht (LL.M.)
Die Fakultät für Rechtswissenschaft bietet ab dem Wintersemester 2021/22 einen Master-Studiengang für im Ausland graduierte Juristinnen und Juristen an, der sich explizit auf das deutsche Recht in deutscher Sprache bezieht. Dieser ist auf zwei Semester angelegt und erlaubt ein Studium des deutschen Rechts und seiner Methoden mit individueller Schwerpunktsetzung und rechtsvergleichenden Elementen.
Der konsekutive Masterstudiengang richtet sich an Juristinnen und Juristen, die bereits ein Bachelor- bzw. Masterstudium im Umfang von 240 Leistungspunkten (LP) im Ausland absolviert haben.
Studienbeginn und -abschluss
Das Masterstudium beginnt jeweils mit der Vorlesungszeit zum Wintersemester im Oktober und endet mit Ablauf des Sommersemesters im kommenden September.
Studienablauf
Der Studiengang besteht aus drei Studienabschnitten. Im ersten Studienabschnitt sind Pflichtmodule zur Einführung (10 LP) obligatorisch zu absolvieren. Im zweiten Studienabschnitt werden fünf Schwerpunkte angeboten, von denen die Studierenden einen Schwerpunkt als Wahlpflichtbereich (35 LP) erfolgreich absolvieren müssen. Zudem ist im dritten Studienabschnitt eine Masterarbeit anzufertigen (15 LP).
Zulassungsvoraussetzungen
Bewerber*innen müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss an einer ausländischen Hochschule im Bereich Rechtswissenschaft im Umfang von 240 Leistungspunkten (LP)
- fließende Beherrschung der deutschen Sprache, um an den Kursen teilnehmen
und die notwendigen Prüfungen bestehen zu können, - die akademischen Voraussetzungen müssen einen erfolgreichen Abschluss des Programms erwarten lassen.
Bewerbungsunterlagen
- Fotokopie der erworbenen Universitätszeugnisse und der dazugehörigen Listen mit Einzelnoten
(Transcript) - Übersetzung dieser Zeugnisse in deutscher oder englischer Sprache
- Nachweis über Deutschkenntnisse –wahlweise (Die Prüfungen sollen nicht länger als drei Jahre zurückliegen):
- TestDaF (mind. Gesamtergebnis TDN 15)
- DSH-2
- Goethe-Zertifikat C1 oder C2 (GDS)
- telc C1 Hochschule, telc C1 oder telc C2
- ein Schulabschluss, der einer deutschen Hochschulzugangs-berechtigung entspricht
- Die Bescheinigung einer deutschen Hochschule, dass an dieser Hochschule mindestens ein Jahr lang erfolgreich in einem deutschsprachigen Studiengang studiert wurde - tabellarischer Lebenslauf
- Angabe des Interessenschwerpunktes
- Motivationsschreiben
Wichtig!
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FAQ
1. Welchen Titel kann ich mit Abschluss des Programms erwerben?
Es wird der akademische Grad „Master of Laws (LL.M.)“ der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg verliehen.
2. Wie lange geht das Programm?
Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich aller Prüfungen sowie der Masterarbeit zwei Semester.
3. Erhalte ich durch das Studium einen Überblick über das deutsche Recht?
Der Studiengang strebt keinen Überblick über die gesamte Rechtsordnung an, sondern eine exemplarische Vertiefung in einem Teilbereich. Als Teilbereich gewählt werden können: Zivilrecht, Arbeits- und Sozialrecht, Wirtschaftsrecht, Öffentliches Recht oder Strafrecht. Das wird zum einen Ihren Interessen gerecht, zum anderen stellt dies sicher, dass ein hohes Maß an Fachkenntnis vermittelt wird.
4. Wie ist das Studium aufgebaut?
Die Studierenden beginnen das erste Semester mit zwei Einführungsmodulen (insgesamt 10 LP), die für alle identisch sind. Diese beginnen bereits in der Orientierungswoche, um auf die Veranstaltungen der Wahlbereiche vorzubereiten. Mit der ersten Semesterwoche besuchen die Studierenden die ersten Veranstaltungen in ihrem Wahlbereich (im Wintersemester 20 LP). Die Studierenden können zwischen fünf Wahlbereichen aussuchen. Diese sind: Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht, Arbeits- und Sozialrecht, Wirtschaftsrecht. Im zweiten Semester wird das Studium des Wahlbereichs fortgesetzt (im Sommersemester 15 LP). In diesem Semester wird zudem die Masterarbeit (15 LP) geschrieben, die thematisch dem gewählten Wahlbereich zuzuordnen ist.
5. Bis wann kann ich mich bewerben?
Die Bewerbungsfrist geht vom 01.06. bis 15.07. eines Jahres.
6. Wohin schicke ich meine Bewerbung?
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich Online und über das Campus Center. Mehr Information dazu finden Sie unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter/bewerbung/informationen-online-bewerbung.html und https://www.jura.uni-hamburg.de/studieninteressierte/jurastudieren/bewerbung.html
7. Kann ich mich auch über uniassist bewerben?
Nein, die Bewerbung läuft ausschließlich über das Campus Center (siehe Nr. 6).
8. Kann ich fehlende Unterlagen, z.B. Sprachzeugnisse, auch nachreichen?
Leider nicht. Alle Unterlagen, auch Sprachnachweise, müssen spätestens bis zum 15. Juli des jeweiligen Jahres eingereicht sein.
9. Müssen beglaubigte Kopien der Abschlüsse eingereicht werden?
Nein, Abschlüsse können in einfache Kopie und übersetzt vorgelegt werden.
10. Kann ich meine Studienabschlüsse selbst übersetzen?
Nein. Falls Ihr Studienabschlusszeugnis nicht in deutscher oder in englischer Sprache ausgestellt wurde, fügen Sie Ihren Bewerbungsunterlagen bitte eine Übersetzung eines amtlich vereidigten Übersetzers/einer amtlich vereidigten Übersetzerin Ihres Studienabschlusses in deutscher Sprache bei.
11. Müssen die Bewerbungsunterlagen persönlich eingereicht werden?
Nein, die Bewerbung erfolgt ausschließlich Online und über das Campus Center (siehe Nr. 6).
12. Welche Sprachzertifikate werden akzeptiert?
Nachweise über Deutschkenntnisse, die wahlweise anerkannt werden können:
- Test Deutsch als Fremdsprache für ausländische Studienbewerber (TestDaF) mit dem Gesamtergebnis TDN 15, wobei drei Teilprüfungen mindestens mit TDN 4 und eine Teilprüfung mindestens mit TDN 3 bestanden sein müssen
- das Zeugnis der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH) der Ebene DSH-2 oder DSH-3
- das „Goethe-Zertifikat C1“ oder das „Goethe-Zertifikat C2: Großes Deutsches Sprachdiplom“
- die telc-Sprachzertifikate „telc Deutsch C1 Hochschule“ oder „telc Deutsch C1“ oder „telc Deutsch C2“
- ein Schulabschluss, der einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung entspricht
- Bescheinigung einer deutschen Hochschule, dass an dieser Hochschule mindestens ein Jahr lang erfolgreich in einem deutschsprachigen Studiengang unter Erfüllung der regulären Zulassungsvoraussetzungen studiert wurde.
Die Prüfungen sollen nicht länger als drei Jahre zurückliegen.
13. Bietet die Universität Sprachkurse zum Erwerb der erforderlichen Sprachzertifikate an?
Nein, die Sprachkurse der Universität stehen nur immatrikulierten Studierenden offen.
14. Ist eine vorläufige/ bedingte Zulassung mit einem B2-Sprachnachweis möglich?
Nein.
15. Muss ich mich vor der Bewerbung um eine*n Betreuer*in kümmern?
Nein, es wird Ihnen entsprechend Ihres gewählten Schwerpunktes ein*e Professor*in der Fakultät zugewiesen.
16. Handelt es sich bei dem Programm um ein Vollzeitstudium?
Ja.
17. Vergibt die Fakultät Stipendien für dieses Programm?
Nein, es gibt aber die Möglichkeit sich über andere Träger, wie z.B. den DAAD, für ein Stipendium zu bewerben.
18. Muss ich während des Studiums an der Universität Hamburg immatrikuliert sein?
Ja.
19. Wie hoch ist der Semesterbeitrag?
Zurzeit beträgt der Semesterbeitrag € 332,-. Hierin ist auch ein Ticket für den öffentlichen Nahverkehr in Hamburg enthalten.
Mehr Informationen finden Sie unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter/studienorganisation/studienverlauf/beitraege-gebuehren/semesterbeitrag.html
20. Kann ich auch im Sommersemester mit dem Programm starten?
Nein, das Programm beginnt ausschließlich zum Wintersemester.
21. Wie viele ECTS können erreicht werden?
Es müssen 60 ECTS erbracht werden.
22. Werden im Rahmen des Programms Vorbereitungskurse angeboten?
Ja, vor Beginn des Studiums, in der Orientierungswoche, bietet die Fakultät den Studierenden zwei Einführungsmodule (Einführung in das deutsche Recht/ Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten und Einführung in die Rechtsvergleichung/ Juristische Fachsprache) an, die auf die Veranstaltungen der Wahlbereiche vorbereiten.
23. Muss ich eine Masterarbeit schreiben?
Ja, zum Abschluss des Programms wird eine Masterarbeit geschrieben.
24. Gibt es die Möglichkeit anschließend an den LL.M. an der Fakultät für Rechtswissenschaft zu promovieren?
Das Programm eröffnet den Studierenden die Chance, die Voraussetzungen für eine juristische Promotion zu erfüllen. Bitte wenden Sie sich für genauere Informationen an uns.
25. Verbessert der Abschluss meine beruflichen Chancen in Deutschland?
Durch die Ergänzung des berufsqualifizierenden, ausländischen Abschlusses durch den LL.M. bietet sich die Möglichkeit, den Zugang zum inländischen Arbeitsmarkt zu verbessern und es können sich berufliche Chancen entwickeln. Die erworbene fachliche Spezialisierung entspricht den Anforderungen einer späteren Berufstätigkeit. Der Studiengang eröffnet nicht den Zugang zu den regulierten juristischen Berufen.
26. Ist ein Teilzeitstudium möglich?
Ein Teilzeitstudium ist möglich. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an uns. Allgemeine Informationen zum Teilzeitstudium finden Sie auch unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter/studienorganisation/studienverlauf/teilzeitstudium.html.
Downloads
- Informationen (PDF, deutsch)
- Informationen (PDF, englisch)
- Schaubild Studienablauf (PDF, deutsch)
- Satzung der Universität Hamburg zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis (PDF)
- Prüfungsordnung der Universität Hamburg (Link)
- Antrag auf Nachteilsausgleich (PDF)
- Antrag auf Anrechnung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen (PDF)
- Nachweis der Prüfungsunfähigkeit für Modulprüfungstermine (PDF)
- Bevorzugte AG-Platzvergabe an Studierende mit Kind (PDF)
- Bevorzugte AG-Platzvergabe an Studierende mit Pflegeaufgaben (PDF)
- Hilfsmittelverfügung (PDF)